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−<br />
und Lehre vorgehalten werden müssen. Für<br />
diesen Teil des Flächenbedarfs werden die<br />
Haushaltsstellen als Bezugsgröße zu Grunde<br />
gelegt. Eine Neuberechnung erfolgt alle fünf<br />
Jahre.<br />
Der „Verfügungsbedarf“ bezieht sich auf Flächen,<br />
die für Drittmittelpersonal benötigt werden.<br />
Für diesen Teil des Flächenbedarfs wird<br />
die Zahl der Drittmittelbeschäftigten (Köpfe<br />
Wissenschaftler und Nicht-Wissenschaftler)<br />
als Bezugsgröße angesetzt. Der Verfügungsbedarf<br />
wird nur für die Laufzeit der Drittmittelvorhaben<br />
anerkannt.<br />
Teilzeitbeschäftigung wird im Bereich der<br />
Drittmittelwissenschaftler ab einen gewissen<br />
Umfang über einen Flächenabzug berücksichtigt.<br />
Die Regelung hierzu lautet, dass für ein<br />
Institut, das mehr als zehn Drittmittelwissenschaftler<br />
beschäftigt, von denen mindestens<br />
30% nicht vollzeitbeschäftigt sind, eine Umrechnung<br />
der Köpfe in Stellenäquivalente und<br />
ein Abzug in Höhe des Produktes aus der Differenz<br />
von Stellenäquivalenten zu Personen<br />
und 10 m² HNF erfolgt.<br />
Zur Berechnung des Flächenbedarfs werden personalbezogene<br />
Flächenansätze („Personalrichtwerte”)<br />
verwendet, die von der Universität auf der<br />
Grundlage von Bestandsauswertungen selbst<br />
festgelegt wurden. Unterschieden werden die Fächergruppen<br />
„Buchwissenschaften“ und „Experimentelle<br />
Naturwissenschaften“.<br />
Personalart<br />
Flächenansatz (m² HNF)<br />
Buchwissenschaft<br />
Experimentelle<br />
Naturwissenschaft<br />
Wissenschaftler (Stelle) * 40 90<br />
Wissenschaftler<br />
20 30<br />
Drittmittel (Kopf)<br />
Nichtwissenschaftler<br />
10 10<br />
Drittmittel (Kopf)<br />
Wissenschaftliche<br />
4 4<br />
Hilfskräfte je 55 h /<br />
Monat<br />
*<br />
unterstellte Relation Wissenschaftler / Nichtwissenschaftler: 1 : 1 bzw.<br />
1 : 4; besondere Zu- und Abschläge für einzelne Fächer<br />
Abb. 12: Flächenansätze nach Nutzungsarten<br />
der Universität Heidelberg<br />
Belegungsabgabe<br />
Bei Flächenüberschüssen wird zurzeit eine Belegungsabgabe<br />
in Höhe von € 7,50 pro m² HNF und<br />
Monat erhoben. Die Abgabe wurde seit der Einführung<br />
schrittweise auf diesen Wert angehoben<br />
(2001: DM 5,-; 2002: € 5,-). Eine Differenzierung<br />
ist nicht vorgesehen.<br />
Prämie<br />
Die Prämie („Bonus”) für die Freigabe von Flächen<br />
zur Nutzung durch andere Einrichtungen beträgt<br />
€ 7,50 pro m² HNF und Monat. Diese wird<br />
nur gezahlt, wenn die Flächen „Bedarfsflächen”<br />
sind, d.h. wenn beim betroffenen Institut keine<br />
Überdeckung vorliegt.<br />
Regelungen zur Flächenabgabe<br />
Es sind keine formalen Regelungen zur Abgabe<br />
von Flächen vorgesehen. Aufgrund der großen<br />
Nachfrage nach Flächen, stellt eine Nachnutzung<br />
i.d.R. kein Problem dar.<br />
Verrechnung im <strong>Hochschul</strong>haushalt<br />
Den Instituten wurde im Rahmen des Projektes<br />
die freie Bewirtschaftung der Personal- und<br />
Sachmittel ermöglicht, so dass die Zahlungen aus<br />
diesen Globalhaushalten erfolgen.<br />
Verwendung der Einnahmen<br />
Die Einnahmen aus dem Sanktionsmodell werden<br />
als „Mietzuschuss” für unterausgestattete Institute<br />
verwendet, wenn diese hochschulintern Flächen<br />
anmieten. Außerdem wird aus den Einnahmen die<br />
Prämie („Bonus”) finanziert, die bei der Rückgabe<br />
von Flächen durch Institute, die keine Flächenüberschüsse<br />
haben, gezahlt wird.<br />
Organisation<br />
Die Zuständigkeit für das Modell liegt beim Planungsdezernat<br />
(Dezernat für Angelegenheiten der<br />
Planung, IuK, Bau- und Liegenschaften, Sicherheitswesen).<br />
Einführung und Stand<br />
Das Modell wurde ab dem Jahr 2001 mit jährlich<br />
steigenden Belegungsabgaben eingeführt und ist<br />
seit 2003 voll in Anwendung.<br />
Erfahrungen<br />
Das Modell hat bisher die erwünschten Wirkungen<br />
noch nicht erreicht. Seit der Einführung gab es<br />
insgesamt zwölf Fälle, bei denen Flächen intern<br />
zur vorübergehenden Nutzung überlassen wurden.<br />
Dies kann u.a. darin begründet sein, dass zu Beginn<br />
der Einführung die Belegungsabgabe vergleichsweise<br />
niedrig angesetzt war. Die Universität<br />
führt als weiteren Grund an, dass die Flächennachfrage<br />
das Angebot bei weitem übersteigt,<br />
was durch das monetäre Anreizsystem nicht<br />
grundsätzlich geändert werde.<br />
<strong>Hochschul</strong>internes Flächenmanagement: Monetäre Anreizmodelle