Dr. Fabian Theurer
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I. Typ A-Fälle - 6<br />
16<br />
C. Rechtliche Einordnung der Regelvermutung<br />
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rechtliche Vermutung bzgl. gestörter Wettbewerbsanreize durch den GU-Betrieb bei<br />
gleichzeitiger Markttätigkeit mind. zweier GU-Teilhaber (nicht industriespezifisch)<br />
Vermutung ist stets im Einzelfall anhand von Indizien zu überprüfen<br />
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im Allgemeinen wird von wirtschaftlich zweckmäßigem Verhalten auszugehen sein<br />
insb. wirtschaftliche Bedeutung des GU und strategische Interessen der Beteiligten<br />
konkretisieren gestörte Wettbewerbsanreize<br />
vor dem konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Sachverhalt<br />
(mögl.: sonstige Verbindungen, Funktionsweise des GU, Lieferverhalten, Marktstruktur, etc.)<br />
klären, ob (spürbare) Wettbewerbsbeschränkung bezweckt/bewirkt (potentielle<br />
Auswirkungen)<br />
die Regelvermutung kann durch fehlende konkrete Indizien und der Vermutung<br />
widersprechende, hinreichende Indizien widerlegt werden<br />
– bloße Markttätigkeit d. GU und seiner Teilhaber genügt nicht<br />
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