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Tarifanhang 07/2013 - R+V Maklerportal

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Tarifierungsrichtlinien<br />

<strong>R+V</strong> Allgemeine Versicherung AG<br />

Stand 01.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong> Seite 14<br />

17. Beitragspflichtige Ruheversicherung<br />

1 Haftpflicht-Ruheversicherung<br />

Besteht für ein Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung, so kann eine gesonderte<br />

Haftpflicht-Ruheversicherung für längstens 18 Monate abgeschlossen werden. Der Bruttobeitrag<br />

für die Haftpflicht-Ruheversicherung beträgt 50 EUR. Wird das Fahrzeug innerhalb von 18<br />

Monaten nach Abschluss der Ruheversicherung zugelassen und bei uns versichert, so wird der<br />

Beitrag für die Ruheversicherung auf den Beitrag für den Anschlussvertrag angerechnet.<br />

2 Teilkasko-Ruheversicherung<br />

Zusätzlich zu einer bei uns bestehenden Haftpflicht-Ruheversicherung ist eine<br />

Teilkasko-Ruheversicherung abschließbar. Der Beitrag für die Teilkasko-Ruheversicherung wird<br />

unter Zugrundelegung von 60 % des Jahresbeitrags für dieses Fahrzeug - bei Güterfahrzeugen<br />

generell nach Werkverkehr und bei Kraftomnibussen generell nach Sonstiger Kraftomnibus (WKZ<br />

621) - und sodann anteilig nach der beantragten Dauer der Ruheversicherung berechnet.<br />

3 Vorzeitige Beendigung der Ruheversicherung durch Verkauf, Verschrottung oder sonstigen<br />

Wagniswegfall<br />

Veräußert oder verschrottet der Versicherungsnehmer das Fahrzeug vor Ablauf eines Jahres<br />

nach Abschluss der Ruheversicherung oder fällt es aus sonstigen Gründen innerhalb dieses<br />

Zeitraums weg, so wird der Beitrag anteilig nach der Dauer des gewährten Versicherungsschutzes<br />

berechnet.<br />

4 Ausnahmen von der Ruheversicherung<br />

Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen<br />

führen müssen, für Camping-Kfz und Wohnanhänger sowie für Wagnisse des Kfz-Handels und<br />

-Handwerks.<br />

TAR<strong>07</strong>13 Seite 15 von 22

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