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Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG

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Zur Benutzung berechtigt sind Personen, die über eine<br />

WolfsburgCard verfügen. Dieser Nachweis ist, un<strong>ab</strong>hängig<br />

vom Wohnort, beim Erwerb des Fahrscheines<br />

vorzulegen, zusätzlich ist ein Fragebogen ausgefüllt<br />

<strong>ab</strong>zugeben.<br />

Es werden Fahrscheine für Kinder (6 – 14 Jahre) und<br />

für Erwachsene angeboten. Schulpflichtige Personen<br />

<strong>ab</strong> 15 Jahre sind berechtigt, das Mobilitätsticket für<br />

Kinder zu nutzen. Voraussetzung ist der Besuch allgemein<br />

bildender oder berufsbildender Schulen in<br />

Vollzeitform.<br />

Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-<br />

Schülerzeitkarte h<strong>ab</strong>en, können das Mobilitätsticket<br />

Wolfsburg nicht nutzen.<br />

Die Ausg<strong>ab</strong>e erfolgt ausschließlich im Servicecenter<br />

der WVG (Jobcenter), Porschestraße 2, 38440<br />

Wolfsburg. Die Mobilitätstickets sind personengebunden,<br />

nicht übertragbar.<br />

Der Fahrschein wird für einen Monat ausgegeben.<br />

Der Gültigkeitszeitraum beginnt jeweils am 01. eines<br />

Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss.<br />

Die tägliche Gültigkeit beginnt für<br />

Erwachsene um 09:00 Uhr.<br />

Wo erhältlich? Im Servicecenter der WVG.<br />

Wie lange gültig? Erwachsene <strong>ab</strong> 09:00 Uhr, Kinder<br />

ganztags bis Betriebsschluss.<br />

Wo zu nutzen? In der Zone 20.<br />

Wie lange gültig? Einen Kalendermonat.<br />

Übertragbarkeit? Keine.<br />

Erweiterung? Keine.<br />

Mitnahmeregelung? Keine.<br />

Das Mobilitätsticket Wolfsburg ist ein Fahrausweis mit<br />

erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne<br />

von § 5 Satz 2 EVO.<br />

<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />

01/2014<br />

36<br />

Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)

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