Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG
Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG
Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
gekündigt werden.<br />
3. Nachberechnung<br />
Wird das Abonnement vor Ablauf der<br />
12-Monats-Frist gekündigt, so wird zu dem<br />
Abonnementpreis der Unterschied zwischen<br />
Abonnementpreis und dem Preis der jeweiligen<br />
Monatskarte für den zurückgelegten Teilzeitraum<br />
erhoben.<br />
l) Wohnungswechsel<br />
Der Kunde ist verpflichtet, der Abonnement-Zentrale<br />
einen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen.<br />
m) Nichtgenutzte Karten<br />
Nicht genutzte Karten sind die beim Kunden<br />
verbliebenen Karten, die<br />
− durch die Änderung im Abonnement nach Punkt<br />
f) ungültig geworden oder<br />
− für den Zeitraum nach dem Kalendermonat, zu<br />
dessen Ende eine Kündigung nach Punkt g) 1.<br />
ausgesprochen wurde, vorgesehen waren, oder<br />
− im Falle einer Kündigung nach Punkt g) 2. für<br />
den Zeitraum nach dem Wirksamwerden der<br />
Änderung des Abonnements vorgesehen waren.<br />
−<br />
n) Unterbrechungen<br />
Unterbrechungen eines Abonnements sind grundsätzlich<br />
nicht möglich.<br />
o) Eigentumsvorbehalt<br />
Bis zur vollständigen Erfüllung aller aus dem Abonnementvertrag<br />
resultierenden Zahlungsverpflichtungen<br />
bleibt jeder ausgegebene Abonnement-Fahrschein im<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
01/2014<br />
20<br />
Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)