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Kinder-Migrationsreport - Deutsches Jugendinstitut e.V.

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Abbildung 16:<br />

Lebenssituation von unter 15-jährigen <strong>Kinder</strong>n nach familiärem<br />

Einkommen und Migrationshintergrund,<br />

2008/2009 (in %)<br />

77,1<br />

81,8<br />

62,1<br />

37,9<br />

22,9<br />

18,2<br />

Gesamt<br />

Gesicherte<br />

SGB-II-Leistungsbezug<br />

Einkommenssituation<br />

<strong>Kinder</strong> ohne Migrationshintergrund <strong>Kinder</strong> mit Migrationshintergrund<br />

Quelle: Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), 3. Welle 2008/2009 nach Lietzmann u.a.<br />

2011, S. 6; n = 2.960, gewichtete Ergebnisse; eigene Darstellung<br />

Die Daten bieten allerdings lediglich eine Annäherung an die Realität, denn<br />

Personen mit Migrationshintergrund sind besonders häufig von „verdeckter“<br />

Armut betroffen, d.h. dass sie trotz Berechtigung keine staatliche Unterstützung<br />

in Anspruch nehmen (vgl. Becker/Hauser 2003). 28 Entsprechend<br />

werden auch Ergebnisses des PASS interpretiert, nach denen 9% der<br />

<strong>Kinder</strong> mit und ohne Migrationshintergrund in Haushalten leben, die zwar<br />

aufgrund ihres geringen Einkommens armutsgefährdet sind, aber dennoch<br />

keine SGB-II-Leistungen beziehen (vgl. Lietzmann u.a. 2011, S. 4). Ohne<br />

nach dem Migrationshintergrund zu differenzieren, kommt das PASS zu<br />

ähnlichen Resultaten wie sie für die Armutsbetroffenheit durch die Analysen<br />

des Mikrozensus belegt werden. Demnach treten Armutslagen häufiger<br />

bei <strong>Kinder</strong>n auf, die in Alleinerziehenden-Haushalten bzw. mit mehreren Geschwistern<br />

aufwachsen. Ferner beziehen nach den Analysen <strong>Kinder</strong> häufiger<br />

Grundsicherungsleistungen, wenn die (Aus-)Bildungsabschlüsse der Eltern niedrig<br />

sind oder ganz fehlen und wenn die Eltern unzureichend in den Arbeitsmarkt<br />

integriert sind (vgl. ebd., S. 69). In der Analyse unterschiedlicher<br />

Datenquellen durch das Konsortium „Wirkungen des SGB II auf Personen<br />

mit Migrationshintergrund“ (2009, S. 20) wird allerdings darauf hingewiesen,<br />

dass die „Wahrnehmung von SGB II-Leistungsbezieher/innen als<br />

überwiegend beruflich nicht qualifiziert (…) für einige Gruppen von Migrant/innen<br />

deutlich relativiert werden (muss)“. Dazu zählen (Spät-)Aussiedler/innen<br />

und sonstige Personen aus Mittel- und Osteuropa einschließlich<br />

der GUS-Staaten, die häufig davon berichten, dass ihre Abschlüsse nicht<br />

anerkannt werden. „Statistisch erweist sich die Nichtanerkennung eines Abschlusses<br />

als für die Erwerbsintegration mindestens ebenso schädlich wie<br />

das Fehlen jeglicher Ausbildung“ (ebd.).<br />

28 Dies gilt insbesondere für Ausländer/innen ohne gefestigten Aufenthaltsstatus.<br />

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