Gefährdungsbeurteilung - Die BG ETEM
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Arbeitsbereich:<br />
Tätigkeit:<br />
gesamter Betrieb<br />
alle Arbeiten im Betrieb<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Prüfung<br />
Gefährdungen:<br />
Gefährliche Körperströme,<br />
Lichtbogen,<br />
Brände<br />
Maßnahmen B veranlasst durchgeführt<br />
Ja,<br />
wirksam<br />
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten<br />
Inbetriebnahme und nach Änderungen und<br />
Instandsetzungen von einer Elektrofachkraft oder unter<br />
Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen<br />
lassen.<br />
Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und<br />
Betriebsmittel organisieren, z. B. elektrische Anlagen<br />
und ortsfeste Betriebsmittel alle 4 Jahre - ggf. auch<br />
private Geräte (z. B. Kaffeemaschine) einbeziehen.<br />
Für ortsveränderliche Betriebsmittel gilt ein Richtwert<br />
von 6 Monaten - je nach Einsatzort und Fehlerquote<br />
können sich kürzere oder längere Prüffristen ergeben.<br />
Quellen:<br />
<strong>BG</strong>V A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/<strong>BG</strong><br />
..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch ....................<br />
Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen<br />
auf Wirksamkeit geprüft.<br />
Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ...........................<br />
Ersteller: Datum: 17.06.2013 Seite -54-