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Flächennutzungsplan-Windenergie Text - Stadt Marktoberdorf

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BauGB):<br />

mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Da Waldflächen für Anlagen, Zufahrten und Baufahrzeuge gerodet werden müssen, können entfernte<br />

Bäume ihrer lufthygienischen und bioklimatischen Funktion nicht mehr nachkommen. Es<br />

kann zur temporären Beeinflussung der Luftgüte durch Staub- und Abgasimmissionen während<br />

der Bauphase kommen. Durch den Betrieb der Anlagen ist keine Verschlechterung der Luftqualität<br />

zu erwarten. Da eine relativ geringe Anzahl an Waldflächen betroffen ist und keine großen<br />

zusammenhängenden Wälder gerodet werden, entsteht durch die erforderliche Wiederaufforstung<br />

umgewandelter Waldflächen im Nachhinein für das Schutzgut Klima/Luft insgesamt keine wesentliche,<br />

jedoch eine temporäre Beeinträchtigung.<br />

Eingriffsintensität<br />

Der Eingriff ist gering, da die Klimafunktionen von den verbleibenden und neu aufgeforsteten<br />

Waldflächen weiterhin gewährleistet werden können.<br />

6.2.2.6 Schutzgut Landschaftsbild (Landschaft; § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB):<br />

mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Es kommt zur Überformung und Verfremdung des Landschaftsbildes durch Errichtung von (mehreren)<br />

technischen Anlagen mit großer Höhe. Die dominante Kulisse führt zu Maßstabsverlust/<br />

-verfälschung der Landschaft und zur Beeinträchtigung der Eigenart des Landschaftsbildes. Die<br />

Lage der Konzentrationszonen auf Höhenrücken hat eine enorme Fernwirkung der Anlagen zur<br />

Folge. Dadurch ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in weiten Räumen möglich. Zudem<br />

kommt es zu visuellen Beeinträchtigungen durch Rotordrehungen, Schattenwurf, Befeuerung<br />

und Reflektionen der <strong>Windenergie</strong>anlagen.<br />

Im Gebiet von <strong>Marktoberdorf</strong> ist hier besonders das Gebiet um den Korbsee als naturnaher Bereich<br />

der Landschaft im Zusammenhang mit den Konzentrationszonen 2a und 2b als deutlich beeinträchtigt<br />

zu sehen. Des Weiteren wird der Talraum der Geltnach mit Bertholdshofen und weiteren<br />

Orten bei Errichtung von Anlagen in Zone 2a, 2b und 4 überprägt. Generell erfährt das Landschaftsbild<br />

die größte Beeinträchtigung bei Errichtung der Anlagen in Konzentrationszone 4, da in<br />

diesem Bereich sowohl das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Marktoberdorf</strong>s als auch der Talraum der Geltnach betroffen<br />

wären. Im Bereich der Zone 5a kommt es zu einer weiteren Beeinträchtigung der Landschaft<br />

in einem Bereich der Geltnach, der vergleichsweise unzerschnitten ist. Bei Errichtung von Anlagen<br />

in der Zone 6b erfährt der südliche Blick in das Alpenpanorama von <strong>Marktoberdorf</strong> aus eine deutliche<br />

Beeinflussung.<br />

Eingriffsintensität<br />

Seite 46<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Marktoberdorf</strong><br />

Sachlicher Teil-Flächennutzungsplan "<strong>Windenergie</strong>"<br />

<strong>Text</strong>teil mit 54 Seiten, Fassung vom 17.06.2013<br />

Planung unterliegt urheberrechtlichen Bestimmungen

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