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Bauen im Einklang mit der Natur - Hübner-Lee

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Entwässerung<br />

<strong>Natur</strong>nahe dezentrale Versickerungsanlagen <strong>mit</strong> TTE ®<br />

Allgemeines<br />

Die innovative Regenwasserbewirtschaftung über<br />

das TTE ® -System verbindet die Vorzüge <strong>der</strong> Flächenbefestigung<br />

<strong>mit</strong> denen <strong>der</strong> dezentralen Flächeno<strong>der</strong><br />

Rigolenversickerung. So entstehen naturnahe,<br />

breitflächige dezentrale Versickerungseinrichtungen<br />

<strong>mit</strong> hoher Reinigungs- und Retentionsfunktion, die<br />

gleichzeitig eine Nutzung als Verkehrsfläche zulassen.<br />

Es ergibt sich kein Flächenverlust wie bei herkömmlichen<br />

Flächenversickerungen o<strong>der</strong> Mulden- und<br />

Rigolenanlagen und Abflussflächen können ersetzt<br />

o<strong>der</strong> min<strong>im</strong>iert werden. Da die Tragschicht gleichzeitig<br />

die Rigole <strong>der</strong> TTE ® -Versickerungsanlage bildet,<br />

kann <strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> geringen Aufbaustärken<br />

ohnehin schon niedrige Materialverbrauch weiter<br />

reduziert werden. Als flächige Rigolenversickerung<br />

ermöglicht das TTE ® -System durch die Speicherfunktion<br />

und die breitflächige Versickerung auch einen<br />

effektiven Einsatz bei geringer Versickerungsleistung<br />

des Untergrundes. Auf zusätzliche Entwässerungseinrichtungen<br />

kann <strong>im</strong> Normalfall verzichtet werden.<br />

Durch die Anwendung <strong>der</strong> TTE ® -Bauweisen können<br />

Abwassergebühren in <strong>der</strong> Regel vollständig entfallen.<br />

Angesichts <strong>der</strong> unterschiedlichen Abwassersatzungen<br />

und Anerkennungsmodalitäten <strong>der</strong> Kommunen<br />

sollte dies <strong>im</strong> Vorfeld geklärt werden.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> naturschutzfachlichen Eingriffsregelung<br />

stellt die Anwendung des TTE ® -System keinen<br />

Eingriff dar, da die Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

des <strong>Natur</strong>haushaltes und das Landschaftsbild<br />

nicht erheblich beeinträchtigt werden. Eingriffe (z. B.<br />

durch Flächenversiegelung) können durch flächige<br />

Versickerung stark min<strong>im</strong>iert bzw. kompensiert werden<br />

(§ 14. BNatschG).<br />

Voraussetzungen<br />

Grundsätzlich bedarf die Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

einer Prüfung durch die zuständige<br />

Untere Wasserbehörde. Im Fall einer<br />

zielgerichteten Einleitung in Gewässer<br />

ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß<br />

§ 7 des Wasserhaushaltsgesetzes erfor<strong>der</strong>lich. Vor<br />

<strong>der</strong> Anzeige bzw. Beantragung <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis ist zu vergewissern, dass man vom<br />

Anschluss- und Benutzungszwang befreit werden<br />

kann.<br />

Generell ist bei <strong>der</strong> Versickerung <strong>der</strong> Boden- und<br />

Gewässerschutz unbedingt zu berücksichtigen. Eine<br />

Versickerung darf nur außerhalb <strong>der</strong> Wasserschutzgebiete<br />

I und II und bei Verzicht auf Streusalz <strong>im</strong><br />

Winterdienst stattfinden. Anfor<strong>der</strong>ungen an Versickerungsanlagen<br />

sind nach DWA-A 138 zu berücksichtigen.<br />

Hiernach soll bei Gebäuden ohne wasserdruckhaltende<br />

Abdichtung <strong>der</strong> Abstand von <strong>der</strong><br />

Versickerungseinrichtung zum Baugrubenfußpunkt<br />

mindestens das 1,5fache <strong>der</strong> Baugrubentiefe betragen.<br />

Weitere Restiktionsflächen sind zu beachten.<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> hydrogeologischen Gegebenheiten<br />

sind topographische Einflüsse, Schichtenwasser<br />

aus Hanglagen, Stauwasser, Grundwasser und<br />

die Auswirkungen darauf zu beachten.<br />

Belastung von Nie<strong>der</strong>schlagsabflüssen<br />

Bei <strong>der</strong> gezielten Regenwasserversickerung sind Abflüsse<br />

nach DWA-A 138, 3.1.2, Tab. 1 hinsichtlich<br />

ihrer Stoffkonzentration und möglicher Grundwasserbeeinflussung<br />

zu bewerten. Sie werden in drei<br />

Beschaffenheitskategorien eingeteilt (siehe Tab. 17).<br />

Tab. 17: Belastung von Nie<strong>der</strong>schlagsabflüssen<br />

Kategorie Bewertung Eignung<br />

A<br />

B<br />

C<br />

unbedenklich – darf ohne Vorbehandlung<br />

versickert werden<br />

tolerierbar – darf nach ausreichen<strong>der</strong><br />

Vorbehandlung versickert werden<br />

nicht tolerierbar – sind i. d. R. in das<br />

Kanalnetz einzuleiten<br />

alle TTE ® -Bauweisen<br />

i. d. R. alle TTE ® -Bauweisen (TTE ® Pflaster 2<br />

+ 3 nur <strong>mit</strong> reinigungsaktiver Tragschicht)<br />

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