Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf
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entscheiden.<br />
Der Markt Unterthingau hat sich in seiner Stellungnahme vom 12.09.2012 kritisch zu den m<br />
Westen des <strong>Stadt</strong>gebietes befindlichen Suchräumen 9, 10 und 11 geäußert und dabei auf Erkenntnisse<br />
aus eigenen Planungen und auf Belange von Arten- und Landschaftsschutz hingewiesen.<br />
Die Suchräume sind u.a. aus artenschutzrechtlichen Gründen (Betroffenheit eines Schwarzstorches)<br />
nicht mehr in der Planung enthalten.<br />
Die Gemeinde Ruderatshofen hat sich in ihrer Stellungnahme vom 13.09.2012 ablehnend zum<br />
Suchraum 11 am Elbsee geäußert. Gründe für die Ablehnung war die Nähe zum Landschaftsschutzgebiet<br />
Elbsee und zu Wohnbebauungen. Der Suchraum 11 ist aus artenschutzrechtlichen<br />
Gründen (Betroffenheit eines Schwarzstorches) nicht mehr in der Planung enthalten.<br />
Die Gemeinde Stötten am Auerberg hat in ihrer Stellungnahme vom 25.09.2012 Bedenken hinsichtlich<br />
der Suchräume 3 und 5 geäußert. Beide Bereiche wurden hinsichtlich des Naturschutzes<br />
kritisch gesehen. Beim Suchraum 5 wurde auch die vorhandene Erholungsnutzung an der Geltnach<br />
als Argument vorgetragen. Zum Suchraum 5 ist zu sagen, dass dieser im Laufe der Planung<br />
um den Talbereich an der Geltnach reduziert und in der Folge in die beiden Suchräume 5a und 5b<br />
aufgeteilt wurde. 5b hat sich zwischenzeitlich als ungeeignet herausgestellt. So dass nur noch die<br />
Eignung des Suchraumes 5a (jetzt: Konzentrationszone) im weiteren Verfahren geprüft wird. Zu<br />
Suchraum 3: Siehe oben stehende Ausführungen zur Stellungnahme der Gemeinde Rettenbach.<br />
Die Gemeinde Lengenwang hat in ihrer Stellungnahme vom 27.09.2012 keine grundsätzlichen<br />
Anregungen geäußert, sondern vielmehr eine Kooperation im Bereich des Suchraumes 8 in Aussicht<br />
gestellt. Dieser Suchraum ist jedoch aus artenschutzrechtlichen Gründen aus der Planung<br />
entfallen.<br />
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Nachbargemeinden insbesondere die an den Gemeindegrenzen<br />
befindlichen Suchräume 9-11 sowie 3 und 5 als kritisch ansehen. Diese Suchräume<br />
wurden einer weiteren Prüfung unterzogen und sind entweder aus der Planung entfallen (betrifft<br />
Suchräme 9-11) oder wurden weiter konkretisiert (betrifft die nun als Konzentrationszonen in der<br />
Planung enthaltenen Bereiche 3 und 5a, für die keine harten Kriterien vorliegen). Auch für diese<br />
Konzentrationszonen gilt, dass der <strong>Stadt</strong>rat nach der formellen Beteiligung über ihren Verbleib im<br />
Rahmen der Abwägung entscheidet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> behandelt die im gegenwärtigen<br />
Entwurf vorliegenden Konzentrationszonen gleich und prüft deren Eignung unabhängig von ihrer<br />
Lage an der Grenze oder mitten im Gemeindegebiet neutral. Sie steht einer interkommunalen<br />
Planung von Konzentrationszonen weiterhin offen gegenüber.<br />
Seite 13<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen