Tarifanhang 07/2013 - R+V Maklerportal
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Tarifierungsrichtlinien<br />
<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />
Stand 01.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Seite 10<br />
2 Privatfahrzeuge von Mitarbeitern der genossenschaftlichen FinanzGruppe/Geno<br />
Die Beiträge gelten auch für Versicherungsverträge von privat genutzten Kraftfahrzeugen der in<br />
Absatz 1 genannten Art mit<br />
a) fest angestellten Mitarbeitern,<br />
b) Mitarbeitern mit Zeitverträgen,<br />
c) Auszubildenden,<br />
d) Vorstandsmitgliedern,<br />
e) ehrenamtlichen Vorständen,<br />
f) Aufsichtsräten<br />
der in Anhang 1 genannten Unternehmen und mit<br />
g) Pensionären und Rentnern, wenn sie unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand zu dem<br />
unter a) bis f) aufgeführten Personenkreis gehörten,<br />
h) Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />
Lebenspartnern der unter a) bis g) aufgeführten Personen,<br />
i) Witwen/Witwern der unter a) bis g) aufgeführten Personen.<br />
II. MV-Tarif<br />
1 Fahrzeuge sonstiger genossenschaftlicher Verbundunternehmen<br />
Die Beiträge gelten in der Haftpflicht-, Kasko- und Insassen-Unfallversicherung für<br />
Versicherungsverträge von Krafträdern/-rollern mit mehr als 50 ccm Hubraum, Pkw und<br />
Camping-Kfz mit<br />
a) anderen als den unter I. genannten, im Genossenschaftsregister eingetragenen<br />
Verbundunternehmen,<br />
b) deren Tochterunternehmen, sofern eine Beteiligung von mehr als 50 % nachgewiesen ist.<br />
2 Privatfahrzeuge von Mitarbeitern sonstiger genossenschaftlicher Verbundunternehmen<br />
Die Beiträge gelten auch für Versicherungsverträge von privat genutzten Fahrzeugen der in<br />
Absatz 1 genannten Art mit<br />
a) fest angestellten Mitarbeitern,<br />
b) Mitarbeitern mit Zeitverträgen,<br />
c) Auszubildenden,<br />
d) Vorstandsmitgliedern,<br />
e) ehrenamtlichen Vorständen,<br />
f) Aufsichtsräten,<br />
g) Beiräten<br />
der in Absatz 1 genannten Unternehmen und mit<br />
h) Pensionären und Rentnern, wenn sie unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand zu dem<br />
unter a) bis g) aufgeführten Personenkreis gehörten,<br />
i) Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder den in häuslicher Gemeinschaft lebenden<br />
Lebenspartner der unter a) bis h) aufgeführten Personen,<br />
j) Witwen/Witwern der unter a) bis h) aufgeführten Personen.<br />
III. MGL-B-Tarif<br />
Die Beiträge gelten in der Haftpflicht-, Kasko- und Insassen-Unfallversicherung für<br />
Versicherungsverträge von privat genutzten Krafträdern/-rollern mit mehr als 50 ccm Hubraum,<br />
Pkw und Camping-Kfz mit Mitgliedern genossenschaftlicher Banken.<br />
Mitglied ist die Person, die einen Anteil an einer genossenschaftlichen Bank gezeichnet hat und in<br />
IV.<br />
das Mitgliedschaftsverzeichnis der Bank eingetragen ist.<br />
MGL-V-Tarif<br />
Die Beiträge gelten in der Haftpflicht-, Kasko- und Insassen-Unfallversicherung für<br />
Versicherungsverträge von privat genutzten Krafträdern/-rollern mit mehr als 50 ccm Hubraum,<br />
Pkw und Camping-Kfz mit Mitgliedern sonstiger genossenschaftlicher Verbundunternehmen.<br />
Mitglied ist die Person, die einen Anteil an einem genossenschaftlichen Verbundunternehmen<br />
gezeichnet hat und in das Mitgliedschaftsverzeichnis eingetragen ist.<br />
V. MGL-SVG-Tarif<br />
Die Beiträge gelten in der Haftpflicht-, Kasko- und Insassen-Unfallversicherung für<br />
Versicherungsverträge von privat genutzten Krafträdern/-rollern mit mehr als 50 ccm Hubraum,<br />
Pkw und Camping-Kfz mit Mitgliedern von Straßenverkehrsgenossenschaften.<br />
Mitglied ist die Person, die einen Anteil an einer Straßenverkehrsgenossenschaft gezeichnet hat<br />
und in das Mitgliedschaftsverzeichnis eingetragen ist.<br />
VI.<br />
Ausschlussklausel<br />
Die Zuordnung eines Versicherungsvertrags zu I. bis V. ist abschließend und kann nicht mit dem<br />
A-Tarif, B-Tarif oder dem D-Tarif kombiniert werden.<br />
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