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entstandene Flächenverteilungen zu korrigieren.<br />
Darüber hinaus bieten Sanktionsmodelle die Möglichkeit,<br />
die Anreizhöhe (Belegungsabgabe) als<br />
Steuerungsgröße einzusetzen.<br />
Als nachteilig ist anzusehen, dass Sanktionsmodelle<br />
aufgrund der erforderlichen Daten, der zahlreichen<br />
Festlegungen für ein Verfahren zur Flächenbedarfsbemessung<br />
und der in der Folge notwendigen<br />
hochschulinternen Abstimmung vergleichsweise<br />
aufwändig ist. Die im Mittelpunkt eines<br />
solchen Modells stehende Sanktionierung von<br />
Flächenüberschüssen erzeugt darüber hinaus mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb der <strong>Hochschul</strong>e<br />
Widerstände.<br />
Ein weiterer Nachteil kann in haushaltsrechtlichen<br />
Regelungen liegen, die für fachliche Einrichtungen<br />
nur geringe Spielräume bei der Bewirtschaftung<br />
ihrer Haushaltsmittel vorsehen, so dass die Zahlungen<br />
der Belegungsabgaben nur aus den Haushaltsmittel<br />
erfolgen kann, die für Sachmittel für<br />
Lehre und Forschung vorgesehen sind. Eine Belastung<br />
dieses Haushaltstitels bei einer nicht bedarfsgerechten<br />
Flächenausstattung mit Überdeckung<br />
hat Einschränkungen für Lehre und Forschung<br />
zur Folge. Es sollte im Einzelfall beurteilt<br />
werden, ob diese in vertretbaren Rahmen bleiben.<br />
<strong>Hochschul</strong>internes Flächenmanagement: Monetäre Anreizmodelle