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Informationen zum Antrag - Landeshauptstadt Kiel

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<strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Antrag</strong> auf Leistungen für Bildung und Teilhabe<br />

Hinweise <strong>zum</strong> Datenschutz<br />

Wichtige Hinweise <strong>zum</strong> Datenschutz<br />

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60 bis 65<br />

Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), §§ 50 ff Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und<br />

der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen für Bildung und<br />

Teilhabe nach dem SGB II oder SGB XII oder BKGG erhoben.<br />

Wer hat Anspruch<br />

1. Allgemeine <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> Bildungspaket<br />

Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II,<br />

Sozialgeld, Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem<br />

Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.<br />

Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, bis auf eine Ausnahme. Die<br />

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können nur für Kinder und<br />

Jugendliche erbracht werden, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre alt) sind.<br />

<strong>Antrag</strong><br />

Wir benötigen von Ihnen einmal einen <strong>Antrag</strong>. Die Formulare erhalten Sie von Ihrem<br />

Sozialleistungsträger oder im Internet unter www.kiel.de. Bitte geben Sie darin an, für welche<br />

Person die Leistungen gewünscht werden. Für jede Person ist ein eigener <strong>Antrag</strong> zu stellen!<br />

Wer Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfe <strong>zum</strong> Lebensunterhalt bekommt, stellt den <strong>Antrag</strong><br />

in der Geschäftsstelle des Jobcenters im jeweiligen Sozialzentrum.<br />

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält,<br />

stellt den <strong>Antrag</strong> im Amt für Wohnen und Grundsicherung.<br />

Wenn der Bewilligungszeitraum Ihrer Sozialleistungen ausläuft, enden auch die Leistungen aus<br />

dem Bildungspaket. Sobald Ihre Sozialleistungen weiterbewilligt werden, erhalten Sie einen<br />

neuen Gutschein von uns. Wir werden dann auch die Weiterzahlung der<br />

Schülerbeförderungskosten prüfen.<br />

Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag ohne gleichzeitigen Bezug von Wohngeld<br />

erhalten die Leistungen des Bildungspaketes nach Ablauf des Kinderzuschlages nur weiter,<br />

wenn sie unaufgefordert den Bescheid der Familienkasse über die Weiterbewilligung von<br />

Kinderzuschlag bei der Wohngeldstelle des Amtes für Wohnen und Grundsicherung einreichen.<br />

Diese Hilfen gibt es<br />

Folgende Hilfen werden als Geldleistung gezahlt:<br />

‣ Schulbedarf<br />

‣ Schülerbeförderungskosten<br />

‣ Kostenübernahme für eine Klassenfahrt<br />

Folgende Hilfen erhalten Sie über einen Gutschein:<br />

‣ Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen oder Kindertageseinrichtungen<br />

‣ Kostenübernahme für mehrtägige Fahrten in Kindertagesstätten<br />

‣ Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen<br />

‣ Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung<br />

‣ Kosten für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben<br />

<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> – <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> „Bildungspaket“ (Stand 01.08.2013)


Der Gutschein<br />

Der Gutschein wird Ihnen nach <strong>Antrag</strong>stellung ausgehändigt oder zugesandt. Die Dauer der<br />

Gültigkeit ist dort eingetragen.<br />

Der Gutschein ist in der Schule oder Kindertageseinrichtung (für Mittagessen und<br />

Tagesausflüge) einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraumes vorzulegen. Die Kosten werden<br />

dann bis <strong>zum</strong> Ende der Gültigkeit des Gutscheines direkt mit der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong><br />

abgerechnet. Bei einem Wechsel der Schule oder Kindertageseinrichtungen legen Sie bitte den<br />

Gutschein in der neuen Einrichtung erneut vor.<br />

Bei der Lernförderung oder der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben müssen Sie den<br />

Gutschein bei dem von Ihnen ausgewählten Anbieter vorlegen.<br />

Sie können grundsätzlich selbst entscheiden, welches Angebot Sie wahrnehmen. Allerdings<br />

muss der Anbieter mit der <strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> eine Vereinbarung treffen. Ohne eine<br />

Vereinbarung mit dem Anbieter kann der Gutschein leider nicht eingelöst werden.<br />

Sollte der von Ihnen gewünschte Anbieter bisher keine Vereinbarung mit der <strong>Landeshauptstadt</strong><br />

<strong>Kiel</strong> abgeschlossen haben, bitten Sie ihn, eine solche Vereinbarung mit uns abzuschließen. Das<br />

notwendige Formular „Interessenbekundung“ findet der Anbieter bei uns im Internet unter<br />

www.kiel.de oder er kann es unter der Telefonnummer 0431 / 901-3107 anfordern. Hier finden<br />

Sie auch <strong>Informationen</strong>, welche Anbieter bereits mit uns zusammenarbeiten.<br />

Soweit <strong>zum</strong> Erhalt von Leistungen der Gutschein vorgelegt werden muss, achten Sie bitte<br />

darauf, dass Sie den Originalgutschein immer wieder zurück erhalten. Nur gegen Vorlage des<br />

Gutscheines können Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Bitte bewahren Sie diesen<br />

daher sorgfältig auf.<br />

Sofern die Sozialleistung vor Ablauf des Gültigkeitszeitraums für Ihr Kind eingestellt wird,<br />

verliert der Gutschein ab dem Monat der Einstellung seine Gültigkeit. Sie dürfen nach<br />

Einstellung der Sozialleistung keine Leistungen des Bildungspaketes mehr über diesen<br />

Gutschein in Anspruch nehmen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, diesen Gutschein im<br />

Original in Ihrer Leistungsstelle abzugeben. Sollten Sie dies nicht tun, sind wir verpflichtet, die<br />

Leistungserbringer zu informieren.<br />

Diese städtischen Einrichtungen vermitteln Ihnen auf Wunsch Angebote:<br />

Lernförderung oder<br />

kulturelle Aktivitäten:<br />

Förde VHS<br />

(Volkshochschule <strong>Kiel</strong>)<br />

Muhliusstraße 29-31,<br />

24103 <strong>Kiel</strong><br />

Telefon (0431) 901-5252<br />

Telefax (0431) 901-65333<br />

info@foerde-vhs.de<br />

Sportvereine:<br />

Amt für Sportförderung<br />

Fleethörn 18-24, 24103 <strong>Kiel</strong><br />

Zimmer 317 oder 322<br />

Telefon (0431) 901-2981/3177<br />

kids-in-die-clubs@kiel.de<br />

Musikunterricht:<br />

Musikschule <strong>Kiel</strong><br />

Schwedendamm 8,<br />

24143 <strong>Kiel</strong><br />

Telefon (0431) 901-5261/5263<br />

Telefax (0431) 901-65263<br />

info@musikschule-kiel.de<br />

2. Information zu den einzelnen Leistungen:<br />

Kosten für mehrtägige Fahrten von Kindertageseinrichtungen<br />

Kinder bekommen die Leistung, wenn sie eine Kindertageseinrichtung besuchen<br />

Es werden die Kosten von mehrtätigen KiTA-Fahrten vollständig bezahlt, wenn der Ausflug von<br />

der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt wird.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Der Gutschein muss von Ihnen einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der<br />

Kindertageseinrichtung vorgelegt werden.<br />

<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> – <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> „Bildungspaket“ (Stand 01.08.2013)


Kosten für mehrtägige Schulfahrten<br />

Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Bei mehrtägigen Schulfahrten (z.B. Klassenfahrten, Studienreisen) werden die Kosten im Regelfall<br />

an die Schule oder das Klassenfahrtskonto gezahlt, wenn diese den schulrechtlichen<br />

Bestimmungen entsprechen. Die Fahrt muss von der Schule organisiert und durchgeführt werden.<br />

Es werden die tatsächlichen Kosten der Fahrt als Geldleistung übernommen. Beträge für das<br />

Taschengeld können leider nicht erstattet werden.<br />

Welche Unterlagen muss ich bei einer mehrtägigen Schulfahrt vorlegen?<br />

‣ Wir benötigen eine Bescheinigung der Schule, aus der die Höhe der Kosten, Beginn und<br />

Ende der Fahrt, der Einzahlungstermin und die Bankverbindung für die Zahlung sowie der<br />

Name des Kindes und der Schule ersichtlich sind.<br />

Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen oder<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine<br />

Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Es werden die Kosten von eintägigen Ausflügen vollständig bezahlt, wenn der Ausflug von der<br />

Schule oder der Kindertageseinrichtung organisiert und durchgeführt wird.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Der Gutschein muss von Ihnen einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule<br />

oder Kindertageseinrichtung vorgelegt werden.<br />

Schulbedarf<br />

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Der Schulbedarf wird als Geldleistung ausgezahlt.<br />

Die Leistungen für den Schulbedarf betragen 70 Euro <strong>zum</strong> 1. August und 30 Euro <strong>zum</strong> 1. Februar<br />

eines jeden Jahres. Davon sind die Kosten für notwendige Schulmittel, wie Atlas, Stifte, Zirkel,<br />

Übungshefte, Turnzeug usw. zu bestreiten. Viele Schulen haben Listen über Materialien, die für<br />

den Unterricht benötigt werden<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren müssen Sie keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen.<br />

‣ Für Kinder, die 6 Jahre oder 15 bis 25 Jahre alt sind, ist eine Schulbescheinigung<br />

erforderlich, die Sie in der Schule erhalten.<br />

Kosten für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen<br />

Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine<br />

Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Die Kosten für die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder<br />

Kindertageseinrichtung werden übernommen. Sollte an der Schule/KiTa kein Essen angeboten<br />

werden, kann eine Leistung nicht beansprucht werden.<br />

Grundsätzlich ist eine Eigenbeteiligung von 1,- EUR je Mittagessen zu zahlen.<br />

Für Schülerinnen und Schüler an Schulen in <strong>Kiel</strong> (nicht für KiTa) übernimmt die „Stiftung Bildung<br />

macht stark“ diese Eigenbeteiligung, so dass für diese Schülerinnen und Schüler keine Kosten<br />

mehr entstehen.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Sie müssen den Gutschein einmalig zu Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Schule<br />

oder Kindertageseinrichtung vorlegen.<br />

<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> – <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> „Bildungspaket“ (Stand 01.08.2013)


Kosten der Schülerbeförderung<br />

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Es werden die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen, wenn die Schule vom Wohnort<br />

in den Klassen 1 bis 4 mehr als 2 Kilometer und ab der 5. Klasse mehr als 4 Kilometer entfernt<br />

liegt.<br />

Es werden die notwendigen tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung als Geldleistung<br />

übernommen. Im Regelfall sind das die monatlichen Kosten für eine Schülerfahrkarte (in der Regel<br />

die Monatsfahrkarte, im Ausnahmefall auch die Einzel- oder Wochenfahrkarte). Zuschüsse von<br />

anderen Stellen werden von uns angerechnet.<br />

Es ist ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Dieser beträgt 5 Euro.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Die tatsächlichen Kosten sind nachzuweisen, z.B. durch Vorlage von Zahlungsquittungen oder<br />

Kopien der Fahrausweise.<br />

‣ Soweit nicht die nächstgelegene Schule einer Schulart besucht wird, ist kurz zu begründen,<br />

warum die entferntere Schule ausgewählt wurde (z.B. besondere Fachrichtung oder<br />

Zuweisung einer Schule durch die Schulbehörde).<br />

‣ Ab einem Alter von 15 Jahren der/des Jugendlichen soll eine Bescheinigung von der Schule<br />

vorgelegt werden, in welcher der Schulbesuch bestätigt wird.<br />

Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung<br />

Schülerinnen und Schüler im Alter bis zu 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine<br />

allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.<br />

Zum Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele<br />

können Schülerinnen und Schüler eine ergänzende angemessene Lernförderung erhalten.<br />

Die Lernförderung muss geeignet sein und zusätzlich <strong>zum</strong> schulischen Angebot erforderlich sein.<br />

Eine reine Notenverbesserung oder der Wunsch des Wechsels auf eine höhere Schule stellen<br />

keine Gründe für einen Lernförderbedarf dar.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Bitte lassen Sie die Formulare „Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von<br />

Lernförderung“ und „Begründung zur Bestätigung Lernförderbedarf“ von der Schule<br />

ausfüllen. Die Formulare sind in den Schulen vorhanden.<br />

‣ Sie müssen diese Formulare und den Gutschein dann bei dem von Ihnen ausgewählten<br />

Leistungsanbieter (aus der Liste „Anbieter für Lernförderung“)vorlegen.<br />

Kosten für die Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben<br />

Dieser Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />

Es stehen monatlich 10,- EUR für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der<br />

Gemeinschaft zur Verfügung für<br />

1. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit<br />

2. Unterricht in künstlerischen Fächern (<strong>zum</strong> Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare<br />

angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und<br />

3. die Teilnahme an Freizeiten<br />

Grundsätzlich ist eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Leistungen möglich, soweit der Betrag<br />

von 10,- EUR monatlich dafür ausreichend sein sollte.<br />

Es ist eine Ansparung der Monatsbeiträge im Bewilligungszeitraum möglich, d.h. der monatliche<br />

Betrag verfällt nicht für abgelaufene Monate. Der Gesamtbeitrag kann auch schon im ersten Monat<br />

insgesamt für eine Veranstaltung komplett eingesetzt werden.<br />

Zuzahlungen sind möglich.<br />

In Ausnahmefällen können über die monatlichen 10,- EUR auch die Kosten für spezielle<br />

Ausrüstungsgegenstände erstattet werden, welche für die Ausübung/Teilnahme an den Aktivitäten<br />

notwendig sind.<br />

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?<br />

‣ Sie müssen den Gutschein bei dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter vorlegen.<br />

<strong>Landeshauptstadt</strong> <strong>Kiel</strong> – <strong>Informationen</strong> <strong>zum</strong> „Bildungspaket“ (Stand 01.08.2013)

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