Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII - Bezirk Oberbayern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
I. Einleitung<br />
- 3 -<br />
Für Menschen mit Behinderung ist eine ganzheitliche Planung der Eingliederungshilfe im Sinne<br />
einer personenzentrierten Hilfe notwendig. Voraussetzung für ein systematisches und planerisches<br />
Handeln ist eine umfassende Ermittlung der individuellen Bedarfssituation. Dazu ist es<br />
notwendig, den Menschen mit Behinderung und seine Angehörigen aktiv in die Planung mit einzubeziehen.<br />
Zentrale Bedeutung kommt dabei dem Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> <strong>gemäß</strong> <strong>§</strong> <strong>58</strong><br />
<strong>SGB</strong> <strong>XII</strong> in Verbindung mit <strong>§</strong><strong>§</strong> 12, 13 Abs. 2 <strong>SGB</strong> IX zu.<br />
Das hier beschriebene Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> soll die Abstimmung der Beteiligten sicherstellen,<br />
um die Hilfeleistung wirksam und effizient zu gestalten.<br />
Der nachfolgende Leitfaden bezieht sich auf den Personenkreis der erwachsenen Menschen<br />
mit seelischer Behinderung und auf alle Leistungsberechtigten in Werkstätten für behinderte<br />
Menschen.<br />
Im Bereich der ambulanten Hilfen findet das <strong>Gesamtplan</strong>verfahren grundsätzlich nicht bei Entscheidungen<br />
über einmalige Hilfen (z.B. Hilfsmittel, Freizeitmaßnahmen) und Fahrdienst Anwendung.<br />
Mittelfristig wird ein einheitliches Verfahren unabhängig von der Art der Behinderung sowie des<br />
Alters der Leistungsberechtigten angestrebt.<br />
Das vorliegende Verfahren mit seinen Instrumenten wurde in einer Modellphase erprobt und<br />
wird derzeit zum 2. Mal evaluiert.<br />
Die Beteiligten werden die Weiterentwicklung des Verfahrens aufgrund der Erfahrungen im<br />
Umgang mit den hier vorgelegten Instrumenten weiter verfolgen.<br />
Das Verfahren zum <strong>Gesamtplan</strong> wird in seiner Anwendung und Fortschreibung reflektiert und<br />
angepasst.<br />
Das vorliegende Verfahren für den <strong>Gesamtplan</strong> würdigt Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen<br />
Lebenssituation. Folgerichtig sollen sie maßgeblich an der Planung, Auswahl und Umsetzung<br />
der Hilfen aktiv mitwirken. Das Handeln der Fachleute orientiert sich an den Zielen, die<br />
der Leistungsberechtigte seinem Leben geben möchte unter Berücksichtigung der Möglichkeiten.<br />
Stand: 24. November 2009 - AG <strong>Gesamtplan</strong> für seelisch behinderte Menschen, Verband der Bayer. <strong>Bezirk</strong>e