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5. Forum für Prüfsachverständige Prüfen von Sprinkleranlagen ...

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Prüfung <strong>von</strong> <strong>Sprinkleranlagen</strong> nach Baurecht<br />

Mögliche Abweichungen<br />

Von den technischen Baubestimmungen<br />

Wie unter Art 3 (2) 1 und 3 Bay BO beschrieben<br />

(2) 1 Die vom Staatsministerium des Innern oder der <strong>von</strong> ihm<br />

bestimmten Stelle durch öffentliche Bekanntmachung als Technische<br />

Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu<br />

beachten.<br />

3 Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen<br />

werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die<br />

allgemeinen Anforderungen des Abs. 1 erfüllt werden<br />

Seite 11 © 2011 DEKRA Ulrich Heck<br />

Prüfung <strong>von</strong> <strong>Sprinkleranlagen</strong> nach Baurecht<br />

Mögliche Abweichungen<br />

Von den technischen Baubestimmungen<br />

Abweichung in Detailfragen sind möglich, sofern durch fachlich versierte<br />

Personen die Gleichwertigkeit des Schutzzieles mit den Vorgaben der<br />

Baubestimmung bescheinigt wird.<br />

Beispiel:<br />

Die LAR ist eine eingeführte technische Baubestimmung. Im Abschnitt<br />

4.3 gelten Erleichterungen <strong>für</strong> Rohrleitungen bis 160 mm<br />

Außendurchmesser.<br />

Sprinklerleitungen DN 150 hatten zum Zeitpunkt der ursprünglichen<br />

Formulierung dieses Abschnittes einen Außendurchmesser <strong>von</strong> 159,0<br />

mm und fielen in die Erleichterung.<br />

Mit Änderung der Wichtung Nennweitenreihen nach DIN 2440 wurde der<br />

Außendurchmesser der Rohrnennweite DN 150 <strong>von</strong> 159,0 mm (Reihe 3)<br />

auf 168,3 mm (Reihe 1) verändert.<br />

Werden die Erleichterungen nach LAR, 4.3 auf die Rohrleitung DN 150<br />

(168,3) angewendet, handelt es sich um eine geringfügige dem<br />

Schutzziel nicht widersprechende Abeichung, da sie auf Rohrleitungen<br />

DN 150 (159,0) angewendet werden kann.<br />

Seite 12 © 2011 DEKRA Ulrich Heck<br />

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