Curriculum 33. Jg. 16.01.2013.pdf - Hochschule für Polizei
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<strong>Curriculum</strong> Seite 9<br />
Bachelor of Arts (B.A.) – <strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service<br />
(Sportliche Dimension)<br />
• sich der Bedeutung des Sports <strong>für</strong> körperliche Entwicklung und persönliches Wohlbefinden und als<br />
Qualitätsmerkmal <strong>für</strong> den <strong>Polizei</strong>dienst bewusst sein<br />
• Grundlagen des Gesundheits- und Präventionssportes kennen und eigenverantwortlich ausführen können<br />
• sich eigenverantwortlich durch systematische sportliche Betätigung körperlich leistungsfähig halten sowie die<br />
konditionellen und koordinierenden Fähigkeiten erhalten und verbessern können<br />
• die Grenzen der eigenen Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund gesundheitlicher Risiken kennen<br />
• Mitarbeiter <strong>für</strong> den Dienstsport motivieren können<br />
Diese Studienziele haben im Rahmen der inhaltlichen Ausgestaltung des <strong>Curriculum</strong>s durch die<br />
Fachgruppen der <strong>Hochschule</strong> (<strong>für</strong> das Fachtheoretische Studium) und zwei Workshops der<br />
<strong>Hochschule</strong> mit Vertretern der Landespolizei (<strong>für</strong> die Praktika) weitere Verfeinerungen erfahren.<br />
Zur Erreichung der Studienziele bietet die <strong>Hochschule</strong> - neben diesem <strong>Curriculum</strong> – seit jeher auch<br />
auf die polizeispezifischen Bedürfnisse abgestimmte, die persönliche und soziale Kompetenz<br />
fördernde Studienbedingungen.<br />
Module<br />
Begriffsdefinitionen<br />
Module sind thematisch und zeitlich abgerundete, in sich abgeschlossene und mit ECTS-<br />
Leistungspunkten versehene abprüfbare Lerneinheiten. Im Regelfall sind die Studierenden zur<br />
Teilnahme an diesen Lerneinheiten verpflichtet (Pflichtmodule). Daneben bietet die <strong>Hochschule</strong> im<br />
Fachtheoretischen Hauptstudium Module an, von denen die Studierenden entsprechend ihrer<br />
Interessen jeweils ein Angebot ihrer Wahl wahrnehmen können (Wahlmodule).<br />
Module können untergliedert werden, wenn dies aus didaktischen oder administrativen Gründen<br />
sinnvoll erscheint (§ 17 Abs. 1 APrOPol gD).<br />
ECTS-Leistungspunkte<br />
Das europäische System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen<br />
(„European Credit Transfer and Accumulation System“ – ECTS) wurde 1989 im Rahmen des EU-<br />
Hochschulförderprogrammes Erasmus eingeführt und ist ein auf die Studierenden ausgerichtetes<br />
System, das unter anderem dazu dient, die Studierbarkeit von Studiengängen zu gewährleisten. Es<br />
findet in diesem <strong>Curriculum</strong> wie folgt Anwendung:<br />
Für erfolgreich abgeschlossene Module und Begleitfächer, sowie die erfolgreichen Leistungen zur<br />
Bachelor-Arbeit werden Leistungspunkte vergeben, die sich an dem <strong>für</strong> die jeweiligen<br />
Studienleistungen veranschlagten durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand ausrichten<br />
(ECTS-Leistungspunkte). Jeder im <strong>Curriculum</strong> <strong>für</strong> den Studiengang „Bachelor of Arts (B.A.) –<br />
<strong>Polizei</strong>vollzugsdienst/Police Service“ ausgewiesene ECTS-Leistungspunkt entspricht einem<br />
geschätzten durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand von 30 vollen Stunden (§ 17 Abs. 2<br />
und 3 APrOPol gD).<br />
Kontaktstudium