14.01.2014 Aufrufe

Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG

Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG

Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zur Benutzung von Wochen- und Monatskarten im<br />

Ausbildungsverkehr sind berechtigt:<br />

1. schulpflichtige Personen bis einschließlich<br />

14 Jahre<br />

2. <strong>ab</strong> 15 Jahre:<br />

a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich<br />

genehmigter oder staatlich anerkannter privater<br />

− allgemeinbildender Schulen (Hauptschulen,<br />

Realschulen, Sonderschulen, Oberschulen,<br />

Gymnasien, Gesamtschulen,<br />

Abendgymnasien und Kollegs)<br />

− berufsbildender Schulen (Berufsschulen,<br />

Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen,<br />

Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien<br />

- ausgenommen Bundeswehrfachschulen<br />

-)<br />

− Einrichtungen des zweiten Bildungsweges<br />

− Akademien, Hochschulen, Universitäten,<br />

Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen<br />

GmbH (ausgenommen Bundeswehruniversitäten,<br />

Bundeswehrhochschulen,<br />

Verwaltungsakademien, Volkshochschulen<br />

und Landvolkhochschulen).<br />

Schüler öffentlicher, staatlich genehmigter<br />

oder staatlich anerkannter privater berufsbildender<br />

Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen,<br />

Berufsaufbauschulen, Fachschulen,<br />

Fachoberschulen und Fachgymnasien)<br />

sind berechtigt, wenn folgende Voraussetzungen<br />

vorliegen:<br />

aa) sämtliche Unterrichtsfächer müssen<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

01/2014<br />

23<br />

Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!