Mit vhs-Programm im Innenteil - Urlaubsregion Freinsheim
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Freinshe<strong>im</strong> Donnerstag, den 12. Dezember 2013 Seite 6<br />
Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />
Amtliche Nachrichten<br />
Kontaktdaten zur Verbandsgemeindeverwaltung Freinshe<strong>im</strong> siehe Seite 2<br />
Großbrand in Freinshe<strong>im</strong>er Altstadt<br />
Aus bisher unbekannter Ursache gab es am Montag in den frühen Morgenstunden einen Großbrand<br />
in der Freinshe<strong>im</strong>er Altstadt. Der Brand ging von einer Scheune aus und griff auf mehrere Wohngebäude<br />
über. Durch das beherzte Eingreifen aller Feuerwehren der Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />
konnte ein Übergreifen auf andere Wohnhäuser vermieden werden. Die Feuerwehren aus der Verbandsgemeinde<br />
wurden von den Feuerwehren aus Bad Dürkhe<strong>im</strong>, Deideshe<strong>im</strong> und Haßloch sowie<br />
der Berufsfeuerwehr Mannhe<strong>im</strong> unterstützt. Insgesamt waren weit über 100 Feuerwehrleute <strong>im</strong> Einsatz.<br />
Auch das Deutsche Rote Kreuz war mit zahlreichen Helfern vor Ort. Der Feuerwehreinsatz war<br />
der größte Einsatz der letzten 20 Jahre in Freinshe<strong>im</strong>.<br />
Bürgermeister Wolfgang Quante bedankte sich bei allen Einsatzkräften aus dem gesamten Landkreis<br />
Bad Dürkhe<strong>im</strong> und Mannhe<strong>im</strong> für die gute Zusammenarbeit. Durch den Einsatz der Feuerwehren<br />
konnte Personenschaden vermieden werden. Der Sachschaden erreicht allerdings voraussichtlich<br />
Millionenhöhe.<br />
Verwaltung<br />
am 27.12. geschlossen<br />
Die Verbandsgemeindeverwaltung bleibt am Freitag,<br />
27.12.2013 geschlossen. Das Standesamt<br />
stellt an diesem Tag einen Bereitschaftsdienst in<br />
der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich<br />
zur Beurkundung von Geburten und Sterbefällen<br />
sicher. In dieser genannten Zeit erreichen Sie<br />
das Standesamt unter der Telefonnummer 06353/<br />
9357-222. Am Montag, 23.12. und Montag, 30.12.<br />
ist die Verwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten<br />
geöffnet.<br />
Stellenausschreibung<br />
Der Trägerverein Haus der Jugend e.V. der Verbandsgemeinde<br />
Freinshe<strong>im</strong> sucht zum nächstmöglichen<br />
Zeitpunkt eine/n<br />
pädagogische Fachkraft<br />
für die Mädchenarbeit <strong>im</strong> Rahmen der offenen Kinder-<br />
und Jugendarbeit innerhalb der Verbandsgemeinde<br />
Freinshe<strong>im</strong>.<br />
Es handelt sich um eine zunächst bis zum<br />
31.12.2014 befristete Teilzeitstelle mit 9,75<br />
Wochenarbeitsstunden. Die Arbeitszeit sollte flexibel<br />
gestaltet werden und findet projektbezogen in<br />
den einzelnen Ortsgemeinden statt.<br />
Wir erwarten<br />
- aktive Weiterentwicklung der Mädchenarbeit<br />
- eigenständiges Entwickeln und Durchführen von<br />
Projekten und Mädchentreffs<br />
- Fachkompetenz und entsprechende Erfahrung<br />
in Sozialpädagogik, Jugend- und Gruppenarbeit<br />
- Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit,<br />
Durchsetzungsvermögen<br />
- Bereitschaft zur Fortbildung<br />
Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für<br />
den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE) Anwendung.<br />
Die Vergütung richtet sich entsprechend nach der<br />
Vor- und Ausbildung.<br />
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher<br />
Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.<br />
Sollten Sie Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbung<br />
mit den üblichen Unterlagen bitte bis spätestens<br />
04.01.2014 an die<br />
Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong><br />
- Personalbüro -<br />
Bahnhofstraße 12<br />
67251 Freinshe<strong>im</strong><br />
oder elektronisch unter<br />
personalbuero@vg-freinshe<strong>im</strong>.de<br />
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer<br />
06353/9357-221.<br />
Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.<br />
Wir bitten daher keine Originale und<br />
Bewerbungsmappen einzureichen.<br />
Bekanntmachung<br />
Verbandsgemeinde Freinshe<strong>im</strong> für die Ortsgemeinde<br />
Erpolzhe<strong>im</strong><br />
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der<br />
Kreisstraße Nr. 5 (K 5) durch Bau eines Rad- und<br />
Gehweges zwischen Ungstein und Erpolzhe<strong>im</strong><br />
- Anhörungsverfahren -<br />
1. Es ist beabsichtigt, die <strong>im</strong> o.a. Planfeststellungsverfahren<br />
rechtzeitig erhobenen Einwendungen<br />
und Stellungnahmen mit dem Vorhabensträger,<br />
den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher<br />
Belange, den Betroffenen und den Personen,<br />
die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen<br />
abgegeben haben, zu erörtern.<br />
2. Der Erörterungstermin beginnt<br />
am<br />
<strong>im</strong><br />
15. Januar 2014, um 10.00 Uhr<br />
Sitzungssaal <strong>im</strong> Rathaus der Verbandsgemeinde<br />
Freinshe<strong>im</strong>,<br />
Bahnhofstraße 12, 67251 Freinshe<strong>im</strong><br />
3. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen<br />
Belange durch das Bauvorhaben berührt werden,<br />
freigestellt. Die Vertretung durch einen<br />
Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine<br />
Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht<br />
nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen,<br />
dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch<br />
ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete<br />
Einwendungen ausgeschlossen sind und<br />
dass das Anhörungsverfahren nach Durchführung<br />
des Erörterungstermins beendet ist.<br />
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin<br />
oder durch eine Vertreterbestellung entstehende<br />
Kosten werden nicht erstattet.<br />
5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.<br />
Freinshe<strong>im</strong>, den 06.12.2013<br />
Wolfgang Quante<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
2. Änderung der Verbandsordnung des Gewässerzweckverbandes<br />
Isenach-Eckbach<br />
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier<br />
hat mit Schreiben vom 28.11.2013 gemäß § 5<br />
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 des Landesgesetzes<br />
über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)<br />
vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 4 des Landesgesetzes vom<br />
28.09.2010 (GVBl. S. 272) und durch Artikel 14<br />
des Landesgesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S.<br />
280), die von der Verbandsversammlung des<br />
Gewässerzweckverbandes Isenach-Eckbach in ihrer<br />
Sitzung am 19.03.2013 einst<strong>im</strong>mig beschlossene<br />
2. Änderung der Verbandsordnung festgestellt.<br />
Danach ändert sich die Verbandsordnung wie<br />
folgt:<br />
§ 2 Name, Sitz und Verbandsgebiet<br />
Absatz 2) wird ersetzt durch folgende Formulierung:<br />
Der Gewässerbestand (Verbandsgebiet) ergibt sich<br />
aus der Gewässerbestandsliste des Kostenverteilers.<br />
§ 3 Aufgaben des Verbandes<br />
Absatz 1) erhält folgende Formulierung:<br />
„Der Verband übern<strong>im</strong>mt die Unterhaltung gemäß<br />
der einschlägigen Wassergesetze insbesondere <strong>im</strong><br />
Sinn des § 64 LWG der in der Gewässerbestandsliste<br />
verzeichneten fließenden Gewässer dritter<br />
Ordnung und der darin genannten zugehörigen<br />
Anlagen“.<br />
Absatz 2) wird ergänzt um<br />
… die Selbstkosten „der Maßnahmen sowie die<br />
dadurch verursachten Verwaltungskosten (Personal-,<br />
Sach- und Verwaltungsgemeinkosten) in<br />
Rechnung. Entsprechend dem Baufortschritt sind<br />
Abschlagszahlungen zu erheben“.<br />
Absatz 3) erhält folgende Formulierung:<br />
Der Verband übern<strong>im</strong>mt die Organisation und<br />
Umsetzung von Maßnahmen zur Hochwasserrückhaltung<br />
sowie den Ausbau von Oberflächengewässern<br />
von überörtlicher Bedeutung. Diese Maßnahmen<br />
können, wenn sie dem Schutz mehrerer <strong>Mit</strong>glieder<br />
dienen (sogenannte Gemeinschaftsaufgaben),<br />
nach dem jeweils gültigen Umlageschlüssel<br />
des Verbandes umgelegt werden. Der Gesamtbetrag<br />
der jeweils erforderlichen Sonderumlage ist in<br />
der Haushaltssatzung festzulegen.<br />
§ 7 Zusammensetzung, St<strong>im</strong>menverhältnis,<br />
Abst<strong>im</strong>mung<br />
Absatz) 2) Der Klammerzusatz wird ersetzt durch<br />
„(§ 22 Abs. 2)“.<br />
Absatz 4) wird das Wort „und“ zwischen der Verbandsgeschäftsführer<br />
und der technische Leiter<br />
eingefügt. „und der Kassenleiter“ wird gestrichen.<br />
§ 8 Aufgaben der Verbandsversammlung<br />
Absatz 1)<br />
Buchstabe b) wird ergänzt um …Haushaltssatzung<br />
„einschließlich Kostenverteiler“ …<br />
Buchstabe d) die Bezeichnung … „der Jahresrechnung“<br />
… wird ersetzt durch … „des Jahresabschlusses“…<br />
Buchstabe g) „Abschluss von Verträgen“ wird<br />
ersatzlos gestrichen. Nachfolgende Buchstabierung<br />
wird angepasst.<br />
Buchstabe h) wird ergänzt mit … „einschließlich<br />
des Kostenverteilers“.<br />
Buchstabe n) die Bezeichnung … „<strong>Programm</strong> für<br />
Grundräumung“ wird ersetzt durch … „Räumprogramm“<br />
…<br />
§ 10 Zusammensetzung des Verbandsausschusses<br />
Absatz 1) die Bezeichnung … „Zweckverbandsgesetz“<br />
… wird ersetzt durch die Bezeichnung …<br />
„Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit