13.01.2014 Aufrufe

Amtsblatt KW 05/2013 - Bruchsal

Amtsblatt KW 05/2013 - Bruchsal

Amtsblatt KW 05/2013 - Bruchsal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

8 Nummer 5|Donnerstag, 31. Januar <strong>2013</strong><br />

<strong>Amtsblatt</strong> BRUCHSAL<br />

Hinweis gemäß §4 der Gemeindeordnung<br />

Sollte diese Satzung unter Verletzung vonVerfahrensoder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung oder<br />

unter Verletzung vonsolchen Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die aufgrund der Gemeindeordnung erlassen<br />

worden sind, zustande gekommen sein, so gilt<br />

diese dennochein Jahr nachdieser Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies<br />

gilt nicht, wenn<br />

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,<br />

die Genehmigung oder die Bekanntmachung<br />

dieser Satzung verletzt worden sind,<br />

2. die Oberbürgermeisterin dem Beschluss nach §43<br />

der Gemeindeordnungwegen Gesetzwidrigkeit widersprochen<br />

hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist<br />

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder die Verletzung der Verfahrensoder<br />

Formvorschriften gegenüber der Stadt <strong>Bruchsal</strong><br />

innerhalb der Jahresfristunter Bezeichnung des<br />

Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlichgeltend gemacht worden ist.<br />

Polizeiverordnung<br />

Polizeiverordnung zum Verbot des Mitführens und<br />

des Verzehrs alkoholischer Getränke inder Öffentlichkeit<br />

anlässlichdes „Monsterkonzertes“ am 2. Februar<br />

<strong>2013</strong> und des Fasnachtsumzuges am 3. Februar<br />

<strong>2013</strong> im Bereichder <strong>Bruchsal</strong>er Innenstadt<br />

Auf der Grundlage der Bestimmungen des §10in<br />

Verbindung mit §§ 1Absatz 1und 18 Absatz 1des<br />

Polizeigesetzes Baden-Württemberg erlässt die Stadt<br />

<strong>Bruchsal</strong> als Ortspolizeibehörde folgende Polizeiverordnung:<br />

§1<br />

Zeitlicher und räumlicher Umfang<br />

1) VonSamstag, 2. Februar <strong>2013</strong>,ab14Uhr bis Sonntag,<br />

3. Februar <strong>2013</strong>,24Uhr, wird das Mitführen<br />

sowie der Verzehr alkoholhaltiger Getränke–mit<br />

Ausnahme von Bier, Wein und Schaumwein –in<br />

der Öffentlichkeit sowie in Kraftfahrzeugen innerhalb<br />

des folgendermaßen umgrenzten Bereiches<br />

untersagt:<br />

a) Nördliche Grenze: Wilderichstraße in der Verlängerung<br />

zu den Bahngleisen bis Schönbornstraße<br />

sowie im weiteren Verlauf Friedrichstraße<br />

zwischen Schönbornstraße und Huttenstraße<br />

sowie Huttenstraße bis Klosterstrasse.<br />

b) östliche Grenze: Klosterstrasse zwischen Huttenstraße<br />

und Württemberger Straße,<br />

c) südliche Grenze: Württemberger Straße zwischen<br />

Klosterstrasse und Großer Brücke,Durlacher<br />

Straße zwischen Großer Brücke und Ritterstraße/Stadtgrabenstraße,<br />

Stadtgrabenstraße<br />

zwischen Haffenbrücke und Luisenstraße; Luisenstraße<br />

zwischen Stadtgrabenstraße und Orbinstraße,<br />

Saalbach zwischen Luisenstraße/<br />

Moltkestraße und in Verlängerung zu den<br />

Bahngleisen.<br />

d) westliche Grenze: Entlang der Bahngleise zwischen<br />

Saalbach inder Verlängerung Bahngleise<br />

Richtung Ecke Luisenstraße/Moltkestraße<br />

und Verlängerung Bahngleise Richtung Wilderichstrasse.<br />

DasVerbotgilt einschließlichder genannten Straßenzüge.<br />

Auf den beigefügten Lageplan wird ergänzend<br />

verwiesen.<br />

2) Das Verbotgilt auchfür gaststättenrechtlichkonzessionierte<br />

Außenflächen und Verkaufsstände<br />

innerhalb dieses Bereiches.<br />

3) Die Beschallung der gaststättenrechtlich konzessionierten<br />

Außenflächen und Verkaufstände ist<br />

beim Fasnachtsumzug am Sonntag, 3. Februar<br />

<strong>2013</strong> zwei Stunden nachZugdurchlauf, spätestens<br />

um 17 Uhr einzustellen.<br />

§2<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Verstöße gegen das Verbot des Mitführens und des<br />

Verzehrs von alkoholischen Getränken gemäß §18<br />

Absatz 1und 2Polizeigesetz Baden-Württemberg als<br />

Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu<br />

500Eurogeahndet werden.<br />

§3<br />

Gültigkeit<br />

Diese Polizeiverordnung tritt am 2. Februar <strong>2013</strong> in<br />

Kraft; sie verliertihre Gültigkeit mit Ablauf des 3. Februar<br />

<strong>2013</strong>.<br />

<strong>Bruchsal</strong>, 16. Januar <strong>2013</strong><br />

Stadtverwaltung <strong>Bruchsal</strong> –Ordnungsamt<br />

Cornelia Petzold-Schick, Oberbürgermeisterin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!