Freiräume Stadtquartier Zollhafen Mainz - Competitionline
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a:dk architekten datz kullmann - Bekanntmachung »<strong>Freiräume</strong> <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong>« 12.11.2013<br />
Wettbewerbsbekanntmachung<br />
»<strong>Freiräume</strong> <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong>«<br />
Auslober<br />
Auslober des Wettbewerbs ist die<br />
<strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> GmbH & Co. KG in Abstimmung mit der Stadt <strong>Mainz</strong>.<br />
<strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> GmbH & Co. KG<br />
Rheinallee 41<br />
55120 <strong>Mainz</strong><br />
Telefon +49 (0)6131 127 157<br />
Telefax +49 (0)6131 127 160<br />
Email: info@zollhafen-mainz.de<br />
Web: www.zollhafen-mainz.de<br />
Ansprechpartner sind Priska Jungbauer und Peter Zantopp-Goldmann.<br />
Wettbewerbsvorbereitung<br />
Mit der Vorbereitung, Koordination und Durchführung des Verfahrens ist das Büro<br />
a:dk beauftragt.<br />
a:dk architekten datz kullmann<br />
Schillerplatz 16<br />
D-55116 <strong>Mainz</strong><br />
Telefon +49 (0)6131 275 835 0<br />
Telefon +49 (0)6131 275 835 11<br />
Email: zollhafen@a-dk.de<br />
Web: www.a-dk.de/zollhafen<br />
Ansprechpartner sind Christian Datz und Christof Kullmann.<br />
Wettbewerbsaufgabe<br />
Das Entwicklungsgebiet des ehemaligen <strong>Zollhafen</strong>s liegt östlich der <strong>Mainz</strong>er Neustadt,<br />
unmittelbar am Rhein. Rund um das historische Hafenbecken wird in den<br />
nächsten Jahren auf ca. 22 ha ein neues <strong>Stadtquartier</strong> mit einer urbanen Mischung<br />
aus Wohnen, Arbeiten und Freizeit entstehen. Die Entwicklung, Erschließung und<br />
Vermarktung des <strong>Zollhafen</strong>s erfolgt durch die <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> GmbH & Co. KG, einem<br />
gemeinsamen Unternehmen der CA Immo Deutschland GmbH und der Stadtwerke<br />
<strong>Mainz</strong> AG. Für das Entwicklungsgebiet des <strong>Zollhafen</strong>s wurde seit 2003 durch<br />
die Stadt <strong>Mainz</strong> in enger Zusammenarbeit mit der Stadtwerke <strong>Mainz</strong> AG eine städtebauliche<br />
Rahmenplanung als Basis für die Bauleitplanung des Quartiers entwickelt.<br />
Für den Bebauungsplan N 84 »Neues <strong>Stadtquartier</strong> Zoll- und Binnenhafen« hat im<br />
Oktober 2013 der <strong>Mainz</strong>er Stadtrat über die Abwägung beschlossen. Für weite Bereiche<br />
des <strong>Zollhafen</strong>s besteht damit Baurecht auf Basis § 33 BauGB (Planreife). Die<br />
Planung sieht eine attraktive Mischung aus Geschosswohnungsbau, Stadthäusern<br />
sowie Misch- und Gewerbeflächen vor.<br />
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a:dk architekten datz kullmann - Bekanntmachung »<strong>Freiräume</strong> <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong>« 12.11.2013<br />
Ein Rundweg für Fußgänger und Radfahrer durchzieht das Areal und verknüpft die<br />
Wasserlagen mit dem öffentlichen Straßen- und Wegenetz. Als Teil dieses Rundweges<br />
soll künftig eine bewegliche Brücke die Nord- und Südmole verbinden. Korridore,<br />
Blickachsen und großzügige Freianlagen auf der Nordmole und Südmole schaffen<br />
das freiräumliche Grundgerüst für die geplanten urbanen Bauformen. Denkmalgeschützte<br />
Gebäude wie die Kunsthalle und das Weinlager, historische Kräne und die<br />
Kaimauer bewahren die authentische Hafenatmosphäre des Ortes.<br />
Zur Sicherstellung der Attraktivität der öffentlichen Straßen, Wege und Platzbereiche<br />
führt die <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> GmbH & Co. KG einen freiraumplanerischen Wettbewerb<br />
für das Entwicklungsgebiet <strong>Zollhafen</strong> mit ca. 15 Teilnehmern durch. Dabei sollen einerseits<br />
konkrete Aussagen zur Gestaltung der Freibereiche im 1. Erschließungsabschnitt<br />
an der Südmole getroffen werden, die in einer Beauftragung für die Freianlagenplanung<br />
dieses Bereichs münden (Entwurfsbereich).<br />
Darüber hinaus erwartet der Auslober prinzipielle und konzeptionelle Aussagen für<br />
die Freibereiche des gesamten Quartiers als Basis eines »Masterplans« bzw. eines<br />
»Gestaltungshandbuches« für die freiraumplanerische Gestaltung der übrigen Bereiche<br />
des <strong>Zollhafen</strong>s (Konzeptbereich). Auf diese Weise soll die Kontinuität und die<br />
hohe Qualität der <strong>Freiräume</strong> im neuen <strong>Stadtquartier</strong> <strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> langfristig sichergestellt<br />
werden.<br />
Wettbewerbsart<br />
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb<br />
gemäß RPW 2013 ausgelobt. Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist<br />
ein qualifiziertes Auswahlverfahren gemäß RPW 2013. Das Verfahren ist anonym.<br />
Die Verfahrenssprache ist deutsch.<br />
Die teilnehmenden Architekturbüros, Preisrichter, Sachverständige, Vorprüfer und<br />
Gäste erklären sich durch ihre Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden<br />
Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden.<br />
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz war bei der Vorbereitung der Auslobung<br />
beratend tätig. Der Wettbewerb ist dort unter der Nummer 3/05/13 registriert.<br />
Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs, Aktenzeichen<br />
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes<br />
EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das<br />
öffentliche Beschaffungswesen.<br />
Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten; Stadtplaner und Architekten sind in<br />
Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt.<br />
In Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmeberechtigt<br />
sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen<br />
Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen<br />
erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind,<br />
am Tage der Bekanntmachung die oben genannten Berufsbezeichnungen zu führen.<br />
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Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,<br />
so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis<br />
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie<br />
2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben<br />
des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen<br />
(ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen<br />
erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen<br />
gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der<br />
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit<br />
die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt<br />
werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind<br />
ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt<br />
ist. Bewerbergemeinschaften benennen einen vertretungsberechtigten<br />
Ansprechpartner. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich<br />
zu prüfen. Der Auslober behält sich eine vertiefte Prüfung vor. Teilnahmehindernisse<br />
gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben.<br />
Fachberater<br />
Die Einbeziehung von Lichtplanern als Fachberater wird empfohlen. Fachberater<br />
sind in der Verfassererklärung namentlich aufzuführen. Fachberater dürfen jeweils<br />
nur für einen Wettbewerbsteilnehmer tätig werden.<br />
Preise<br />
Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der HAOI und der RPW ermittelt. Für Kostenpauschalen<br />
und Preise stehen insgesamt € 70.000 zur Verfügung. Als Preise sind<br />
vorgesehen:<br />
- 1. Preis: € 28.000,-<br />
- 2. Preis: € 17.500,-<br />
- 3. Preis: € 10.500,-<br />
Für Anerkennungen sind insgesamt 14.000 EUR vorgesehen. Sofern der Teilnehmer<br />
in Deutschland Mehrwertsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und<br />
Bearbeitungshonoraren erstattet. Innerhalb der vorgesehenen Gesamtsumme ist eine<br />
Änderung der Höhe und Anzahl der Preise bei einstimmigem Beschluss des<br />
Preisgerichtes möglich.<br />
Preisgericht<br />
Das Preisgericht setzt sich aus 5 Fachpreisrichtern und 4 Sachpreisrichtern und deren<br />
Vertretern zusammen. Das Preisgericht wurde im Einvernehmen mit der Architektenkammer<br />
Rheinland-Pfalz gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung<br />
gehört.<br />
Fachpreisrichter (voraussichtlich)<br />
- Prof. Maria Auböck, freie Landschaftsarchitektin, Wien<br />
- Prof. Carl Fingerhuth, freier Stadtplaner, Zürich<br />
- Priska Jungbauer, Architektin, <strong>Zollhafen</strong> GmbH & Co. KG, <strong>Mainz</strong><br />
- Horst Kübert, freier Landschaftsarchitekt, München<br />
- Andreas Schneider, freier Landschaftsarchitekt, Hamburg<br />
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Sachpreisrichter (voraussichtlich)<br />
- Michael Ebling, Oberbürgermeister, Stadt <strong>Mainz</strong>, Stadt <strong>Mainz</strong><br />
- Henrik Thomsen, Konzernleiter Development CA Immo AG, Berlin<br />
- Detlev Höhne, Vorstand, Stadtwerke <strong>Mainz</strong> AG / Geschäftsführer,<br />
<strong>Zollhafen</strong> <strong>Mainz</strong> GmbH & Co. KG, <strong>Mainz</strong><br />
- Katrin Eder, Grün- und Umweltdezernentin, Stadt <strong>Mainz</strong><br />
Beurteilungskriterien Wettbewerb<br />
Die Kriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der Arbeiten werden in der Auslobung<br />
mitgeteilt.<br />
Weitere Bearbeitung<br />
Die Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers.<br />
Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung mindestens einen<br />
der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Im Entwurfsbereich des Wettbewerbs<br />
sind dies die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs im Bereich des<br />
1. Erschließungsabschnitts (Entwurfsbereich) notwendigen weiteren Planungsleistungen<br />
nach § 38 Nr. 2 – 5 HOAI 2013, sofern das Vorhaben realisiert wird und einer<br />
Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Die Beauftragung kann stufenweise<br />
nach den Leistungsphasen der §38ff HOAI 2013 in Verbindung mit Anlage 11<br />
erfolgen. Der Auslober behält sich eine teilweise Beauftragung der Leistungsphase 5<br />
vor. Die Wettbewerbssumme wurde entsprechend angemessen erhöht.<br />
Für den Konzeptbereich beabsichtigt der Auslober die Beauftragung mit weiteren<br />
Leistungen, welche die Umsetzung der konzeptionellen Gestaltungsidee in der weiteren<br />
Entwicklung des Planungsgebiet sicherstellen. Dies könnte z. B. durch einen<br />
»Masterplan Freiraumgestaltung« und/oder ein »Gestaltungshandbuch Freiraumgestaltung«<br />
erfolgen. Der Auslober behält sich vor, mit den weiteren Leistungen im Vertiefungs-<br />
und im Konzeptbereich unterschiedliche Preisträger zu beauftragen.<br />
Will der Auslober jedoch der Empfehlung des Preisgerichts folgen und hat der Verfasser<br />
des empfohlenen Wettbewerbsentwurfs keine ausreichende Praxiserfahrung<br />
in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe, so<br />
kann der Auslober die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen,<br />
das die dem Preisträger fehlende Praxiserfahrung ergänzt. Der Preisträger setzt sich<br />
über den von ihm gewählten ARGE-Partner mit dem Auslober ins Benehmen. Bei<br />
teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften erfolgt gegebenenfalls eine Beauftragung der<br />
entsprechenden Arbeitsgemeinschaft. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden<br />
durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis<br />
zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in<br />
seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt<br />
wird.<br />
Bewerbungsverfahren<br />
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können Bewerber bis zu 4 Projektreferenzen<br />
einreichen, die in 4 verschiedenen Referenzkategorien bewertet werden. Es ist dabei<br />
für die Bewerber möglich, mit einer geeigneten Referenz mehrere oder alle Kategorien<br />
abzudecken. Gleichwohl können die einzelnen Kategorien auch mit unterschiedlichen<br />
Referenzen abgedeckt werden.<br />
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Die Referenzen werden dabei zunächst auf die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe<br />
in Bezug auf Kennwerte quantitativ geprüft. Die quantitative Prüfung<br />
erfolgt durch das betreuende Büro. In einem 2. Schritt werden die Referenzen der<br />
Bewerber durch ein Auswahlgremium qualitativ bewertet. Die genauen Wertungskriterien<br />
sind nachfolgend beschrieben.<br />
In Bezug auf die quantitative Vergleichbarkeit werden keine Mindestanforderungen<br />
gestellt, deren Nichterreichen zum Ausschluss aus dem Verfahren führen würde.<br />
In Projektreferenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2-5 gem. Anlage 11<br />
§38 HOAI durch den Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig<br />
erbracht worden sein. Die Abrechnung der Leistungsphase 5 muss nach<br />
dem 01.11.2008 2003 erfolgt sein.<br />
Alternativ hierzu dürfen auch prämierte Wettbewerbsbeiträge für vergleichbare Planungsaufgaben<br />
eingereicht werden. Wettbewerbsbeiträge müssen mindestens die<br />
Preisgruppe erreicht haben. Die Preisgerichtssitzung darf nicht vor dem 01.11.2008<br />
2003 stattgefunden haben.<br />
Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen dürfen die Referenz auch als Projektleiter<br />
in einem anderen Büro erbracht haben, sofern dieses Büro die Tätigkeit als<br />
Projektleiter schriftlich bestätigt und sich nicht mit dem gleichen Projekt um die Teilnahme<br />
am Wettbewerb bewirbt. Berufsanfänger sind Landschaftsarchitekten/ Landschaftsarchitektinnen,<br />
Stadtplaner/Stadtplanerinnen, Architekten/Architektinnen, deren<br />
Diplom am Tag der Bekanntmachung nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt. Bewerber<br />
belegen dies mit der Kopie ihrer Diplomurkunde, die sie den Bewerbungsunterlagen<br />
beifügen. Kleinere Büroorganisationen beschäftigen nicht mehr als 4 qualifizierte<br />
Mitarbeiter. Darin eingeschlossen sind die Büroinhaber, die Partner oder Gesellschafter,<br />
die fest angestellten und die freiberuflichen Mitarbeiter. Bewerber belegen dies in<br />
Form einer Eigenerklärung.<br />
Das Auswahlgremium setzt sich aus zwei Vertretern des Auslobers, einem Vertreter<br />
der Stadt <strong>Mainz</strong> sowie einem freien Landschaftsarchitekten zusammen.<br />
Referenzen Bewerbungsverfahren<br />
Referenzkategorie 1<br />
Erfahrung in der Planung öffentlicher <strong>Freiräume</strong> in städtischen Mischquartieren in<br />
vergleichbarer Größenordnung und Komplexität<br />
Vergleichbare Größenordnung Quartier<br />
≥ 50 ha = 5 Punkte, ≥ 25 ha = 10 Punkte, ≥ 5 ha qm = 5 Punkte, ≤ 5 ha = 0 Punkte;<br />
Wichtungsfaktor 2<br />
Komplexität, Anzahl der Funktionsbereiche<br />
≥ 3 = 10 Punkte, 2 = 5 Punkte, 1 = 0 Punkte; Wichtungsfaktor 2<br />
Gestalterische Qualität – Atmosphäre, Oberflächen, Material, Details<br />
max.10 Punkte; Wichtungsfaktor 10<br />
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Referenzkategorie 2<br />
Erfahrung in der Planung von <strong>Freiräume</strong>n in vergleichbarer Größenordnung an<br />
Gewässern<br />
Vergleichbare Größenordnung<br />
≥ 5 ha = 10 Punkte, ≥ 2 ha = 5 Punkte, ≥ 1 ha qm = 2 Punkte, < 1 ha = 0 Punkte;<br />
Wichtungsfaktor 2<br />
Gestalterische Qualität<br />
Atmosphäre, Oberflächen, Material, Details<br />
max.10 Punkte; Wichtungsfaktor 10<br />
Referenzkategorie 3<br />
Erfahrung in der Planung öffentlicher <strong>Freiräume</strong> unter Einbeziehung denkmalgeschützer<br />
oder historischer Objekten<br />
Vergleichbare Größenordnung<br />
≥ 5 ha = 10 Punkte, ≥ 2 ha = 5 Punkte, ≥ 1 ha qm = 2 Punkte, < 1 ha = 0 Punkte;<br />
Wichtungsfaktor 2<br />
Gestalterische Qualität<br />
Angemessenheit und Sensibilität im Umgang mit dem Bestand<br />
max.10 Punkte; Wichtungsfaktor 10<br />
Referenzkategorie 4<br />
Erfahrung bei der Planung von <strong>Freiräume</strong>n in hochwassergefährdeten Bereichen<br />
10 Punkte; Wichtungsfaktor 3<br />
Ergänzend hierzu werden im Bewerbungsbogen wesentliche Kenndaten zu den Büros<br />
abgefragt (z. B. Adressdaten, Umsatz der letzten drei Jahre, durchschnittliche<br />
Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren). Diese Kenndaten finden keinen<br />
Eingang in die Bewertung.<br />
Abgabe Bewerbungsunterlagen<br />
Der Bewerbungsbogen mit den dazugehörigen Anlagen soll im Format PDF gesichert<br />
werden. Als Anlagen werden verlangt:<br />
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung<br />
(bei Bewerbergemeinschaften aller BG- Partner)<br />
- ggfs. Diplomurkunde als Nachweis »Berufsanfänger«<br />
- ggfs. Eigenerklärung »kleinere Büroorganisation«<br />
- Projektblätter Referenzkategorien (max. 4)<br />
- bei Berufsanfängern und kleineren Büroorganisationen ggfs. Erklärung der<br />
Tätigkeit als Projektleiter für das genannte Projekt<br />
Für jede Referenzkategorie kann max. ein Projektblatt, geeignet zur Beamerprojektion<br />
oder zum Ausdruck im Format DIN A3 (einseitig) eingereicht werden. Es können<br />
demnach maximal 4 Projektblätter Referenzkategorien eingereicht werden.<br />
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Die genannten Bewerbungsunterlagen sollen bis spätestens zum 09.12.2013,<br />
18:00 Uhr an folgende Email-Adresse gesendet werden: zollhafen@a-dk.de<br />
Ausgewählt werden die ca. 15 Teilnehmer mit den höchsten Punktzahlen. Bei Punktgleichheit<br />
entscheidet das Los.<br />
Termine (voraussichtlich):<br />
Bewerbungsschluss: 09.12.2013<br />
Ausgabe der Unterlagen: 07.01.2014<br />
Kolloquium: 14.01.2014<br />
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 18.03.2014<br />
Preisgerichtssitzung: 10.04.2014<br />
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