Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG
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• Die Traglast kann aufgrund des Umfangs und<br />
Gewichts von einer Person getragen werden.<br />
7. Beförderung von Sachen<br />
(nicht Fahrräder) und Tieren<br />
Unentgeltlich befördert werden:<br />
a) Hunde, Katzen und andere Kleintiere<br />
b) Krankenfahrstühle und Kinderwagen<br />
c) Handgepäck.<br />
Unbegleitete Tiere oder Gegenstände werden nicht<br />
befördert. Dies gilt nicht, sofern der Transport unbegleiteter<br />
Gegenstände in einem Sondervertrag zwischen<br />
dem <strong>Verkehrs</strong>unternehmen und dem Auftraggeber<br />
vereinbart worden ist. Im Übrigen richtet sich<br />
die Beförderung von Tieren nach den Allgemeinen<br />
und Besonderen Beförderungsbedingungen.<br />
Der Fahrgast haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen<br />
für Schäden, die durch von ihm mitgeführte<br />
Tiere und Gegenstände verursacht werden.<br />
8. Mahnungen und Zinsen<br />
Werden Zahlungsaufforderungen nicht termingerecht<br />
ausgeglichen, betragen die Kosten für jede schriftliche<br />
Mahnung 5,00 €. Bei gerichtlich geltend gemachten<br />
Forderungen werden die vorgeschriebenen Gerichtskosten<br />
in Anrechnung gebracht. Für jede von einem<br />
Geldinstitut nicht eingelöste Lastschrift und für<br />
jeden nicht gedeckten Scheck werden 5,00 € berechnet.<br />
Zusätzlich werden die vom Geldinstitut berechneten<br />
Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.<br />
Bei Fristüberschreitung werden Verzugszinsen<br />
von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen<br />
Zentralbank (EZB) berechnet.<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
01/2014<br />
42<br />
Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)