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Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

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VII. Graphische Darstellung der typischen Verfahrensabläufe<br />

1. Neuanträge (Ohne WfbM / Förderstätte)<br />

Sozialbericht<br />

Erstellt durch Beratungsstellen /<br />

gesetzliche Betreuer / Fachdienst<br />

des <strong>Bezirk</strong>es / Sozialdienste der<br />

Kliniken<br />

Vor Beginn einer Teilhabeleistung / Maßnahme<br />

Sozialhilfeantrag<br />

Verwaltungsverfahren<br />

Sozialhilferechtliche Prüfung<br />

ggf. Hilfebedarfsfeststellung<br />

z.B. Hilfebedarfsgruppe oder Stundenmaß<br />

Sozialhilfebescheid<br />

Beginn einer Teilhabeleistung z.B. Wohnen (ambulant / stationär)<br />

HEB-A<br />

Erstellt durch Leistungserbringer<br />

innerhalb des erst 1/4 Jahres<br />

HEB-B<br />

Laufende Entwicklungsberichte des Leistungserbringers<br />

HEB-C<br />

Überleitungs- und Abschlussbericht des Leistungserbringers<br />

Arztbericht<br />

Erstellt durch:<br />

i.d.R.v.Facharzt<br />

Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e

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