Klageschrift gegen IHK
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Seite 25 des Schreibens der Rechtsanwälte Engemann & Partner<br />
b) Verstoß <strong>gegen</strong> Gebot der Sachlichkeit und notwendigen<br />
Zurückhaltung<br />
Ungeachtet des vorgenannten Rechtsverstoßes wahrt auch schon die Form<br />
der Erklärungen Nr. 1, 2, 5, 6, 11, 13 und 14 nicht die erforderliche<br />
Sachlichkeit und Zurückhaltung, die von Erklärungen einer <strong>IHK</strong> zu erwarten<br />
sind:<br />
1. Die rheinische Braunkohle ist - als subventionsfreier heimischer<br />
Energieträger - ein wichtiger Pfeiler und wesentlicher Garant für eine<br />
sichere und bezahlbare (Industrie-) Stromversorgung im Industrieland<br />
NRW. (S. 4 und 17)<br />
2. Die wirtschaftliche Stromerzeugung aus Kohle muss weiterhin<br />
gewährleistet bleiben. (S. 4)<br />
5. Insbesondere zur Sicherung der Grundlast sind schnellstens sichere<br />
Rahmenbedingungen für neue fossile Kraftwerke bzw. die<br />
Modernisierung vorhandener Anlagen zu schaffen. (S. 7)<br />
6. Mit der heimischen Braunkohle ist eine sichere und wettbewerbsfähige<br />
Stromversorgung auf lange Sicht garantiert. NRW muss die Potentiale<br />
des Energierohstoffs Braunkohle weiterhin entschlossen nutzen. (S. 7)<br />
11. Gesetzes- und Verfahrensänderungen verlässlich gestalten:<br />
Investitionsentscheidungen im Bereich der Stromerzeugung dürfen<br />
nicht durch unbeständige Regelungen, wie z.B. bei der<br />
Einspeisevergütung oder dem Emissionsrechtehandel, gefährdet<br />
werden. (S. 13)<br />
13. Zur Gewährleistung stabiler und bezahlbarer Strompreise muss bei der<br />
Förderung der erneuerbaren Energien viel stärker als bisher auf<br />
Kosteneffizienz geachtet werden. […] Die Förderung von neuen<br />
Energieträgern muss unter der Vorgabe einer schnellen<br />
Marktintegration erfolgen und darf keinesfalls als Dauersubvention<br />
verstanden werden. Aus diesem Grund ist eine Vergütung für