Studienordnung - Hochschule Wismar
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§ 8<br />
Lehr- und Lernformen<br />
(1) Lehrveranstaltungen in dem Master-Fernstudiengang Integrative StadtLand-<br />
Entwicklung können sein:<br />
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Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung;<br />
Seminaristischer Unterricht: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesungen und<br />
Seminare oder Übungen;<br />
Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen, gegebenenfalls mit<br />
Referaten der Teilnehmer;<br />
Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer<br />
Anwendung;<br />
Planspiel: Praktische Anwendung theoretischer Erkenntnisse mit Hilfe einer EDVgestützten<br />
oder andersartigen Situationssimulation;<br />
Projekte;<br />
Rollenspiele.<br />
Die Lehrveranstaltungen werden durch zusätzliche Betreuungsmaßnahmen wie z. B.<br />
fernmündliche Konsultationen, E-Mail-Kontakt, Video-Konferenzen und Online-Aufgaben,<br />
die im Selbststudium zu bearbeiten sind, begleitet.<br />
(2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module<br />
zusammensetzen, ist in der Anlage 1 zur <strong>Studienordnung</strong> festgelegt und wird jeweils zu<br />
Beginn des Semesters mit der Ausgabe des Studienbriefes den Studierenden mitgeteilt.<br />
§ 9<br />
Präsenzveranstaltungen<br />
Der Umfang der Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen für die Module wird in der Anlage 1 zur<br />
<strong>Studienordnung</strong> geregelt.<br />
§ 10<br />
Studienberatung<br />
(1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom<br />
Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong><br />
beraten lassen.<br />
(2) Die <strong>Hochschule</strong> informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung<br />
über die von ihr getragenen weiterbildenden Studienmöglichkeiten.<br />
(3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen<br />
Prüfungsangelegenheiten wird vom zuständigen Studiengangsverantwortlichen und dem<br />
Vertreter der WINGS GmbH durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere<br />
zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei einem eventuellen<br />
Studienplatzwechsel in Anspruch genommen werden.<br />
§ 11<br />
(Inkrafttreten)