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Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

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Bedarfe im Sinne der Hilfeplanung sind die Auswirkungen der Behinderung, die den Leistungs-<br />

berechtigten im Zeitpunkt der Sozialberichtserstellung hindern, ein teilhabeunbeschränktes Le-<br />

ben in den 5 Lebensbereichen (Teilhabebereichen) zu führen.<br />

Maßnahmen sind die notwendigen Unterstützungs- oder Anleitungs- oder Reflektionsleistun-<br />

gen, die dazu geeignet sind, die Planungsziele zu stabilisieren oder zu erreichen.<br />

Ziele der Hilfeplanung haben unterschiedliche Ebenen hinsichtlich ihrer Präzision und des zeitlichen<br />

Rahmens.<br />

So sind „Ziele“ im Sozialbericht sog. „Leitziele“. Sie sind nicht im Detail beschrieben und werden<br />

nur mit einem voraussichtlichen Planungszeitraum versehen.<br />

Da der Sozialbericht häufig in einer besonderen, nicht mit dem Alltag vergleichbaren Situation<br />

entsteht (z.B. Klinikaufenthalt), ist er eine Art von Momentaufnahme.<br />

Der Sozialbericht bildet ab, dass ein Hilfebedarf aus fachlicher Sicht besteht, legt den Leistungstyp<br />

der benötigten Hilfe begründet dar (ambulant, teil- oder stationär) und benennt die dort<br />

erforderlichen Maßnahmen.<br />

Der Sozialbericht entsteht in der Regel unter Mitwirkung der nachfragenden Person und ggf.<br />

deren Angehörigen, dem bestellten Betreuer sowie derjenigen, die zur sozialen Anamnese beitragen<br />

können. Dadurch bildet der Sozialbericht die hilferelevanten Aspekte der aktuellen Lebenssituation<br />

ab und ist die Grundlage für die zukünftige Hilfeplanung, insbesondere der erforderlichen<br />

Maßnahmen.<br />

Er besteht neben den Sozialdaten aus den Teilen:<br />

A) Angaben zur allgemeinen sozialen Situation<br />

B) Angaben zur Ausbildung und Berufstätigkeit<br />

C) Übersicht der bisher vorausgegangenen Maßnahmen<br />

D) Darstellung des aktuellen Hilfebedarfs, Ressourcen und Zielen<br />

E) Maßnahmevorschläge ambulant- teilstationär<br />

F) Maßnahmevorschläge stationär<br />

G) Wünsche, Erwartungen, Vorbehalte der nachfragenden Person im Bezug auf die vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen<br />

Die Teile A – C (Datenteil) können in der Regel von der nachfragenden Person, ggf. ihrer Angehörigen<br />

oder ihres gesetzlichen Betreuers abgefasst werden.<br />

In den Teilen D – G (Maßnahmeteil) findet eine Differenzierung in fünf grundlegende Teilhabebereiche<br />

statt. Unberührt bleibt davon die ggf. erforderliche Zuordnung zu einer Hilfebedarfsgruppe<br />

(<strong>§</strong>76 (2) Satz 3 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong>).<br />

Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e

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