Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf
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ge auf einem Höhenzug östlich des <strong>Stadt</strong>gebietes von Markoberdorf. Die Errichtung von Anlagen<br />
könnte sich sowohl auf die Denkmale im <strong>Stadt</strong>gebiet, als auch auf die Denkmale im Geltnachtal<br />
in Bertholdshofen und Burk gleichzeitig auswirken.<br />
Eingriffsintensität<br />
Durch die Errichtung der Anlagen können Baudenkmale in ihrer Erscheinung erheblich betroffen<br />
sein. Dies ist stark von der konkreten Planung abhängig und muss im Folgeverfahren detailliert<br />
geprüft werden.<br />
6.2.2.9 Erneuerbare Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. f BauGB):<br />
Durch die Planung wird die Nutzung von <strong>Windenergie</strong> innerhalb der Konzentrationszonen auf<br />
Flächennutzungsplanebene ermöglicht.<br />
6.2.2.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,<br />
Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Mensch, Kulturgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. i<br />
BauGB):<br />
Die Beeinflussung des Landschaftsbildes mit der Errichtung von Windkraftanlagen hat Auswirkung<br />
auf die Erholungseignung des Gebietes und somit auf die touristische Nutzung.<br />
Durch die Errichtung der Anlagen und Nebenanlagen sind Veränderung von Oberflächenabfluss<br />
und Grundwasserverhältnissen nicht auszuschließen, welche Auswirkungen auf angrenzende geschützte<br />
Biotope haben können; dies ist bei genau bekannten Standorten zu prüfen und zu vermeiden.<br />
Durch die Errichtung von <strong>Windenergie</strong>anlagen, besonders in großer Zahl, kann es an Land durch<br />
die "Wegnahme" und Verwirbelung der großen Winde zu einer geringfügigen Erwärmung und<br />
damit Veränderung des Kleinklimas in dem Bereich der Konzentrationszone und deren Umgebung<br />
kommen und somit zu einer geringfügigen Veränderung der Artenzusammensetzung.<br />
6.2.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nicht-Durchführung der Planung<br />
(Nr. 2b Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB)<br />
6.2.3.1 Die Aufstellung des sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes "<strong>Windenergie</strong>" soll eine gezielte Steuerung<br />
der Ausweisung von Standorten für <strong>Windenergie</strong> im Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong> bewirken.<br />
Bei Nichtdurchführung dieser Planung sind <strong>Windenergie</strong>anlagen im Außenbereich ebenso<br />
zulässig. Es erfolgte jedoch im Vorlauf keine detaillierte Untersuchung mit dem Ergebnis von<br />
Standorten, die für die Bewohner von <strong>Marktoberdorf</strong> und umliegender Gemeinden, für die Tier-<br />
Seite 48<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />
Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />
<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />
Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen