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Mit vhs-Programm im Innenteil - Urlaubsregion Freinsheim

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Freinshe<strong>im</strong> Donnerstag, den 12. Dezember 2013 Seite 6<br />

Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />

Amtliche Nachrichten<br />

Kontaktdaten zur Verbandsgemeindeverwaltung Freinshe<strong>im</strong> siehe Seite 2<br />

Großbrand in Freinshe<strong>im</strong>er Altstadt<br />

Aus bisher unbekannter Ursache gab es am Montag in den frühen Morgenstunden einen Großbrand<br />

in der Freinshe<strong>im</strong>er Altstadt. Der Brand ging von einer Scheune aus und griff auf mehrere Wohngebäude<br />

über. Durch das beherzte Eingreifen aller Feuerwehren der Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />

konnte ein Übergreifen auf andere Wohnhäuser vermieden werden. Die Feuerwehren aus der Verbandsgemeinde<br />

wurden von den Feuerwehren aus Bad Dürkhe<strong>im</strong>, Deideshe<strong>im</strong> und Haßloch sowie<br />

der Berufsfeuerwehr Mannhe<strong>im</strong> unterstützt. Insgesamt waren weit über 100 Feuerwehrleute <strong>im</strong> Einsatz.<br />

Auch das Deutsche Rote Kreuz war mit zahlreichen Helfern vor Ort. Der Feuerwehreinsatz war<br />

der größte Einsatz der letzten 20 Jahre in Freinshe<strong>im</strong>.<br />

Bürgermeister Wolfgang Quante bedankte sich bei allen Einsatzkräften aus dem gesamten Landkreis<br />

Bad Dürkhe<strong>im</strong> und Mannhe<strong>im</strong> für die gute Zusammenarbeit. Durch den Einsatz der Feuerwehren<br />

konnte Personenschaden vermieden werden. Der Sachschaden erreicht allerdings voraussichtlich<br />

Millionenhöhe.<br />

Verwaltung<br />

am 27.12. geschlossen<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung bleibt am Freitag,<br />

27.12.2013 geschlossen. Das Standesamt<br />

stellt an diesem Tag einen Bereitschaftsdienst in<br />

der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich<br />

zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen<br />

sicher. In dieser genannten Zeit erreichen Sie<br />

das Standesamt unter der Telefonnummer 06353/<br />

9357-222. Am Montag, 23.12. und Montag, 30.12.<br />

ist die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten<br />

geöffnet.<br />

Stellenausschreibung<br />

Der Trägerverein Haus der Jugend e.V. der Verbandsgemeinde<br />

Freinshe<strong>im</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />

Zeitpunkt eine/n<br />

pädagogische Fachkraft<br />

für die Mädchenarbeit <strong>im</strong> Rahmen der offenen Kinder-<br />

und Jugendarbeit innerhalb der Verbandsgemeinde<br />

Freinshe<strong>im</strong>.<br />

Es handelt sich um eine zunächst bis zum<br />

31.12.2014 befristete Teilzeitstelle mit 9,75<br />

Wochenarbeitsstunden. Die Arbeitszeit sollte flexibel<br />

gestaltet werden und findet projektbezogen in<br />

den einzelnen Ortsgemeinden statt.<br />

Wir erwarten<br />

- aktive Weiterentwicklung der Mädchenarbeit<br />

- eigenständiges Entwickeln und Durchführen von<br />

Projekten und Mädchentreffs<br />

- Fachkompetenz und entsprechende Erfahrung<br />

in Sozialpädagogik, Jugend- und Gruppenarbeit<br />

- Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit,<br />

Durchsetzungsvermögen<br />

- Bereitschaft zur Fortbildung<br />

Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für<br />

den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) Anwendung.<br />

Die Vergütung richtet sich entsprechend nach der<br />

Vor- und Ausbildung.<br />

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher<br />

Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.<br />

Sollten Sie Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbung<br />

mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens<br />

04.01.2014 an die<br />

Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />

- Personalbüro -<br />

Bahnhofstraße 12<br />

67251 Freinshe<strong>im</strong><br />

oder elektronisch unter<br />

personalbuero@vg-freinshe<strong>im</strong>.de<br />

Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer<br />

06353/9357-221.<br />

Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.<br />

Wir bitten daher keine Originale und<br />

Bewerbungsmappen einzureichen.<br />

Bekanntmachung<br />

Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong> für die Ortsgemeinde<br />

Erpolzhe<strong>im</strong><br />

Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der<br />

Kreisstraße Nr. 5 (K 5) durch Bau eines Rad- und<br />

Gehweges zwischen Ungstein und Erpolzhe<strong>im</strong><br />

- Anhörungsverfahren -<br />

1. Es ist beabsichtigt, die <strong>im</strong> o.a. Planfeststellungsverfahren<br />

rechtzeitig erhobenen Einwendungen<br />

und Stellungnahmen mit dem Vorhabensträger,<br />

den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher<br />

Belange, den Betroffenen und den Personen,<br />

die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen<br />

abgegeben haben, zu erörtern.<br />

2. Der Erörterungstermin beginnt<br />

am<br />

<strong>im</strong><br />

15. Januar 2014, um 10.00 Uhr<br />

Sitzungssaal <strong>im</strong> Rathaus der Verbandsgemeinde<br />

Freinshe<strong>im</strong>,<br />

Bahnhofstraße 12, 67251 Freinshe<strong>im</strong><br />

3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen<br />

Belange durch das Bauvorhaben berührt werden,<br />

freigestellt. Die Vertretung durch einen<br />

Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine<br />

Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht<br />

nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen,<br />

dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch<br />

ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete<br />

Einwendungen ausgeschlossen sind und<br />

dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung<br />

des Erörterungstermins beendet ist.<br />

4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin<br />

oder durch eine Vertreterbestellung entstehende<br />

Kosten werden nicht erstattet.<br />

5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />

Freinshe<strong>im</strong>, den 06.12.2013<br />

Wolfgang Quante<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

2. Änderung der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes<br />

Isenach-Eckbach<br />

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier<br />

hat mit Schreiben vom 28.11.2013 gemäß § 5<br />

Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes<br />

über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)<br />

vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 des Landesgesetzes vom<br />

28.09.2010 (GVBl. S. 272) und durch Artikel 14<br />

des Landesgesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S.<br />

280), die von der Verbandsversammlung des<br />

Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach in ihrer<br />

Sitzung am 19.03.2013 einst<strong>im</strong>mig beschlossene<br />

2. Änderung der Verbandsordnung festgestellt.<br />

Danach ändert sich die Verbandsordnung wie<br />

folgt:<br />

§ 2 Name, Sitz und Verbandsgebiet<br />

Absatz 2) wird ersetzt durch folgende Formulierung:<br />

Der Gewässerbestand (Verbandsgebiet) ergibt sich<br />

aus der Gewässerbestandsliste des Kostenverteilers.<br />

§ 3 Aufgaben des Verbandes<br />

Absatz 1) erhält folgende Formulierung:<br />

„Der Verband übern<strong>im</strong>mt die Unterhaltung gemäß<br />

der einschlägigen Wassergesetze insbesondere <strong>im</strong><br />

Sinn des § 64 LWG der in der Gewässerbestandsliste<br />

verzeichneten fließenden Gewässer dritter<br />

Ordnung und der darin genannten zugehörigen<br />

Anlagen“.<br />

Absatz 2) wird ergänzt um<br />

… die Selbstkosten „der Maßnahmen sowie die<br />

dadurch verursachten Verwaltungskosten (Personal-,<br />

Sach- und Verwaltungsgemeinkosten) in<br />

Rechnung. Entsprechend dem Baufortschritt sind<br />

Abschlagszahlungen zu erheben“.<br />

Absatz 3) erhält folgende Formulierung:<br />

Der Verband übern<strong>im</strong>mt die Organisation und<br />

Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung<br />

sowie den Ausbau von Oberflächengewässern<br />

von überörtlicher Bedeutung. Diese Maßnahmen<br />

können, wenn sie dem Schutz mehrerer <strong>Mit</strong>glieder<br />

dienen (sogenannte Gemeinschaftsaufgaben),<br />

nach dem jeweils gültigen Umlageschlüssel<br />

des Verbandes umgelegt werden. Der Gesamtbetrag<br />

der jeweils erforderlichen Sonderumlage ist in<br />

der Haushaltssatzung festzulegen.<br />

§ 7 Zusammensetzung, St<strong>im</strong>menverhältnis,<br />

Abst<strong>im</strong>mung<br />

Absatz) 2) Der Klammerzusatz wird ersetzt durch<br />

„(§ 22 Abs. 2)“.<br />

Absatz 4) wird das Wort „und“ zwischen der Verbandsgeschäftsführer<br />

und der technische Leiter<br />

eingefügt. „und der Kassenleiter“ wird gestrichen.<br />

§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung<br />

Absatz 1)<br />

Buchstabe b) wird ergänzt um …Haushaltssatzung<br />

„einschließlich Kostenverteiler“ …<br />

Buchstabe d) die Bezeichnung … „der Jahresrechnung“<br />

… wird ersetzt durch … „des Jahresabschlusses“…<br />

Buchstabe g) „Abschluss von Verträgen“ wird<br />

ersatzlos gestrichen. Nachfolgende Buchstabierung<br />

wird angepasst.<br />

Buchstabe h) wird ergänzt mit … „einschließlich<br />

des Kostenverteilers“.<br />

Buchstabe n) die Bezeichnung … „<strong>Programm</strong> für<br />

Grundräumung“ wird ersetzt durch … „Räumprogramm“<br />

…<br />

§ 10 Zusammensetzung des Verbandsausschusses<br />

Absatz 1) die Bezeichnung … „Zweckverbandsgesetz“<br />

… wird ersetzt durch die Bezeichnung …<br />

„Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit

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