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Dr. Fabian Theurer

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I. Typ A-Fälle - 6<br />

16<br />

C. Rechtliche Einordnung der Regelvermutung<br />

<br />

<br />

rechtliche Vermutung bzgl. gestörter Wettbewerbsanreize durch den GU-Betrieb bei<br />

gleichzeitiger Markttätigkeit mind. zweier GU-Teilhaber (nicht industriespezifisch)<br />

Vermutung ist stets im Einzelfall anhand von Indizien zu überprüfen<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

im Allgemeinen wird von wirtschaftlich zweckmäßigem Verhalten auszugehen sein<br />

insb. wirtschaftliche Bedeutung des GU und strategische Interessen der Beteiligten<br />

konkretisieren gestörte Wettbewerbsanreize<br />

vor dem konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalt<br />

(mögl.: sonstige Verbindungen, Funktionsweise des GU, Lieferverhalten, Marktstruktur, etc.)<br />

klären, ob (spürbare) Wettbewerbsbeschränkung bezweckt/bewirkt (potentielle<br />

Auswirkungen)<br />

die Regelvermutung kann durch fehlende konkrete Indizien und der Vermutung<br />

widersprechende, hinreichende Indizien widerlegt werden<br />

– bloße Markttätigkeit d. GU und seiner Teilhaber genügt nicht<br />

www.bundeskartellamt.de

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