26.10.2012 Aufrufe

Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 13 -<br />

b) HEB-B als begleitender Entwicklungsbericht<br />

Als begleitender und fortgeschriebener Entwicklungsbericht beschreibt der HEB-B-Bogen den<br />

Verlauf der in Anspruch genommenen Maßnahmen. Durch den erforderlichen Rück- und Aus-<br />

blick akzentuiert sich die Planung. Die Zielerreichung kann z.B. die bisherige Planung vertiefen.<br />

Ebenso kann eine Planungskorrektur (zeitlich, inhaltlich, usw.) notwendig sein und dargelegt<br />

werden. Der Leistungsberechtigte kann durch die fachlichen Informationen selbst erfahren, in-<br />

wieweit die Zielsetzung mit den notwendigen Maßnahmen übereinstimmt oder abweicht und ob<br />

Ziele erreicht wurden.<br />

Der Leistungsträger entnimmt dem HEB-B-Bogen Informationen hinsichtlich des Verlaufs, des<br />

Inhaltes und des zeitlichen Aufwandes sowie der voraussichtlichen Dauer der bereit zu stellenden<br />

Hilfe.<br />

In dieser Form bildet der HEB-B-Bogen Rückschau auf die geleistete Hilfe und zeigt Perspektiven<br />

für zukünftige Hilfen auf.<br />

Der HEB-B wird in der Regel rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes oder bei einer<br />

wesentlichen Änderung des Hilfebedarfes erstellt und an den Leistungsträger weitergeleitet soweit<br />

der Bescheid nichts anderes vorsieht.<br />

Bei Beschäftigung in einer WfbM findet für den Teilhabebereich „Arbeit“ das Einlageblatt WfbM<br />

Anwendung.<br />

Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!