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Dr. Fabian Theurer

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F. weiteres Vorgehen - 4<br />

25<br />

STUFE 3 (weitere 6 Monate)<br />

<br />

Umsetzung des konkreten, von der Beschlussabteilung als kartellrechtlich unbedenklich<br />

beurteilten Entflechtungsplans, soweit nicht bereits in STUFE 2 erfolgt<br />

<br />

soweit kein zielführender Umgestaltungsplan vorgelegt worden ist, werden die Verfahren<br />

zwecks Beendigung von Zuwiderhandlungen durchgeführt<br />

<br />

mögliche Rechtsfolgen:<br />

Untersagung der weiteren Durchführung des GU oder Anordnung struktureller Maßnahmen (§ 32<br />

Abs. 2 S. 2 GWB nach Inkrafttreten der 8. Novelle)<br />

<br />

<br />

<br />

Durchsetzung der o.g. Untersagung oder Anordnung mit Verwaltungszwang<br />

Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils aus der Zuwiderhandlung (§ 34 GWB)<br />

Inbezugnahme zivilrechtlicher Folgen für GU-Gesellschaftsverträge<br />

www.bundeskartellamt.de

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