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Studienordnung - Hochschule Wismar

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§ 8<br />

Lehr- und Lernformen<br />

(1) Lehrveranstaltungen in dem Master-Fernstudiengang Integrative StadtLand-<br />

Entwicklung können sein:<br />

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Lehrvortrag: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesung;<br />

Seminaristischer Unterricht: Vermittlung des Lehrstoffs durch Vorlesungen und<br />

Seminare oder Übungen;<br />

Seminar: Bearbeitung von Spezialgebieten durch Diskussionen, gegebenenfalls mit<br />

Referaten der Teilnehmer;<br />

Übung: Verarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs in theoretischer und praktischer<br />

Anwendung;<br />

Planspiel: Praktische Anwendung theoretischer Erkenntnisse mit Hilfe einer EDVgestützten<br />

oder andersartigen Situationssimulation;<br />

Projekte;<br />

Rollenspiele.<br />

Die Lehrveranstaltungen werden durch zusätzliche Betreuungsmaßnahmen wie z. B.<br />

fernmündliche Konsultationen, E-Mail-Kontakt, Video-Konferenzen und Online-Aufgaben,<br />

die im Selbststudium zu bearbeiten sind, begleitet.<br />

(2) Aus welchen dieser Veranstaltungsformen sich die einzelnen Module<br />

zusammensetzen, ist in der Anlage 1 zur <strong>Studienordnung</strong> festgelegt und wird jeweils zu<br />

Beginn des Semesters mit der Ausgabe des Studienbriefes den Studierenden mitgeteilt.<br />

§ 9<br />

Präsenzveranstaltungen<br />

Der Umfang der Vor-Ort-Präsenzveranstaltungen für die Module wird in der Anlage 1 zur<br />

<strong>Studienordnung</strong> geregelt.<br />

§ 10<br />

Studienberatung<br />

(1) Alle Studierenden können sich in allgemeinen Angelegenheiten ihres Studiums vom<br />

Dezernat für studentische und akademische Angelegenheiten der <strong>Hochschule</strong> <strong>Wismar</strong><br />

beraten lassen.<br />

(2) Die <strong>Hochschule</strong> informiert außerdem im Rahmen der allgemeinen Studienberatung<br />

über die von ihr getragenen weiterbildenden Studienmöglichkeiten.<br />

(3) Die Beratung zu Fragen der Studiengestaltung einschließlich aller spezifischen<br />

Prüfungsangelegenheiten wird vom zuständigen Studiengangsverantwortlichen und dem<br />

Vertreter der WINGS GmbH durchgeführt. Die Studienfachberatung sollte insbesondere<br />

zu Beginn des Studiums, bei nicht bestandenen Prüfungen und bei einem eventuellen<br />

Studienplatzwechsel in Anspruch genommen werden.<br />

§ 11<br />

(Inkrafttreten)

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