Bauen im Einklang mit der Natur - Hübner-Lee
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Entwässerung<br />
<strong>Natur</strong>nahe dezentrale Versickerungsanlagen <strong>mit</strong> TTE ®<br />
Allgemeines<br />
Die innovative Regenwasserbewirtschaftung über<br />
das TTE ® -System verbindet die Vorzüge <strong>der</strong> Flächenbefestigung<br />
<strong>mit</strong> denen <strong>der</strong> dezentralen Flächeno<strong>der</strong><br />
Rigolenversickerung. So entstehen naturnahe,<br />
breitflächige dezentrale Versickerungseinrichtungen<br />
<strong>mit</strong> hoher Reinigungs- und Retentionsfunktion, die<br />
gleichzeitig eine Nutzung als Verkehrsfläche zulassen.<br />
Es ergibt sich kein Flächenverlust wie bei herkömmlichen<br />
Flächenversickerungen o<strong>der</strong> Mulden- und<br />
Rigolenanlagen und Abflussflächen können ersetzt<br />
o<strong>der</strong> min<strong>im</strong>iert werden. Da die Tragschicht gleichzeitig<br />
die Rigole <strong>der</strong> TTE ® -Versickerungsanlage bildet,<br />
kann <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> geringen Aufbaustärken<br />
ohnehin schon niedrige Materialverbrauch weiter<br />
reduziert werden. Als flächige Rigolenversickerung<br />
ermöglicht das TTE ® -System durch die Speicherfunktion<br />
und die breitflächige Versickerung auch einen<br />
effektiven Einsatz bei geringer Versickerungsleistung<br />
des Untergrundes. Auf zusätzliche Entwässerungseinrichtungen<br />
kann <strong>im</strong> Normalfall verzichtet werden.<br />
Durch die Anwendung <strong>der</strong> TTE ® -Bauweisen können<br />
Abwassergebühren in <strong>der</strong> Regel vollständig entfallen.<br />
Angesichts <strong>der</strong> unterschiedlichen Abwassersatzungen<br />
und Anerkennungsmodalitäten <strong>der</strong> Kommunen<br />
sollte dies <strong>im</strong> Vorfeld geklärt werden.<br />
Bezüglich <strong>der</strong> naturschutzfachlichen Eingriffsregelung<br />
stellt die Anwendung des TTE ® -System keinen<br />
Eingriff dar, da die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
des <strong>Natur</strong>haushaltes und das Landschaftsbild<br />
nicht erheblich beeinträchtigt werden. Eingriffe (z. B.<br />
durch Flächenversiegelung) können durch flächige<br />
Versickerung stark min<strong>im</strong>iert bzw. kompensiert werden<br />
(§ 14. BNatschG).<br />
Voraussetzungen<br />
Grundsätzlich bedarf die Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
einer Prüfung durch die zuständige<br />
Untere Wasserbehörde. Im Fall einer<br />
zielgerichteten Einleitung in Gewässer<br />
ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß<br />
§ 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erfor<strong>der</strong>lich. Vor<br />
<strong>der</strong> Anzeige bzw. Beantragung <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis ist zu vergewissern, dass man vom<br />
Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden<br />
kann.<br />
Generell ist bei <strong>der</strong> Versickerung <strong>der</strong> Boden- und<br />
Gewässerschutz unbedingt zu berücksichtigen. Eine<br />
Versickerung darf nur außerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzgebiete<br />
I und II und bei Verzicht auf Streusalz <strong>im</strong><br />
Winterdienst stattfinden. Anfor<strong>der</strong>ungen an Versickerungsanlagen<br />
sind nach DWA-A 138 zu berücksichtigen.<br />
Hiernach soll bei Gebäuden ohne wasserdruckhaltende<br />
Abdichtung <strong>der</strong> Abstand von <strong>der</strong><br />
Versickerungseinrichtung zum Baugrubenfußpunkt<br />
mindestens das 1,5fache <strong>der</strong> Baugrubentiefe betragen.<br />
Weitere Restiktionsflächen sind zu beachten.<br />
Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> hydrogeologischen Gegebenheiten<br />
sind topographische Einflüsse, Schichtenwasser<br />
aus Hanglagen, Stauwasser, Grundwasser und<br />
die Auswirkungen darauf zu beachten.<br />
Belastung von Nie<strong>der</strong>schlagsabflüssen<br />
Bei <strong>der</strong> gezielten Regenwasserversickerung sind Abflüsse<br />
nach DWA-A 138, 3.1.2, Tab. 1 hinsichtlich<br />
ihrer Stoffkonzentration und möglicher Grundwasserbeeinflussung<br />
zu bewerten. Sie werden in drei<br />
Beschaffenheitskategorien eingeteilt (siehe Tab. 17).<br />
Tab. 17: Belastung von Nie<strong>der</strong>schlagsabflüssen<br />
Kategorie Bewertung Eignung<br />
A<br />
B<br />
C<br />
unbedenklich – darf ohne Vorbehandlung<br />
versickert werden<br />
tolerierbar – darf nach ausreichen<strong>der</strong><br />
Vorbehandlung versickert werden<br />
nicht tolerierbar – sind i. d. R. in das<br />
Kanalnetz einzuleiten<br />
alle TTE ® -Bauweisen<br />
i. d. R. alle TTE ® -Bauweisen (TTE ® Pflaster 2<br />
+ 3 nur <strong>mit</strong> reinigungsaktiver Tragschicht)<br />
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