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Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern

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I. Einleitung<br />

- 3 -<br />

Für Menschen mit Behinderung ist eine ganzheitliche Planung der Eingliederungshilfe im Sinne<br />

einer personenzentrierten Hilfe notwendig. Voraussetzung für ein systematisches und planerisches<br />

Handeln ist eine umfassende Ermittlung der individuellen Bedarfssituation. Dazu ist es<br />

notwendig, den Menschen mit Behinderung und seine Angehörigen aktiv in die Planung mit einzubeziehen.<br />

Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>58</strong><br />

<strong>SGB</strong> <strong>XII</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong><strong>§</strong> 12, 13 Abs. 2 <strong>SGB</strong> IX zu.<br />

Das hier beschriebene Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> soll die Abstimmung der Beteiligten sicherstellen,<br />

um die Hilfeleistung wirksam und effizient zu gestalten.<br />

Der nachfolgende Leitfaden bezieht sich auf den Personenkreis der erwachsenen Menschen<br />

mit seelischer Behinderung und auf alle Leistungsberechtigten in Werkstätten für behinderte<br />

Menschen.<br />

Im Bereich der ambulanten Hilfen findet das <strong>Gesamtplan</strong>verfahren grundsätzlich nicht bei Entscheidungen<br />

über einmalige Hilfen (z.B. Hilfsmittel, Freizeitmaßnahmen) und Fahrdienst Anwendung.<br />

Mittelfristig wird ein einheitliches Verfahren unabhängig von der Art der Behinderung sowie des<br />

Alters der Leistungsberechtigten angestrebt.<br />

Das vorliegende Verfahren mit seinen Instrumenten wurde in einer Modellphase erprobt und<br />

wird derzeit zum 2. Mal evaluiert.<br />

Die Beteiligten werden die Weiterentwicklung des Verfahrens aufgrund der Erfahrungen im<br />

Umgang mit den hier vorgelegten Instrumenten weiter verfolgen.<br />

Das Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> wird in seiner Anwendung und Fortschreibung reflektiert und<br />

angepasst.<br />

Das vorliegende Verfahren für den <strong>Gesamtplan</strong> würdigt Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen<br />

Lebenssituation. Folgerichtig sollen sie maßgeblich an der Planung, Auswahl und Umsetzung<br />

der Hilfen aktiv mitwirken. Das Handeln der Fachleute orientiert sich an den Zielen, die<br />

der Leistungsberechtigte seinem Leben geben möchte unter Berücksichtigung der Möglichkeiten.<br />

Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e

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