Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
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Bedarfe im Sinne der Hilfeplanung sind die Auswirkungen der Behinderung, die den Leistungs-<br />
berechtigten im Zeitpunkt der Sozialberichtserstellung hindern, ein teilhabeunbeschränktes Le-<br />
ben in den 5 Lebensbereichen (Teilhabebereichen) zu führen.<br />
Maßnahmen sind die notwendigen Unterstützungs- oder Anleitungs- oder Reflektionsleistun-<br />
gen, die dazu geeignet sind, die Planungsziele zu stabilisieren oder zu erreichen.<br />
Ziele der Hilfeplanung haben unterschiedliche Ebenen hinsichtlich ihrer Präzision und des zeitlichen<br />
Rahmens.<br />
So sind „Ziele“ im Sozialbericht sog. „Leitziele“. Sie sind nicht im Detail beschrieben und werden<br />
nur mit einem voraussichtlichen Planungszeitraum versehen.<br />
Da der Sozialbericht häufig in einer besonderen, nicht mit dem Alltag vergleichbaren Situation<br />
entsteht (z.B. Klinikaufenthalt), ist er eine Art von Momentaufnahme.<br />
Der Sozialbericht bildet ab, dass ein Hilfebedarf aus fachlicher Sicht besteht, legt den Leistungstyp<br />
der benötigten Hilfe begründet dar (ambulant, teil- oder stationär) und benennt die dort<br />
erforderlichen Maßnahmen.<br />
Der Sozialbericht entsteht in der Regel unter Mitwirkung der nachfragenden Person und ggf.<br />
deren Angehörigen, dem bestellten Betreuer sowie derjenigen, die zur sozialen Anamnese beitragen<br />
können. Dadurch bildet der Sozialbericht die hilferelevanten Aspekte der aktuellen Lebenssituation<br />
ab und ist die Grundlage für die zukünftige Hilfeplanung, insbesondere der erforderlichen<br />
Maßnahmen.<br />
Er besteht neben den Sozialdaten aus den Teilen:<br />
A) Angaben zur allgemeinen sozialen Situation<br />
B) Angaben zur Ausbildung und Berufstätigkeit<br />
C) Übersicht der bisher vorausgegangenen Maßnahmen<br />
D) Darstellung des aktuellen Hilfebedarfs, Ressourcen und Zielen<br />
E) Maßnahmevorschläge ambulant- teilstationär<br />
F) Maßnahmevorschläge stationär<br />
G) Wünsche, Erwartungen, Vorbehalte der nachfragenden Person im Bezug auf die vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen<br />
Die Teile A – C (Datenteil) können in der Regel von der nachfragenden Person, ggf. ihrer Angehörigen<br />
oder ihres gesetzlichen Betreuers abgefasst werden.<br />
In den Teilen D – G (Maßnahmeteil) findet eine Differenzierung in fünf grundlegende Teilhabebereiche<br />
statt. Unberührt bleibt davon die ggf. erforderliche Zuordnung zu einer Hilfebedarfsgruppe<br />
(<strong>§</strong>76 (2) Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong>).<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e