Tarifbestimmungen ab 01.01.14 - Braunschweiger Verkehrs-AG
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3. Fahrscheinsortiment<br />
3.1 Einzelfahrscheine<br />
Einzelfahrscheine der Preisstufen 1 bis 4 berechtigen<br />
vom Zeitpunkt des Kaufes bzw. der Entwertung an innerhalb<br />
ihres räumlichen Geltungsbereichs und ihrer<br />
Geltungsdauer zu beliebig vielen Fahrten (auch Rückund<br />
Rundfahrten) und beliebig häufigem Umsteigen.<br />
Nach Beendigung der Geltungsdauer ist ein neuer<br />
Fahrschein zu lösen bzw. zu entwerten oder das Fahrzeug<br />
beim nächsten planmäßigen Halt zu verlassen.<br />
Ausnahmen sind nur aus betriebsbedingten Gründen,<br />
z. B. Verspätungen, erlaubt.<br />
Bei Fahrscheinen der Preisstufe 4 ist kein neuer Fahrschein<br />
zu lösen bzw. zu entwerten, wenn sich der<br />
Fahrgast zum Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeitsfrist<br />
einschließlich Einstiegszone mindestens 4 Tarifzonen<br />
vom Einstiegsort entfernt und weiter in Fahrtrichtung<br />
auf seinen Zielort befindet.<br />
Der räumliche Geltungsbereich richtet sich nach der<br />
auf dem Fahrschein angegebenen Einstiegszone sowie<br />
der gelösten Preisstufe.<br />
Die Geltungsdauer von Einzelfahrscheinen in der jeweiligen<br />
Preisstufe ergibt sich aus nachstehender<br />
Übersicht:<br />
Preisstufe<br />
Geltungsdauer<br />
1 90 Minuten<br />
2 90 Minuten<br />
3 120 Minuten<br />
4 150 Minuten<br />
In den Zügen der DB Regio <strong>AG</strong> ist das Lösen oder<br />
Entwerten der Einzelfahrscheine nicht möglich. Ansonsten<br />
gelten für die Entwertung die Bestimmungen<br />
in § 6 der Allgemeinen und Besonderen Beförde-<br />
<strong>Tarifbestimmungen</strong><br />
01/2014<br />
6<br />
Verbundtarif Region Braunschweig (VRB)