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20<br />
Ausblick<br />
Das Modell hat sich nach Einschätzung der <strong>Hochschul</strong>e<br />
bewährt und soll beibehalten und weiterentwickelt<br />
werden.<br />
Geplant ist ein Erweiterung des Modells durch das<br />
Einbeziehen von Bibliotheks- und Lagerflächen.<br />
Darüber hinaus bestehen Überlegungen, die verwendeten<br />
Bedarfsparameter vor dem Hintergrund<br />
der finanziellen Rahmenbedingungen des Bauhaushalts<br />
zu reduzieren, um Spielräume im Flächenbereich<br />
zu gewinnen.<br />
4.4 Fachhochschule Münster<br />
Modelltyp<br />
Die Fachhochschule Münster hat ein „Raumhandelsmodell“<br />
eingeführt, das eine Festlegung von<br />
Flächenbedarfen beinhaltet und Zahlungen der<br />
Einrichtungen bei einer Überausstattung mit Flächen<br />
vorsieht. Darüber hinaus können Einrichtungen,<br />
die Flächen abgeben, Prämien erhalten. Das<br />
Modell wird von der <strong>Hochschul</strong>e aufgrund der<br />
Verbindung von Sanktionszahlungen und Prämien<br />
auch als „Bonus-Malus-Modell“ bezeichnet. Es ist<br />
dem Modelltyp Sanktionsmodell zuzuordnen.<br />
Zielsetzungen<br />
Die <strong>Hochschul</strong>e verfolgt mit der Einführung des<br />
Modells vor allem die Ziele, eine Korrektur der<br />
Flächenverteilung im Sinne der Bedarfsgerechtigkeit<br />
herbeizuführen sowie eine höhere Flexibilität<br />
in der Raumnutzung durch ein anpassungsfähiges<br />
Steuerungssystem zu erreichen. Darüber hinaus<br />
spielen die Einführung eines Mietmodells auf Landesebene,<br />
das eine Veränderung der hochschulinternen<br />
Strukturen nahe legt, sowie der Aufbau<br />
der Kostenleistungsrechnung, in die die Flächenkosten<br />
einbezogen werden sollen, eine Rolle.<br />
Einbezogene Einrichtungen<br />
Das Modell bezieht zurzeit die Fachlichen Einrichtungen<br />
der <strong>Hochschul</strong>e ein. Eine Erweiterung<br />
durch die Berücksichtigung der Zentralen <strong>Hochschul</strong>verwaltung<br />
und weiterer zentraler Einrichtungen<br />
ist für Zukunft geplant.<br />
Steuerungsebene<br />
Als Steuerungsebene dienen die Fachbereiche.<br />
Einbezogene Flächen<br />
Einbezogen in das Modell sind alle Flächen, die<br />
eindeutig einem Fachbereich zuzuordnen sind,<br />
sowie zentrale Lehrräume (Hörsäle, Labore), deren<br />
Flächen den nutzenden Fachbereichen anteilig<br />
zugerechnet werden.<br />
Flächenbestand<br />
Der Flächenbestand der Fachbereiche wird ohne<br />
Abminderungen angesetzt.<br />
Flächenbedarf<br />
Beim Flächenbedarf wird zwischen „Grundbedarf”<br />
und „Zusatzbedarf” unterschieden.<br />
−<br />
−<br />
Der Grundbedarf deckt den Großteil des Flächenbedarfes<br />
für Forschung und Lehre.<br />
Der Zusatzbedarf umfasst Flächenbedarfe für<br />
Drittmittelforschung, Weiterbildung und Sondertatbestände.<br />
Bezugsgröße zur Berechnung des Grundbedarfes<br />
sind die flächenbezogenen Studienplätze. Diese<br />
werden als 80% der kapazitätsbezogenen Studienplätze,<br />
die auf Grundlage der gegebenen<br />
Lehrkapazitäten und der Curricularnormwerte<br />
(CNW) der Studiengänge ermittelt werden, angesetzt.<br />
Als Bedarfsgröße dienen die Flächenrichtwerte für<br />
Fachhochschulen der Rahmenplanung. Diese<br />
betragen<br />
−<br />
−<br />
4 m² HNF für geisteswissenschaftliche Fächer<br />
und<br />
12 m² HNF für ingenieurwissenschaftliche Fächer.<br />
Diese Festlegung wird von der <strong>Hochschul</strong>e als<br />
pragmatische Lösung gesehen, mit der auf extern<br />
ermittelte Werte zurückgegriffen wird, mit denen<br />
die Bedarfe der Studienfächer jedoch nur sehr<br />
grob abgebildet werden können. Um das Bedarfsbemessungsverfahren<br />
verfeinern zu können, hat<br />
die Fachhochschule Münster HIS den Auftrag erteilt,<br />
differenzierte, auf das Sanktionsmodell abgestimmte<br />
Bedarfsparameter zu entwickeln. Daraus<br />
resultierende Änderungen werden möglicher Weise<br />
im kommenden Jahr wirksam.<br />
Die Auslastung der Fächer wird über einen Korrekturfaktor<br />
berücksichtigt. Dazu wird die Abweichung<br />
der tatsächlichen Studierendenzahlen (in<br />
der Regelstudienzeit) eines Studienjahres von der<br />
Zahl der Studienplätze ermittelt. Die sich ergebende<br />
Auslastungsdifferenz wird zur Hälfte angerechnet.<br />
Der Flächenbedarf für Drittmittelforschung sowie<br />
für Weiterbildung (externe Teilnehmer) wird anhand<br />
der Einnahmen bemessen. Es wird je eingenommenen<br />
€ 35.000,- ein Flächenbedarf von 23<br />
<strong>Hochschul</strong>internes Flächenmanagement: Monetäre Anreizmodelle