Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
Baustelle<br />
Umgang mit Gefahrstoffen<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
fe (dermale Gefährdungen) sind ermittelt, bewertet und<br />
dokumentiert (siehe TRGS 401).<br />
Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz<br />
krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder<br />
erbgutverändernder Stoffe sind getroffen.<br />
<strong>Die</strong> Rangfolge der Schutzmaßnahmen<br />
ist beachtet (siehe TRGS 500).<br />
Physikalisch-chemische Gefährdungen sind ermittelt,<br />
bewertet und dokumentiert, ein ggf. notwendiges<br />
Explosionsschutzdokument ist erstellt.<br />
Arbeitsplatz- und stoffspezifische Betriebsanweisunge<br />
n und ggf. Hautschutzpläne sind erstellt.<br />
<strong>Die</strong> Mitarbeiter sind unterwiesen (mit Dokumentation,<br />
incl. Unterschrift der unterwiesenen Person). Eine<br />
arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung<br />
(Betriebsarzt) ist sichergestellt.<br />
Ggf. stehen besondere Erste-Hilfe-Einrichtungen (z. B.<br />
Augendusche, Notdusche) zur Verfügung und werden<br />
gepflegt.<br />
Ggf. erforderliche persönliche Schutzausrüstung<br />
(PSA), inkl. Hautschutzmittel wurden fachkundig<br />
ausgewählt und stehen zur Verfügung.<br />
<strong>Die</strong> ggf. notwendige Arbeitsmedizinsche Vorsorge ist<br />
organisiert (siehe ArbMedVV).<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A1: Titel (<strong>BG</strong>ETF): Grundsätze der Prävention<br />
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel<br />
<strong>BG</strong>I/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Titel<br />
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel<br />
<strong>BG</strong>R 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel<br />
<strong>BG</strong>R 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel<br />
S 017: Leitfaden zur <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> nach Gefahrstoffverordnung, Titel<br />
TRGS 400: <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel<br />
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel<br />
TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:<br />
Inhalative Exposition, Titel<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -40-