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Beschwerde des | naturschutzbund nö | beim UVS

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mittels der angelegten Entwässerungsgräben eine durchgängige „Wald“bewirtschaftung auf allen<br />

Flächen zu erreichen, festgestellt, was eben nur durch die Entwässerung und somit die Zerstörung<br />

der feuchteabhängigen Ökosysteme der Moorlebensräume möglich ist. Folglich ist es Ziel <strong>des</strong><br />

Forstbetriebs und der Behörden, die Moorlebensräume – insbesondere die prioritär zu schützenden<br />

Moorwälder – gänzlich zu vernichten, und mit diesen Lebensräumen die biologische Vielfalt, was<br />

zweifelsfrei gegen die Normierungen in §§ 1 Abs. 3 und 32a Abs. 1 Forstgesetz 1975 verstößt.<br />

• Schließlich führen PFLEIDERER und der Amtssachverständige zu diesem Themenbereich Literatur<br />

von Dr. Hans Hufnagl ins Feld. Der Autor HUFNAGL wurde 1898 geboren und verstarb am 30. August<br />

1984 im Alter von 87 Jahren. Er veröffentlichte Schriften zwischen 1932 und 1980 – Das zitierte<br />

Buch „Der Waldtyp“ stammt aus dem Jahr 1970 –, die nach heutigen Erkenntnissen und Maßstäben<br />

folglich so zeitgemäß sind, wie die überkommenen Ansichten von PFLEIDERER und den Behörden in<br />

NÖ.<br />

• Zwischen 1996 und 1999 wurde im hiesigen FFH-Gebiet das EU-Life-Projekt „Feuchtgebietsmanagement<br />

Oberes Waldviertel“ (Projektnummer: LIFE96 NAT/A/003226, Kosten: 868.418,00 EUR)<br />

durchgeführt (siehe Datenbank der European Environment Agency und Lebensministerium). Als<br />

Ziel-Lebensraumtypen dieses Life-Projektes sind unter anderem Lebende Hochmoore (7110) und<br />

Moorwälder (91D0) angeführt (European Environment Agency).<br />

• Im Jahr 2000 hielten UHL et al. in einer in Kooperation mit der Gemeinde und dem Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung<br />

erstellten Studie zu den Moorgebieten bei Karlstift fest: „Im Gemeindegebiet von Bad<br />

Großpertholz liegen die größten Hochmoore <strong>des</strong> Freiwal<strong>des</strong> [...] Der Schutz darf dabei nicht nur<br />

unmittelbar auf den Moorkörper beschränkt bleiben, sondern zur Erhaltung eines intakten Moores<br />

gehört wesentlich auch das Umland dazu. Durch forstliche und entwässerungstechnische Eingriffe<br />

sind vor allem die größeren Moorzentren aktuell gefährdet.“ Weiter fordern UHL et al.: „Rückbau von<br />

nicht forstwirtschaftlich unbedingt notwendigen Forststraßen und Rundwegen im Bereich der Moore.<br />

Altholzinselschutz im Bereich der Moorgebiete sollten Vorrang haben (Schutzwaldreservate unbedingt<br />

einrichten).“.<br />

• Die Verordnung für das betroffene Natura 2000-Gebiet normiert im Übrigen, dass ein günstiger Erhaltungszustand<br />

der angeführten Schutzgüter – unter anderem eben die prioritär zu schützenden<br />

Lebenden Hochmoore und Moorwälder, der prioritäre Hochmoor-Laufkäfer etc. – gegeben sein oder<br />

wiederhergestellt werden muss (§ 21 Abs. 3 NÖ Verordnung über die Europaschutzgebiete). Gesondert<br />

führt die Verordnung die Erhaltung von …<br />

• „sauren Mooren mit Sphagnum“<br />

• „natürlichen Beständen von Moorwäldern mit standortstypischem Wasserhaushalt“<br />

• „naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil“<br />

… an. Ähnliche Vorgaben sind auch für das betroffene Vogelschutzgebiet verordnet, z.B. die Erhaltung<br />

der Feuchtbiotope im Wald, großflächige und naturnahe Wälder mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung<br />

und einem charakteristischen Strukturreichtum und Totholzanteil (§ 12 Abs. 3 NÖ<br />

Verordnung über die Europaschutzgebiete).<br />

• Der Gebietsmanagementplan hält als wichtigstes Ziel fest: „Sowohl der Erhalt noch intakter Moorflächen<br />

in ihrem Bestand, als auch die Renaturierung von gestörten Flächen gelten als oberste Erhaltungsziele.<br />

Wichtig ist es, den Wasserhaushalt der Moorflächen zu stabilisieren.“ (Amt der NÖ<br />

Lan<strong>des</strong>regierung 2010).<br />

5. Forststraßen<br />

Der Amtssachverständige streicht in seinem „Gutachten“ die Wichtigkeit der Errichtung von Forststraßen<br />

heraus, um das „erzeugte Holz“ effizient aus dem Wald zu bringen. Auch hier nimmt der Amtssachverständige<br />

keinen Bezug auf die Normierungen <strong>des</strong> Forstgesetzes und ebensowenig auf aktuellere Literatur.<br />

Spätestens seit den 1980er Jahren werden die Negativ-Einflüsse von Forststraßen auf die biologische<br />

Vielfalt herausgestrichen und es liegen ungezählte Studien hierzu vor. Nur zwei Beispiele zu dieser<br />

Thematik:<br />

• Die Raufußhuhnbestände – die drei Arten Birkhuhn, Auerhuhn und Haselhuhn sind Schutzgüter <strong>des</strong><br />

betroffenen Vogelschutzgebietes und alle drei nutzen diese Moore (UHL et al. 2000 und Amt der NÖ<br />

Lan<strong>des</strong>regierung 2010) – gehen mit zunehmender Forststraßendichte zurück und sterben schließlich<br />

ganz aus. Noch bis vor Kurzem waren <strong>nö</strong>rdlich (Punkt 11) und südlich von Karlstift (Punkte 2 bis 10)<br />

die Raufußhühner in ihren Habitaten präsent (je nach Art genutzt als Ganzjahreslebensraum, Brut-<br />

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