Beschwerde des | naturschutzbund nö | beim UVS
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mittels der angelegten Entwässerungsgräben eine durchgängige „Wald“bewirtschaftung auf allen<br />
Flächen zu erreichen, festgestellt, was eben nur durch die Entwässerung und somit die Zerstörung<br />
der feuchteabhängigen Ökosysteme der Moorlebensräume möglich ist. Folglich ist es Ziel <strong>des</strong><br />
Forstbetriebs und der Behörden, die Moorlebensräume – insbesondere die prioritär zu schützenden<br />
Moorwälder – gänzlich zu vernichten, und mit diesen Lebensräumen die biologische Vielfalt, was<br />
zweifelsfrei gegen die Normierungen in §§ 1 Abs. 3 und 32a Abs. 1 Forstgesetz 1975 verstößt.<br />
• Schließlich führen PFLEIDERER und der Amtssachverständige zu diesem Themenbereich Literatur<br />
von Dr. Hans Hufnagl ins Feld. Der Autor HUFNAGL wurde 1898 geboren und verstarb am 30. August<br />
1984 im Alter von 87 Jahren. Er veröffentlichte Schriften zwischen 1932 und 1980 – Das zitierte<br />
Buch „Der Waldtyp“ stammt aus dem Jahr 1970 –, die nach heutigen Erkenntnissen und Maßstäben<br />
folglich so zeitgemäß sind, wie die überkommenen Ansichten von PFLEIDERER und den Behörden in<br />
NÖ.<br />
• Zwischen 1996 und 1999 wurde im hiesigen FFH-Gebiet das EU-Life-Projekt „Feuchtgebietsmanagement<br />
Oberes Waldviertel“ (Projektnummer: LIFE96 NAT/A/003226, Kosten: 868.418,00 EUR)<br />
durchgeführt (siehe Datenbank der European Environment Agency und Lebensministerium). Als<br />
Ziel-Lebensraumtypen dieses Life-Projektes sind unter anderem Lebende Hochmoore (7110) und<br />
Moorwälder (91D0) angeführt (European Environment Agency).<br />
• Im Jahr 2000 hielten UHL et al. in einer in Kooperation mit der Gemeinde und dem Amt der NÖ Lan<strong>des</strong>regierung<br />
erstellten Studie zu den Moorgebieten bei Karlstift fest: „Im Gemeindegebiet von Bad<br />
Großpertholz liegen die größten Hochmoore <strong>des</strong> Freiwal<strong>des</strong> [...] Der Schutz darf dabei nicht nur<br />
unmittelbar auf den Moorkörper beschränkt bleiben, sondern zur Erhaltung eines intakten Moores<br />
gehört wesentlich auch das Umland dazu. Durch forstliche und entwässerungstechnische Eingriffe<br />
sind vor allem die größeren Moorzentren aktuell gefährdet.“ Weiter fordern UHL et al.: „Rückbau von<br />
nicht forstwirtschaftlich unbedingt notwendigen Forststraßen und Rundwegen im Bereich der Moore.<br />
Altholzinselschutz im Bereich der Moorgebiete sollten Vorrang haben (Schutzwaldreservate unbedingt<br />
einrichten).“.<br />
• Die Verordnung für das betroffene Natura 2000-Gebiet normiert im Übrigen, dass ein günstiger Erhaltungszustand<br />
der angeführten Schutzgüter – unter anderem eben die prioritär zu schützenden<br />
Lebenden Hochmoore und Moorwälder, der prioritäre Hochmoor-Laufkäfer etc. – gegeben sein oder<br />
wiederhergestellt werden muss (§ 21 Abs. 3 NÖ Verordnung über die Europaschutzgebiete). Gesondert<br />
führt die Verordnung die Erhaltung von …<br />
• „sauren Mooren mit Sphagnum“<br />
• „natürlichen Beständen von Moorwäldern mit standortstypischem Wasserhaushalt“<br />
• „naturnahen, strukturreichen Waldbeständen mit ausreichendem Alt- und Totholzanteil“<br />
… an. Ähnliche Vorgaben sind auch für das betroffene Vogelschutzgebiet verordnet, z.B. die Erhaltung<br />
der Feuchtbiotope im Wald, großflächige und naturnahe Wälder mit naturnaher bzw. natürlicher Alterszusammensetzung<br />
und einem charakteristischen Strukturreichtum und Totholzanteil (§ 12 Abs. 3 NÖ<br />
Verordnung über die Europaschutzgebiete).<br />
• Der Gebietsmanagementplan hält als wichtigstes Ziel fest: „Sowohl der Erhalt noch intakter Moorflächen<br />
in ihrem Bestand, als auch die Renaturierung von gestörten Flächen gelten als oberste Erhaltungsziele.<br />
Wichtig ist es, den Wasserhaushalt der Moorflächen zu stabilisieren.“ (Amt der NÖ<br />
Lan<strong>des</strong>regierung 2010).<br />
5. Forststraßen<br />
Der Amtssachverständige streicht in seinem „Gutachten“ die Wichtigkeit der Errichtung von Forststraßen<br />
heraus, um das „erzeugte Holz“ effizient aus dem Wald zu bringen. Auch hier nimmt der Amtssachverständige<br />
keinen Bezug auf die Normierungen <strong>des</strong> Forstgesetzes und ebensowenig auf aktuellere Literatur.<br />
Spätestens seit den 1980er Jahren werden die Negativ-Einflüsse von Forststraßen auf die biologische<br />
Vielfalt herausgestrichen und es liegen ungezählte Studien hierzu vor. Nur zwei Beispiele zu dieser<br />
Thematik:<br />
• Die Raufußhuhnbestände – die drei Arten Birkhuhn, Auerhuhn und Haselhuhn sind Schutzgüter <strong>des</strong><br />
betroffenen Vogelschutzgebietes und alle drei nutzen diese Moore (UHL et al. 2000 und Amt der NÖ<br />
Lan<strong>des</strong>regierung 2010) – gehen mit zunehmender Forststraßendichte zurück und sterben schließlich<br />
ganz aus. Noch bis vor Kurzem waren <strong>nö</strong>rdlich (Punkt 11) und südlich von Karlstift (Punkte 2 bis 10)<br />
die Raufußhühner in ihren Habitaten präsent (je nach Art genutzt als Ganzjahreslebensraum, Brut-<br />
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