Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
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b) HEB-B als begleitender Entwicklungsbericht<br />
Als begleitender und fortgeschriebener Entwicklungsbericht beschreibt der HEB-B-Bogen den<br />
Verlauf der in Anspruch genommenen Maßnahmen. Durch den erforderlichen Rück- und Aus-<br />
blick akzentuiert sich die Planung. Die Zielerreichung kann z.B. die bisherige Planung vertiefen.<br />
Ebenso kann eine Planungskorrektur (zeitlich, inhaltlich, usw.) notwendig sein und dargelegt<br />
werden. Der Leistungsberechtigte kann durch die fachlichen Informationen selbst erfahren, in-<br />
wieweit die Zielsetzung mit den notwendigen Maßnahmen übereinstimmt oder abweicht und ob<br />
Ziele erreicht wurden.<br />
Der Leistungsträger entnimmt dem HEB-B-Bogen Informationen hinsichtlich des Verlaufs, des<br />
Inhaltes und des zeitlichen Aufwandes sowie der voraussichtlichen Dauer der bereit zu stellenden<br />
Hilfe.<br />
In dieser Form bildet der HEB-B-Bogen Rückschau auf die geleistete Hilfe und zeigt Perspektiven<br />
für zukünftige Hilfen auf.<br />
Der HEB-B wird in der Regel rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes oder bei einer<br />
wesentlichen Änderung des Hilfebedarfes erstellt und an den Leistungsträger weitergeleitet soweit<br />
der Bescheid nichts anderes vorsieht.<br />
Bei Beschäftigung in einer WfbM findet für den Teilhabebereich „Arbeit“ das Einlageblatt WfbM<br />
Anwendung.<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e