Amtsblatt KW 05/2013 - Bruchsal
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8 Nummer 5|Donnerstag, 31. Januar <strong>2013</strong><br />
<strong>Amtsblatt</strong> BRUCHSAL<br />
Hinweis gemäß §4 der Gemeindeordnung<br />
Sollte diese Satzung unter Verletzung vonVerfahrensoder<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung oder<br />
unter Verletzung vonsolchen Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die aufgrund der Gemeindeordnung erlassen<br />
worden sind, zustande gekommen sein, so gilt<br />
diese dennochein Jahr nachdieser Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies<br />
gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />
die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />
dieser Satzung verletzt worden sind,<br />
2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach §43<br />
der Gemeindeordnungwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />
hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />
hat oder die Verletzung der Verfahrensoder<br />
Formvorschriften gegenüber der Stadt <strong>Bruchsal</strong><br />
innerhalb der Jahresfristunter Bezeichnung des<br />
Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlichgeltend gemacht worden ist.<br />
Polizeiverordnung<br />
Polizeiverordnung zum Verbot des Mitführens und<br />
des Verzehrs alkoholischer Getränke inder Öffentlichkeit<br />
anlässlichdes „Monsterkonzertes“ am 2. Februar<br />
<strong>2013</strong> und des Fasnachtsumzuges am 3. Februar<br />
<strong>2013</strong> im Bereichder <strong>Bruchsal</strong>er Innenstadt<br />
Auf der Grundlage der Bestimmungen des §10in<br />
Verbindung mit §§ 1Absatz 1und 18 Absatz 1des<br />
Polizeigesetzes Baden-Württemberg erlässt die Stadt<br />
<strong>Bruchsal</strong> als Ortspolizeibehörde folgende Polizeiverordnung:<br />
§1<br />
Zeitlicher und räumlicher Umfang<br />
1) VonSamstag, 2. Februar <strong>2013</strong>,ab14Uhr bis Sonntag,<br />
3. Februar <strong>2013</strong>,24Uhr, wird das Mitführen<br />
sowie der Verzehr alkoholhaltiger Getränke–mit<br />
Ausnahme von Bier, Wein und Schaumwein –in<br />
der Öffentlichkeit sowie in Kraftfahrzeugen innerhalb<br />
des folgendermaßen umgrenzten Bereiches<br />
untersagt:<br />
a) Nördliche Grenze: Wilderichstraße in der Verlängerung<br />
zu den Bahngleisen bis Schönbornstraße<br />
sowie im weiteren Verlauf Friedrichstraße<br />
zwischen Schönbornstraße und Huttenstraße<br />
sowie Huttenstraße bis Klosterstrasse.<br />
b) östliche Grenze: Klosterstrasse zwischen Huttenstraße<br />
und Württemberger Straße,<br />
c) südliche Grenze: Württemberger Straße zwischen<br />
Klosterstrasse und Großer Brücke,Durlacher<br />
Straße zwischen Großer Brücke und Ritterstraße/Stadtgrabenstraße,<br />
Stadtgrabenstraße<br />
zwischen Haffenbrücke und Luisenstraße; Luisenstraße<br />
zwischen Stadtgrabenstraße und Orbinstraße,<br />
Saalbach zwischen Luisenstraße/<br />
Moltkestraße und in Verlängerung zu den<br />
Bahngleisen.<br />
d) westliche Grenze: Entlang der Bahngleise zwischen<br />
Saalbach inder Verlängerung Bahngleise<br />
Richtung Ecke Luisenstraße/Moltkestraße<br />
und Verlängerung Bahngleise Richtung Wilderichstrasse.<br />
DasVerbotgilt einschließlichder genannten Straßenzüge.<br />
Auf den beigefügten Lageplan wird ergänzend<br />
verwiesen.<br />
2) Das Verbotgilt auchfür gaststättenrechtlichkonzessionierte<br />
Außenflächen und Verkaufsstände<br />
innerhalb dieses Bereiches.<br />
3) Die Beschallung der gaststättenrechtlich konzessionierten<br />
Außenflächen und Verkaufstände ist<br />
beim Fasnachtsumzug am Sonntag, 3. Februar<br />
<strong>2013</strong> zwei Stunden nachZugdurchlauf, spätestens<br />
um 17 Uhr einzustellen.<br />
§2<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Verstöße gegen das Verbot des Mitführens und des<br />
Verzehrs von alkoholischen Getränken gemäß §18<br />
Absatz 1und 2Polizeigesetz Baden-Württemberg als<br />
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu<br />
500Eurogeahndet werden.<br />
§3<br />
Gültigkeit<br />
Diese Polizeiverordnung tritt am 2. Februar <strong>2013</strong> in<br />
Kraft; sie verliertihre Gültigkeit mit Ablauf des 3. Februar<br />
<strong>2013</strong>.<br />
<strong>Bruchsal</strong>, 16. Januar <strong>2013</strong><br />
Stadtverwaltung <strong>Bruchsal</strong> –Ordnungsamt<br />
Cornelia Petzold-Schick, Oberbürgermeisterin