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Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf

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unterschreitet bzw. die Gesamtbelastung den zulässigen Immissionsrichtwert nicht um mehr als<br />

1 dB(A) überschreitet.<br />

5.2.2.16 Ausbleiben von Schattenwurf-Immissionen:<br />

Der Schattenwurf von <strong>Windenergie</strong>anlagen gehört zu den Immissionen im Sinne des § 3 Abs. 2<br />

des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Immissionen gelten im Sinne dieses Gesetzes<br />

als schädliche Umwelteinwirkungen sofern sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren,<br />

erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft<br />

herbeizuführen.<br />

Als erhebliche Belästigung gilt der periodische Schattenwurf der durch die Drehbewegung der Rotorblätter<br />

im Umkreis von <strong>Windenergie</strong>anlagen auftritt. Die Einwirkdauer des Schattenwurfs wird<br />

gemäß den "Hinweise(n) zur Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) " beurteilt.<br />

Eine erhebliche Belästigung liegt demgemäß dann vor, wenn die Immissionsdauer (astronomisch<br />

maximal mögliche Beschattungsdauer) am maßgeblichen Einwirkort über 30 Minuten<br />

pro Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr liegt. Eine Verbindlichkeit der genannten Werte besteht<br />

für die Träger der Bauleitplanung nicht. Adressat der Hinweise sind die nachgeordneten Behörden.<br />

Zur Prüfung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurde die maximal mögliche Anzahl an<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagenstandorten je Suchraum (Vollbelegung) unter Berücksichtigung eines Minimalabstandes<br />

von 500 m zwischen den einzelnen Anlagen ermittelt. Als Referenzanlage wurde<br />

die in Deutschland verbreitet eingesetzte <strong>Windenergie</strong>anlage "Enercon E-82 E2" mit einer Nabenhöhe<br />

von 138,4 m angesetzt.<br />

Es wurde eine Prognoseberechnung der zu erwartenden astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer<br />

bei Vollbelegung des Suchraumes unter Berücksichtigung der Topografie durchgeführt<br />

(Büro Sieber vom 26.04.2013).<br />

Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (durchgängig wolkenloser Himmel an<br />

365 Tagen im Jahr) ist deutlich höher als die real zu erwartende Beschattungsdauer, weshalb die<br />

ggf. notwendige Konfliktlösung (z.B. Abschaltautomatik) in der Praxis keine erhebliche Einschränkung<br />

darstellt. Des Weiteren sind die genannten Immissionsrichtwerte für Schattenwurf-<br />

Immissionen für die Träger der Bauleitplanung nicht verbindlich. Ein Gewichtungsfaktor von zwei<br />

ist daher für dieses Kriterium ausreichend.<br />

5.2.2.17 Freiheit von sonstigen einschränkenden Faktoren:<br />

Weitere Kriterien, die nicht zu o.g. in oben genannten Kategorien gehören, werden an dieser Stelle<br />

berücksichtigt. Hierbei handelt es sich zum Teil um sehr zentrale Faktoren (z.B. Bereiche für<br />

den militärischen Tiefflug, Bauschutzzonen oder Bodendenkmäler), weswegen das Kriterium den<br />

Faktor 5 erhält.<br />

Seite 24<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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