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Klageschrift gegen IHK

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Seite 19 des Schreibens der Rechtsanwälte Engemann & Partner<br />

Übergangszeitraum notwendig sind. Gegenteilige Behauptungen sind<br />

aufgrund der dargestellten Zusammenhänge schlicht unzutreffend.<br />

Beweis: Prof. Dr. Claudia Kemfert, a. a. O., S. 17; weiterführend: Prof. Dr.<br />

Claudia Kemfert, Kampf um Strom – Mythen, Macht und<br />

Monopole, m. w. N. (ISBN: 978-3-86774-257-3)<br />

ee)<br />

Erfordernis der wirtschaftlichen Stromerzeugung aus Kohle?<br />

(Nr. 2)<br />

Die Beklagte fordert unmissverständlich, dass die wirtschaftliche<br />

Stromerzeugung aus Kohle gewährleistet werden muss. Damit setzt sie sich<br />

aber in diametralen Widerspruch zur Energiewende und ergreift zu einseitig<br />

Partei für die fossilen Kraftwerke.<br />

Zweck der Energiewende ist es doch, im Interesse des Klima- und<br />

Umweltschutzes eine nachhaltige Energieversorgung durch erneuerbare<br />

Energien zu ermöglichen und somit langfristige externe Effekte zu verringern<br />

und fossile Energieressourcen zu schonen. Dementsprechend ist in § 1<br />

Abs. 2 Nr. 4 EEG vorgesehen, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der<br />

Stromversorgung spätestens bis zum Jahr 2050 mindestens auf 80 Prozent<br />

zu erhöhen ist. Das ist zwingend damit verbunden, dass der Anteil von Strom<br />

aus konventioneller Produktion mittels fossiler Energieträger<br />

dementsprechend abgebaut wird. Die Energiewende hat also das Auslaufen<br />

der Kohlekraftwerke wegen seiner negativen Umwelteinwirkungen zum Ziel<br />

und damit letztlich auch deren Unwirtschaftlichkeit.<br />

Braun- und Steinkohlekraftwerke sind unflexibel. Ihre Grundlastfähigkeit - sie<br />

können im Grunde nur Grundlast - ist vor dem Hintergrund der<br />

beschlossenen Energiewende kein Vorteil, sondern ein schwerwiegender<br />

Nachteil. Die Volatilität der Erneuerbaren Energien kann nur mit flexiblen<br />

Instrumenten (smart grids, Energiespeicher, und allenfalls noch<br />

KWK-geeigneten, schnell reagierenden Gaskraftwerken) ausgeglichen<br />

werden. Zentrale Braun- und Steinkohlekraftwerke (Wirkungsgrad oftmals

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