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Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG

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<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

01/2014<br />

belegt sein.<br />

bb) der Unterricht muss an fünf oder<br />

sechs Werktagen erteilt werden und<br />

mindestens 24 Stunden zu je 45 Minuten<br />

umfassen und<br />

cc) das Fachstudium muss mindestens<br />

ein Trimester umfassen und darf nicht<br />

neben einer beruflichen Tätigkeit oder<br />

sonstigen Ausbildung erfolgen. Teilnehmer<br />

an Lehrgängen, die der Fortund<br />

Weiterbildung dienen, insbesondere<br />

Teilnehmer an Abendkursen,<br />

gelten nicht als Schüler im Sinne der<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong>.<br />

b) Personen, die private Schulen oder sonstige<br />

Bildungseinrichtungen besuchen, die<br />

nicht unter a) fallen, sofern sie aufgrund<br />

des Besuches dieser Schulen von der Berufsschulpflicht<br />

befreit sind oder sofern der<br />

Besuch dieser Schulen nach dem BaföG<br />

förderungsfähig ist.<br />

c) Personen, die an Einrichtungen der Erwachsenenbildung<br />

geschlossene Kurse<br />

zum nachträglichen Erwerb des Haupt- o-<br />

der Realschul<strong>ab</strong>schlusses oder der Hochschulreife<br />

an sogenannten Tages- oder<br />

Abendhauptschulen, Tages- oder Abendrealschulen<br />

oder Abendoberschulen besuchen,<br />

sofern es Vollzeitmaßnahmen sind.<br />

d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis<br />

im Sinne des Berufsbildungsgesetzes<br />

oder in einem anderen Vertragsverhältnis<br />

im Sinne des § 19 des Berufsbildungsgesetzes<br />

stehen, sowie Personen,<br />

die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen<br />

Berufsausbildung im Sinne des<br />

§ 40 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes,<br />

§ 37 Abs. 3 der Handwerksordnung, aus-<br />

24 Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)

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