Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf
Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf
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nutzte Gebäude im Außenbereich mit Abstand von 500 m (Ermittlung der Wohnnutzung durch<br />
Vor-Ort-Begehung)<br />
40 m zu Bundes- und Landesstraßen<br />
30 m zu Kreisstraßen<br />
Artenschutzrechtliche notwendiger Abstand zu Brutstandorten windkraftrelevanter Arten (z.B.<br />
1.000 m bei Rotmilanen oder 3000 m bei Schwarzstörchen)<br />
Sämtliche digitalen Geodaten wurden in ein Geoinformationssystem geladen und verrechnet. Dazu<br />
wurden zunächst die nötigen Abstandsflächen zu relevanten Nutzungen durch Pufferung erzeugt.<br />
Sämtliche Flächen, in denen Windkraftnutzung ausgeschlossen werden konnte, wurden<br />
anschließend miteinander verschnitten bzw. zusammengefügt. Das Ergebnis dessen wurde mit<br />
der Grenze der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> verschnitten, so dass sich daraus die verbleibenden Flächen<br />
ergaben, die so genannten Suchräume für Windkraftnutzung.<br />
5.1.3 Harte Kriterien (sog. "Tabukriterien")<br />
5.1.3.1 Abstand zu Siedlungen und Wohnnutzungen:<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> hat beschlossen, in diesem ersten Planungsschritt die Abstandsystematik,<br />
die der Winderlass des Freistaates Bayern vorschlägt umzusetzen. Das Ziel ist hiermit eine Vergleichbarkeit<br />
der vorliegenden Planung mit den Planungen anderer Kommunen und Planungsebenen<br />
zu erreichen.<br />
Die Systematik stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:<br />
Zu Wohngebieten im Flächennutzungsplan (FNP) wird ein Abstand von 800 m eingehalten. Ergänzend<br />
dazu werden in Bebauungsplänen festgesetzte Reine Wohngebiete (WR) mit 1000 m<br />
gepuffert. Mischgebiete laut FNP und einzelne Wohnnutzungen im Außenbereich sind mit einem<br />
Abstand von 500 m versehen. Zu Gewerbegebieten wird ein Abstand von 300 m eingehalten. Dieser<br />
Abstandsystematik liegen die Schalltechnischen Planungshinweise für Windparks des LfU von<br />
August 2011 zu Grunde. Für diesen ersten Arbeitsschritt wurde die Anwendung dieser Hinweise<br />
für sinnvoll erachtet. Gleichwohl wurden und werden die Abstände im weiteren Verfahren konkretisiert<br />
und die immissionsschutzfachliche Konfliktträchtigkeit einzelner Suchräume konkret untersucht.<br />
Es ist der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> bewusst, dass der Regionale Planungsverband teilweise größere<br />
Abstände in seinen im Fortschreibungsverfahren befindlichen Planungen vorsieht. Die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Marktoberdorf</strong> hält sich frei, die Abstände im weiteren Verlauf des Verfahrens (z.B. im Rahmen<br />
der Abwägung) zu übernehmen bzw. noch weiter zu vergrößern.<br />
5.1.3.2 Windhöffigkeit:<br />
Die Windhöffigkeit ist aus konkreten Gründen kein Kriterium im Rahmen des Flächenausschlus-<br />
Seite 15<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen