Dr. Fabian Theurer
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F. weiteres Vorgehen - 4<br />
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STUFE 3 (weitere 6 Monate)<br />
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Umsetzung des konkreten, von der Beschlussabteilung als kartellrechtlich unbedenklich<br />
beurteilten Entflechtungsplans, soweit nicht bereits in STUFE 2 erfolgt<br />
<br />
soweit kein zielführender Umgestaltungsplan vorgelegt worden ist, werden die Verfahren<br />
zwecks Beendigung von Zuwiderhandlungen durchgeführt<br />
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mögliche Rechtsfolgen:<br />
Untersagung der weiteren Durchführung des GU oder Anordnung struktureller Maßnahmen (§ 32<br />
Abs. 2 S. 2 GWB nach Inkrafttreten der 8. Novelle)<br />
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Durchsetzung der o.g. Untersagung oder Anordnung mit Verwaltungszwang<br />
Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zuwiderhandlung (§ 34 GWB)<br />
Inbezugnahme zivilrechtlicher Folgen für GU-Gesellschaftsverträge<br />
www.bundeskartellamt.de