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−<br />

und Lehre vorgehalten werden müssen. Für<br />

diesen Teil des Flächenbedarfs werden die<br />

Haushaltsstellen als Bezugsgröße zu Grunde<br />

gelegt. Eine Neuberechnung erfolgt alle fünf<br />

Jahre.<br />

Der „Verfügungsbedarf“ bezieht sich auf Flächen,<br />

die für Drittmittelpersonal benötigt werden.<br />

Für diesen Teil des Flächenbedarfs wird<br />

die Zahl der Drittmittelbeschäftigten (Köpfe<br />

Wissenschaftler und Nicht-Wissenschaftler)<br />

als Bezugsgröße angesetzt. Der Verfügungsbedarf<br />

wird nur für die Laufzeit der Drittmittelvorhaben<br />

anerkannt.<br />

Teilzeitbeschäftigung wird im Bereich der<br />

Drittmittelwissenschaftler ab einen gewissen<br />

Umfang über einen Flächenabzug berücksichtigt.<br />

Die Regelung hierzu lautet, dass für ein<br />

Institut, das mehr als zehn Drittmittelwissenschaftler<br />

beschäftigt, von denen mindestens<br />

30% nicht vollzeitbeschäftigt sind, eine Umrechnung<br />

der Köpfe in Stellenäquivalente und<br />

ein Abzug in Höhe des Produktes aus der Differenz<br />

von Stellenäquivalenten zu Personen<br />

und 10 m² HNF erfolgt.<br />

Zur Berechnung des Flächenbedarfs werden personalbezogene<br />

Flächenansätze („Personalrichtwerte”)<br />

verwendet, die von der Universität auf der<br />

Grundlage von Bestandsauswertungen selbst<br />

festgelegt wurden. Unterschieden werden die Fächergruppen<br />

„Buchwissenschaften“ und „Experimentelle<br />

Naturwissenschaften“.<br />

Personalart<br />

Flächenansatz (m² HNF)<br />

Buchwissenschaft<br />

Experimentelle<br />

Naturwissenschaft<br />

Wissenschaftler (Stelle) * 40 90<br />

Wissenschaftler<br />

20 30<br />

Drittmittel (Kopf)<br />

Nichtwissenschaftler<br />

10 10<br />

Drittmittel (Kopf)<br />

Wissenschaftliche<br />

4 4<br />

Hilfskräfte je 55 h /<br />

Monat<br />

*<br />

unterstellte Relation Wissenschaftler / Nichtwissenschaftler: 1 : 1 bzw.<br />

1 : 4; besondere Zu- und Abschläge für einzelne Fächer<br />

Abb. 12: Flächenansätze nach Nutzungsarten<br />

der Universität Heidelberg<br />

Belegungsabgabe<br />

Bei Flächenüberschüssen wird zurzeit eine Belegungsabgabe<br />

in Höhe von € 7,50 pro m² HNF und<br />

Monat erhoben. Die Abgabe wurde seit der Einführung<br />

schrittweise auf diesen Wert angehoben<br />

(2001: DM 5,-; 2002: € 5,-). Eine Differenzierung<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

Prämie<br />

Die Prämie („Bonus”) für die Freigabe von Flächen<br />

zur Nutzung durch andere Einrichtungen beträgt<br />

€ 7,50 pro m² HNF und Monat. Diese wird<br />

nur gezahlt, wenn die Flächen „Bedarfsflächen”<br />

sind, d.h. wenn beim betroffenen Institut keine<br />

Überdeckung vorliegt.<br />

Regelungen zur Flächenabgabe<br />

Es sind keine formalen Regelungen zur Abgabe<br />

von Flächen vorgesehen. Aufgrund der großen<br />

Nachfrage nach Flächen, stellt eine Nachnutzung<br />

i.d.R. kein Problem dar.<br />

Verrechnung im <strong>Hochschul</strong>haushalt<br />

Den Instituten wurde im Rahmen des Projektes<br />

die freie Bewirtschaftung der Personal- und<br />

Sachmittel ermöglicht, so dass die Zahlungen aus<br />

diesen Globalhaushalten erfolgen.<br />

Verwendung der Einnahmen<br />

Die Einnahmen aus dem Sanktionsmodell werden<br />

als „Mietzuschuss” für unterausgestattete Institute<br />

verwendet, wenn diese hochschulintern Flächen<br />

anmieten. Außerdem wird aus den Einnahmen die<br />

Prämie („Bonus”) finanziert, die bei der Rückgabe<br />

von Flächen durch Institute, die keine Flächenüberschüsse<br />

haben, gezahlt wird.<br />

Organisation<br />

Die Zuständigkeit für das Modell liegt beim Planungsdezernat<br />

(Dezernat für Angelegenheiten der<br />

Planung, IuK, Bau- und Liegenschaften, Sicherheitswesen).<br />

Einführung und Stand<br />

Das Modell wurde ab dem Jahr 2001 mit jährlich<br />

steigenden Belegungsabgaben eingeführt und ist<br />

seit 2003 voll in Anwendung.<br />

Erfahrungen<br />

Das Modell hat bisher die erwünschten Wirkungen<br />

noch nicht erreicht. Seit der Einführung gab es<br />

insgesamt zwölf Fälle, bei denen Flächen intern<br />

zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurden.<br />

Dies kann u.a. darin begründet sein, dass zu Beginn<br />

der Einführung die Belegungsabgabe vergleichsweise<br />

niedrig angesetzt war. Die Universität<br />

führt als weiteren Grund an, dass die Flächennachfrage<br />

das Angebot bei weitem übersteigt,<br />

was durch das monetäre Anreizsystem nicht<br />

grundsätzlich geändert werde.<br />

<strong>Hochschul</strong>internes Flächenmanagement: Monetäre Anreizmodelle

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