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Dr. Fabian Theurer

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D. Kartellrechtliche Bewertung von<br />

Gemeinschaftsunternehmen (ff.)<br />

10<br />

www.bundeskartellamt.de<br />

Vorbemerkungen<br />

1. Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, an denen mindestens zwei voneinander<br />

unabhängige Unternehmen beteiligt sind<br />

2. Vielzahl der vorgefundenen Verflechtungen + Marktkonstellationen wurde zunächst<br />

durch eine Typisierung (A – C, U) eingeordnet<br />

3. Ausgangspunkt sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, in denen dieser für<br />

GU in bestimmten Marktkonstellationen eine Regelvermutung für das Bestehen einer<br />

Wettbewerbsbeschränkung formuliert hat<br />

4. Typen A, B + C erfassen nicht alle problematischen Einzelfälle<br />

5. Sowohl die Überprüfung der o.g. Regelvermutung (Typ A) als auch die Prüfung der<br />

Wettbewerbsbeschränkung bei weiteren GU-Typen (B und C) oder außerhalb der Typen<br />

erfordern eine Würdigung des konkreten Sachverhaltes und des rechtlichen und<br />

wirtschaftlichen Gesamtzusammenhangs im Einzelfall

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