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Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf

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ge auf einem Höhenzug östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes von Markoberdorf. Die Errichtung von Anlagen<br />

könnte sich sowohl auf die Denkmale im <strong>Stadt</strong>gebiet, als auch auf die Denkmale im Geltnachtal<br />

in Bertholdshofen und Burk gleichzeitig auswirken.<br />

Eingriffsintensität<br />

Durch die Errichtung der Anlagen können Baudenkmale in ihrer Erscheinung erheblich betroffen<br />

sein. Dies ist stark von der konkreten Planung abhängig und muss im Folgeverfahren detailliert<br />

geprüft werden.<br />

6.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB):<br />

Durch die Planung wird die Nutzung von <strong>Windenergie</strong> innerhalb der Konzentrationszonen auf<br />

Flächennutzungsplanebene ermöglicht.<br />

6.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />

Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i<br />

BauGB):<br />

Die Beeinflussung des Landschaftsbildes mit der Errichtung von Windkraftanlagen hat Auswirkung<br />

auf die Erholungseignung des Gebietes und somit auf die touristische Nutzung.<br />

Durch die Errichtung der Anlagen und Nebenanlagen sind Veränderung von Oberflächenabfluss<br />

und Grundwasserverhältnissen nicht auszuschließen, welche Auswirkungen auf angrenzende geschützte<br />

Biotope haben können; dies ist bei genau bekannten Standorten zu prüfen und zu vermeiden.<br />

Durch die Errichtung von <strong>Windenergie</strong>anlagen, besonders in großer Zahl, kann es an Land durch<br />

die "Wegnahme" und Verwirbelung der großen Winde zu einer geringfügigen Erwärmung und<br />

damit Veränderung des Kleinklimas in dem Bereich der Konzentrationszone und deren Umgebung<br />

kommen und somit zu einer geringfügigen Veränderung der Artenzusammensetzung.<br />

6.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung<br />

(Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />

6.2.3.1 Die Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes "<strong>Windenergie</strong>" soll eine gezielte Steuerung<br />

der Ausweisung von Standorten für <strong>Windenergie</strong> im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> bewirken.<br />

Bei Nichtdurchführung dieser Planung sind <strong>Windenergie</strong>anlagen im Außenbereich ebenso<br />

zulässig. Es erfolgte jedoch im Vorlauf keine detaillierte Untersuchung mit dem Ergebnis von<br />

Standorten, die für die Bewohner von <strong>Marktoberdorf</strong> und umliegender Gemeinden, für die Tier-<br />

Seite 48<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />

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