Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Arbeiten auf erhöhtem Stand<br />
Hebebühne, Hubarbeitsbühne<br />
Gefährdungen:<br />
Quetsch- und Scherstellen, Lastabsturz, Umkippen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
<strong>Die</strong> <strong>BG</strong>R 500 Kapitel 2.10 wird beachtet.<br />
<strong>Die</strong> besonderen Bestimmungen für den Einsatz von<br />
Hubarbeitsbühnen werden beachtet.<br />
<strong>Die</strong> zur Bedienung befugten Mitarbeiter sind<br />
mindestens 18 Jahre alt. Sie sind schriftlich beauftragt.<br />
<strong>Die</strong> Bediener der Hubarbeitsbühne sind nach dem<br />
DGUV-Grundsatz 966 ausgebildet.<br />
<strong>Die</strong> Bediener der Hebebühne wurden anhand der<br />
Betriebsanleitung eingewiesen.<br />
<strong>Die</strong> körperliche Eignung der Bediener der<br />
Hubarbeitsbühne wurde durch arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen festgestellt.<br />
Für die Untersuchungsanlässe und -fristen werden<br />
berücksichtigt:<br />
- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-30 "Fahr- und Steuerund<br />
Überwachungstätigkeiten" und<br />
- die Auswahlkriterien <strong>BG</strong>I 504-41 "Arbeiten mit<br />
Absturzgefahr".<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter werden regelmäßig anhand der<br />
Betriebsanleitung der Bühne unterwiesen.<br />
<strong>Die</strong> Unterweisungen sind dokumentiert.<br />
<strong>Die</strong> Bühne wird regelmäßig von einer befähigten<br />
Person (einem Sachkundigen) nach Betriebsanleitung<br />
und <strong>BG</strong>G 945 geprüft.<br />
<strong>Die</strong> Prüfergebnisse sind dokumentiert, z. B. mit einem<br />
Prüfbuch; Mängel sind abgestellt.<br />
Empfehlung für die Prüffrist, wenn in der<br />
Betriebsanleitung nicht genannt: 1 Jahr.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>G 945-1: Prüfbuch für Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>G 945: Prüfung von Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.10 : Betreiben von Hebebühnen, Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-25: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten", Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 504-41: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem<br />
Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr", Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -20-