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Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland

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2013 Ausgegeben in Meppen <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />

Inhalt<br />

Seite<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

A. Bekanntmachungen des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong><br />

371 Sitzung des Ausschusses für Jugend- 286<br />

hilfe und Sport<br />

372 Sitzung des Ausschusses für Kultur 286<br />

und Tourismus<br />

373 Sitzung des Schulausschusses 286<br />

374 Bekanntmachung des Ergebnisses der 287<br />

Vorprüfung nach dem Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),<br />

Heinrich Schartmann, Beesten<br />

375 Jahresabschluss der Emsländischen 287<br />

Eisenbahn GmbH für das Geschäftsjahr<br />

2012<br />

B. Bekanntmachungen der<br />

Städte, Gemeinden und<br />

S<strong>am</strong>tgemeinden<br />

376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 287<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />

Groß Berßen für das Haushaltsjahr<br />

2013<br />

383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 291<br />

der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Lathen für das Haushaltsjahr 2013<br />

384 Satzung der Gemeinde Sögel über Park- 292<br />

gebühren (Parkgebührenordnung)<br />

385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 292<br />

der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Sögel für das Haushaltsjahr 2013<br />

C. Sonstige Bekanntmachungen<br />

386 Bekanntmachung des Staatlichen Ge- 293<br />

werbeaufsichts<strong>am</strong>tes Emden nach dem<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG); Firma G&W Bioenergie<br />

GmbH&Co.KG, Meppen<br />

387 Bekanntmachung des Landes<strong>am</strong>tes für 293<br />

Geoinformation und Landentwicklung<br />

Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen<br />

– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung<br />

Hüntel, <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />

388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 294<br />

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

Volkshochschule Meppen für das<br />

Wirtschaftsjahr 2013/2014<br />

377 Bekanntmachung der Gemeinde Bred- 288<br />

denberg; Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf<br />

dem Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />

378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 289<br />

der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />

Gemeinde Emsbüren mbH<br />

zum 31. Dezember 2012<br />

379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 289<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />

Hüven für das Haushaltsjahr 2013<br />

380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />

– 1. Änderung der Gemeinde Langen<br />

381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet<br />

Therapeutisches Reiten“ der<br />

Gemeinde Langen<br />

382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 291<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der<br />

Gemeinde Langen


286<br />

A. Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />

<strong>Emsland</strong><br />

371 Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe<br />

und Sport<br />

Am Dienstag, dem 03.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung<br />

des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport im Kreishaus I, Sitzungszimmer<br />

1,Ordeniederung 1, 49716 Meppen, statt.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses<br />

für Jugendhilfe und Sport vom 04.06.2013<br />

5. Pflegekinder und Adoptionen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />

6. Sachstand zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder<br />

unter drei Jahren; Angebotssituation zum Kindergartenjahr<br />

2013/2014<br />

7. Investitionen in Kindertagesstätten<br />

a) Kath. Kindertagesstätte St. Vitus Spelle-Venhaus<br />

– Erweiterung um eine Kinderkrippe<br />

– Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand<br />

– Anschaffung einer Kücheneinrichtung<br />

b) Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe<br />

in der Kath. Kindertagesstätte St. Amandus<br />

Aschendorf<br />

c) Kath. Kindertagesstätte St. Josef Emsbüren<br />

– Erweiterung um eine Kinderkrippe<br />

– Umbaumaßnahmen im Bestand<br />

d) Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth Haren<br />

(Ems)<br />

8. Investitionen im Sportbereich<br />

a) VfB Lingen 1958 e.V. – Sanierung des Umkleidegebäudes<br />

b) SC Spelle-Venhaus e.V. – Durchführung verschiedener<br />

baulicher Maßnahmen auf dem Sportgelände<br />

c) SV Flechum 1968 e.V. – Erweiterung und Sanierung des<br />

Umkleidegebäudes<br />

9. Fortsetzung des Projektes SP!EL<br />

– Sozialräumliche Prävention im <strong>Emsland</strong> in den Jahren<br />

2014 und 2015<br />

10. Gemeinde Vrees – Bauliche Erweiterung des Zeltplatzes<br />

Vrees <strong>am</strong> Dosenweg<br />

11. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />

12. Anfragen und Anregungen<br />

13. Schließung der Sitzung<br />

Winter<br />

Landrat<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Meppen, 21.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

372 Sitzung des Ausschusses für Kultur und<br />

Tourismus<br />

Am Dienstag, dem 10.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung<br />

des Ausschusses für Kultur und Tourismus im Theaterpädagogischen<br />

Zentrum Lingen (Professorenhaus, Saal), Universitätsplatz<br />

5, 49808 Lingen (Ems), statt.<br />

I. Öffentliche Sitzung<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses<br />

für Kultur und Tourismus vom 30.05.2013<br />

5. Theaterförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />

6. Förderung der Büchereien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>;<br />

Laufende Büchereiförderung und Ausleihe von elektronischen<br />

Medien<br />

7. KULTOURsommer im <strong>Emsland</strong> 2014 – Modifizierung des<br />

Konzeptes;<br />

Kleines Fest im großen Park Clemenswerth 2014<br />

8. Emsländische Freilichtspiele Meppen e.V.;<br />

Erneuerung des Bühnenbodens<br />

9. Tourismusentwicklung im <strong>Emsland</strong>;<br />

Bericht der Geschäftsführung<br />

10. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />

11. Anfragen und Anregungen<br />

12. Schließung der Sitzung<br />

Winter<br />

Landrat<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Meppen, 29.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

373 Sitzung des Schulausschusses<br />

Am Donnerstag, dem 12.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine<br />

Sitzung des Schulausschusses in der BBS Lingen – landw.<br />

u. hausw. Fachr. –, Studio (Raum 195/1. OG.), Beckstr. 23,<br />

49809 Lingen (Ems), statt.<br />

Vor Beginn der Sitzung ist eine Führung über die an diesem Tag<br />

stattfindende Berufsinformationsbörse (BIB) <strong>Emsland</strong> geplant.<br />

Treffpunkt ist 14:15 Uhr vor dem Haupteingang der Schule.<br />

TAGESORDNUNG<br />

1. Eröffnung der Sitzung<br />

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Tagesordnung<br />

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Schulausschusses<br />

vom 05.06.2013<br />

5. Berufsinformationsbörse (BIB) <strong>Emsland</strong> 2013; Sachstandsbericht<br />

6. Bildungsregion <strong>Emsland</strong><br />

– Besetzung der Leitung des Bildungsbüros <strong>Emsland</strong><br />

– Zwischenbericht 2. Projektphase Bildungsregion <strong>Emsland</strong><br />

(2010 – 2013)<br />

7. Umwandlung der Kreisbildstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> in<br />

„Medienzentrum <strong>Emsland</strong>“<br />

8. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />

9. Anfragen und Anregungen<br />

10. Schließung der Sitzung<br />

Winter<br />

Landrat<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Meppen, 28.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


287<br />

374 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung<br />

nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG), Heinrich<br />

Schartmann, Beesten<br />

Herr Heinrich Schartmann, Frerener Straße 28, 49832 Beesten,<br />

beabsichtigt die Änderung der vorhandenen BGA durch den Neubau<br />

von Fahrsilos, den Neubau eines UDR-Fermenters, den Neubau<br />

eines Nachgärers, den Neubau eines Getreidelagers, die Steigerung<br />

der genehmigten elektrischen Leistung durch den Austausch<br />

der bestehenden BHKW von 360 auf 515 kW (1273 kW<br />

Feuerungswärmeleistung) auf dem Grundstück Flur 1, Flurstücke<br />

29/15, 29/17 und 29.<strong>18</strong> der Gemarkung Beesten.<br />

Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung<br />

durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses<br />

Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig<br />

anfechtbar ist (siehe § 3a Satz 3 UVPG).<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Der Landrat<br />

Meppen, 22.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

375 Jahresabschluss der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH für das Geschäftsjahr 2012<br />

Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH hat in ihrer Sitzung <strong>am</strong> 28.05.2013 den Jahresabschluss für<br />

das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung<br />

Entlastung erteilt.<br />

Es wurde beschlossen, das nach Dividendenausschüttung verbleibende<br />

Ergebnis auf das Jahr 2013 vorzutragen.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Volbers Vehmeyer Kollegen<br />

GmbH“ hat mit Datum vom 08.04.2013 folgenden Bestätigungsvermerk<br />

erteilt:<br />

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund<br />

Verlustrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht<br />

unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Eisenbahn<br />

GmbH, Meppen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum<br />

31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 29 EigBetrVO Nds. wurde der<br />

Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach<br />

auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die<br />

Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die<br />

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen<br />

Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />

und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,<br />

über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />

sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt<br />

wird, abzugeben.<br />

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und<br />

nach § 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender<br />

Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />

Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft<br />

wirtschaftlich geführt wird.<br />

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW<br />

Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />

und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53<br />

HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich<br />

geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans<br />

beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die<br />

sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung<br />

und die Geschäftspolitik zu beurteilen.<br />

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über<br />

mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirks<strong>am</strong>keit des rechnungslegungsbezogenen<br />

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für<br />

die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />

und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der<br />

Gesellschaft sowie die Würdigung der Ges<strong>am</strong>tdarstellung des<br />

Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />

unsere Beurteilung bildet.<br />

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse<br />

bestätigen wir:<br />

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen<br />

Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />

vermittelt insges<strong>am</strong>t ein zutreffendes Bild von der Lage<br />

der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />

Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht<br />

und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer<br />

Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt<br />

ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen<br />

keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“<br />

Gemäß § 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />

an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung<br />

öffentlich aus.<br />

Die Unterlagen können beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>, Ordeniederung 1,<br />

49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden.<br />

Winter<br />

Landrat<br />

LANDKREIS EMSLAND<br />

Meppen, 27.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden<br />

und S<strong>am</strong>tgemeinden<br />

376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß<br />

Berßen für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

hat der Rat der Gemeinde Groß Berßen in der<br />

Sitzung <strong>am</strong> 23.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


288<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.935.400,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.935.400,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 2.946.600,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 3.453.400,00 €<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

47.000,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

651.300,00 €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

110.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

0,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

3.103.600,00 €<br />

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

4.104.700,00 €<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 110.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />

Kurlemann<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE GROß BERßEN<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Groß Berßen, 23.04.2013<br />

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 16.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />

202-15-2/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Groß<br />

Berßen in 49777 Groß Berßen, Dorfstraße, und im Rathaus der<br />

S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus.<br />

GEMEINDE GROß BERßEN<br />

Der Bürgermeister<br />

--------------------------------------------------<br />

Groß Berßen, 21.08.2013<br />

377 Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg;<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem<br />

Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />

Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

26. Februar 2013 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“<br />

nebst Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3<br />

und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den<br />

§§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) als Satzung beschlossen.<br />

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des<br />

<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> wird der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ nebst Begründung rechtskräftig.<br />

Bei dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 handelt es sich um die Ausweisung<br />

eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet liegt <strong>am</strong> nördlichen<br />

Ortsrand von Breddenberg direkt östlich der Schulstraße.<br />

Eine genauere Gebietsabgrenzung ist dem unten aufgeführten<br />

Übersichtsplan zu entnehmen.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ einschließlich<br />

der Begründung und zus<strong>am</strong>menfassender Erklärung kann gem.<br />

§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der<br />

Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg<br />

oder im Rathaus – Bauverwaltung –, Poststraße 13 in Esterwegen,<br />

von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft<br />

erhalten.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42<br />

BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

bei nicht fristgerechter Geltendmachung<br />

wird hingewiesen.<br />

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,<br />

dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB<br />

sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB<br />

beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach<br />

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung<br />

dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />

Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber<br />

der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

GEMEINDE BREDDENBERG<br />

Der Bürgermeister<br />

Breddenberg, 27.08.2013<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


289<br />

– Ü b e r s i c h t s p l a n – Maßstab: 1:5 000<br />

Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, Kataster<strong>am</strong>t<br />

Papenburg<br />

379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

hat der Rat der Gemeinde Hüven in der Sitzung<br />

<strong>am</strong> 12.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 450.000,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 450.000,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 426.500,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 390.000,00 €<br />

--------------------------------------------------<br />

378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der<br />

Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />

Gemeinde Emsbüren mbH zum<br />

31. Dezember 2012<br />

Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />

Gemeinde Emsbüren mbH hat in der Sitzung<br />

<strong>am</strong> <strong>18</strong>.06.2013 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

festgestellt und der Geschäftsführung vorbehaltlos die Entlastung<br />

für das Geschäftsjahr 2012 erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen,<br />

dass der Jahresüberschuss in Höhe von 43.383,08 € auf neue<br />

Rechnung vorzutragen ist.<br />

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung<br />

GmbH, Meppen, hat mit Datum vom 12. Juni 2013 folgenden uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2012<br />

erteilt:<br />

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen<br />

nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.<br />

Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung<br />

der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der<br />

Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich<br />

geführt.“<br />

Gemäß § 34 der Eigenvertriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />

2012 eine Woche nach dieser Veröffentlichung während<br />

der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 27, Markt <strong>18</strong>, 48488 Emsbüren,<br />

zur Einsichtnahme aus.<br />

Overberg<br />

Bürgermeister<br />

GEMEINDE EMSBÜREN<br />

--------------------------------------------------<br />

Emsbüren, 20.08.2013<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

144.000,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

177.000,00 €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

51.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

10.800,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

621.500,00 €<br />

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

577.800,00 €<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 51.000 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 71.083,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 315 v. H.<br />

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />

Fust-Sanders<br />

Bürgermeisterin<br />

GEMEINDE HÜVEN<br />

Hüven, 12.03.2013<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


290<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />

den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 08.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />

202-15-2/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Hüven,<br />

49751 Hüven, Schulstr. 3, und im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

GEMEINDE HÜVEN<br />

Die Bürgermeisterin<br />

Hüven, 21.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />

– 1. Änderung der Gemeinde Langen<br />

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />

den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung der Gemeinde<br />

Langen einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />

– 1. Änderung der Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt<br />

dargestellt.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs<br />

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

GEMEINDE LANGEN<br />

Der Bürgermeister<br />

Langen, 09.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet<br />

Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde<br />

Langen<br />

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />

den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches<br />

Reiten“ der Gemeinde Langen einschließlich Begründung<br />

als Satzung beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch –<br />

Sondergebiet Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde Langen ist<br />

im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.<br />

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung liegt mit<br />

Begründung in der S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße<br />

15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung<br />

Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht<br />

bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />

Geltendmachung wird hingewiesen.<br />

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches Reiten“<br />

in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches<br />

Reiten“ liegt mit Begründung in der S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung<br />

Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung<br />

Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen,<br />

zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />

Auskunft gegeben.<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


291<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />

Geltendmachung wird hingewiesen.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs<br />

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

GEMEINDE LANGEN<br />

Der Bürgermeister<br />

Langen, 09.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />

Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde<br />

Langen<br />

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />

den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde Langen<br />

einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.<br />

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der<br />

Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />

Geltendmachung wird hingewiesen.<br />

Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />

Abwägungsvorgangs<br />

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

GEMEINDE LANGEN<br />

Der Bürgermeister<br />

Langen, 09.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Lathen für das Haushaltsjahr 2013<br />

1. Haushaltssatzung<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) hat der Rat der S<strong>am</strong>tgemeinde Lathen<br />

in der Sitzung <strong>am</strong> 13.06.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen.<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.258.200,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.258.200,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 5.824.000,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 5.712.900,00 €<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

4<strong>18</strong>.800,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

1.010.800,00 €<br />

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ liegt mit Begründung in der<br />

S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich,<br />

und in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße<br />

4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den<br />

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

592.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

264.600,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

<br />

<br />

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

6.834.800,00 €<br />

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

6.988.300,00 €<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


292<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditsaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 592.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf<br />

95.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Hebesatz für die S<strong>am</strong>tgemeindeumlage wird wie folgt festgesetzt:<br />

1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A,<br />

der Grundsteuer B, der Gemeindeanteile an<br />

der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 16,50 %<br />

2. Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer 20,50 %<br />

Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage<br />

in Höhe von 198.334,00 €.<br />

§ 6<br />

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen<br />

i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von<br />

10.000,00 €.<br />

Karl-Heinz Weber<br />

S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />

SAMTGEMEINDE LATHEN<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Lathen, 13.06.2013<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die nach § 120 Abs. 2, § 119 Abs. 4 und § 122 Abs. 2 des NKomVG<br />

sowie gemäß § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über<br />

den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung mit § 111 Abs. 3<br />

NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Emsland</strong>, Fachbereich Finanzen und Kommunales, <strong>am</strong> 13.08.2013<br />

unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2<br />

Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung<br />

an sieben Werktagen (außer s<strong>am</strong>stags) in der Zeit vom<br />

09.09.2013 bis 17.09.2013 (einschließlich)<br />

im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3<br />

in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme<br />

öffentlich aus.<br />

SAMTGEMEINDE LATHEN<br />

Der S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />

Lathen, 21.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

384 Satzung der Gemeinde Sögel über Parkgebühren<br />

(Parkgebührenordnung)<br />

Aufgrund der §§ 10, 11 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />

(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Niedersächsisches<br />

GVBl. S. 576) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 des<br />

Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 2 Absatz 1<strong>18</strong> des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I<br />

S. 3044), hat der Rat der Gemeinde Sögel in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />

19. August 2013 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Gegenstand der Erhebung der Parkgebühr<br />

Gebühren für die Nutzung von Parkeinrichtungen auf öffentlichen<br />

Straßen, Wegen und Plätzen im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten<br />

werden nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.<br />

Gebührenpflicht: täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.<br />

Während der übrigen Zeiten ist das Parken gebührenfrei.<br />

§ 2<br />

Parkgebühren<br />

Für den Parkplatz <strong>am</strong> Hümmling-Krankenhaus im hinteren Bereich<br />

der Grundstücke „Mühlenstraße 13 und 15“ betragen die Gebühren:<br />

Parkscheinautomat<br />

Dauer<br />

Gebühr<br />

1. angefangene Stunde 0,50 €<br />

2. jede weitere angefangene Stunde 0,50 €<br />

Tageshöchstsatz 8,00 €<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Gebührenordnung tritt <strong>am</strong> Tage ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

Welling<br />

Bürgermeisterin<br />

GEMEINDE SÖGEL<br />

Sögel, 19.08.2013<br />

Wigbers<br />

Gemeindedirektor<br />

--------------------------------------------------<br />

385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Sögel für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

hat der Rat der S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel in der<br />

Sitzung <strong>am</strong> 06.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnishaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.441.900,00 €<br />

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 12.441.900,00 €<br />

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 11.973.800,00 €<br />

2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />

Verwaltungstätigkeit 11.231.000,00 €<br />

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />

843.100,00 €<br />

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />

3.351.900,00 €<br />

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

1.280.000,00 €<br />

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />

602.300,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


293<br />

Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />

14.096.900,00 €<br />

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />

15.<strong>18</strong>5.200,00 €<br />

§ 2<br />

Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 1.280.000 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Hebesatz für die Bemessung der S<strong>am</strong>tgemeindeumlage wird<br />

auf 19,0 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer<br />

B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der<br />

Einkommensteuer der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.<br />

Wigbers<br />

S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />

SAMTGEMEINDE SÖGEL<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Sögel, 06.03.2013<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />

wird öffentlich bekanntgemacht.<br />

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />

(NKomVG) sowie gemäß §15 Abs. 6 des Niedersächsischen<br />

Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung<br />

mit § 111 Abs. 3 NKomVG erforderlichen Genehmigungen<br />

sind durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 13.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />

20-202-15-2/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />

Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />

SAMTGEMEINDE SÖGEL<br />

Der S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />

Sögel, 21.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

C. Sonstige Bekanntmachungen<br />

386 Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichts<strong>am</strong>tes<br />

Emden nach dem Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG); Firma G&W Bioenergie<br />

GmbH&Co.KG, Meppen<br />

Bek. des GAA Emden v. 26.04.2013 – L 23.000.58/99<br />

Die Firma G&W Bioenergie GmbH&Co.KG, Holthauser Dorfstr. 4,<br />

49716 Meppen, hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichts<strong>am</strong>t Emden<br />

die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

(BImSchG) zur Änderung ihrer Biogasanlage in 49716 Meppen,<br />

Gemarkung Hüntel, Flur 5, Flurstück 23/11, beantragt.<br />

Die Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Anlage 2<br />

zum UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig<br />

anfechtbar ist.<br />

STAATLICHES GEWERBE-<br />

AUFSICHTSAMT EMDEN<br />

L 23.000.58/99<br />

Im Auftrag<br />

Schulze<br />

Emden, 23.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

387 Bekanntmachung des Landes<strong>am</strong>tes für<br />

Geoinformation und Landentwicklung<br />

Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen<br />

– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung<br />

Hüntel, <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

– Ladung –<br />

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hüntel, <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Emsland</strong> werden hiermit die Beteiligten gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes<br />

(FlurbG) in der z. Zt. gültigen Fassung zur Bekanntgabe<br />

des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung geladen.<br />

Die Bekanntgabe und Anhörung findet statt <strong>am</strong><br />

Donnerstag, 12. September 2013 um 14:30 Uhr,<br />

im Sitzungssaal des Amtes für Landentwicklung,<br />

Zimmer 30, Hasebrinkstraße 8, 49716 Meppen<br />

In diesem Termin werden die wesentlichen Teile des Flurbereinigungsplanes<br />

erläutert. Der Flurbereinigungsplan mit den dazu<br />

gehörigen Übersichtskarten liegt in der Zeit vom 26.08.2013 bis<br />

zum 06.09.2013, während der Dienststunden im Amt für Landentwicklung<br />

Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer 101, zur Einsichtnahme<br />

für die Beteiligten aus.<br />

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens<br />

zus<strong>am</strong>men.<br />

Jeder vom Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />

Hüntel betroffene Beteiligte, erhält gem. § 59<br />

Abs. 3 FlurbG, mit dieser Ladung, als Nachweis über Anspruch und<br />

Abfindung, folgende Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan:<br />

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Teilnehmer –<br />

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – alte Flächen –<br />

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – neue Flächen –<br />

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Belastungen und<br />

Rechte –<br />

– Öffentlich-rechtliche Festlegungen und sonstige Hinweise<br />

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Anspruchsberechnung<br />

und Geldleistung –<br />

– Zus<strong>am</strong>menstellung Geldleistungen – Übersicht Zahlungsstand<br />

–<br />

– Auszug aus den Besitzstandskarten (Alter und Neuer Bestand)<br />

Ein Merkblatt zu den Nachweisen ist den Unterlagen beigefügt.<br />

Diese Auszüge weisen die alten und neuen Grundstücke nach<br />

Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Ges<strong>am</strong>tabfindung zu<br />

dem von ihm eingebrachten Grundbesitz nach. Sollten einem<br />

Beteiligten bis zum Termin die entsprechenden Unterlagen nicht<br />

vorliegen, erhält er auf Anforderung entsprechende Ersatzunterlagen<br />

(Tel.-<strong>Nr</strong>. 05931/159-443 – Herr Hinrichs –) oder 159-442<br />

– Herr Hermsen –). Auch telefonische Auskünfte werden unter den<br />

vorgenannten Telefonnummern erteilt.<br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>


294<br />

Evtl. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan können gem.<br />

§ 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im<br />

Anhörungstermin <strong>am</strong> 12. September 2013 vorgebracht werden. Es<br />

sollte nach Möglichkeit eine schriftliche Begründung vorgelegt<br />

werden.<br />

Zur Erläuterung der den Beteiligten übersandten Auszüge findet<br />

vorweg ein Auskunftstermin <strong>am</strong> Dienstag, 10. September 2013, in<br />

der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />

im Amt für Landentwicklung Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer<br />

101, statt.<br />

Bei diesem Auskunftstermin kann kein Widerspruch gegen den<br />

Flurbereinigungsplan eingelegt werden. Die den Teilnehmern<br />

übersandten Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen.<br />

Soweit es sich bei den Grundstücken um gemeinschaftliches<br />

Eigentum handelt, hat der Empfänger der Auszüge die übrigen<br />

Miteigentümer über den Inhalt zu informieren.<br />

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten<br />

lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht<br />

auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf<br />

Anforderung zu übergeben. Vollmachtsformulare sind beim Amt<br />

für Landentwicklung erhältlich.<br />

Gemäß §§ 114 und 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von<br />

den Beteiligten, die nicht zu dem Anhörungstermin <strong>am</strong> 12. September<br />

2013 erscheinen und nicht bis zum Schluss des Termins eine<br />

Erklärung abgegeben haben, angenommen wird, dass sie mit den<br />

Ergebnissen und dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden<br />

sind.<br />

LANDESAMT FÜR GEOINFOR-<br />

MATION UND LANDENTWICK-<br />

LUNG NIEDERSACHSEN<br />

REGIONALDIREKTION MEPPEN<br />

– AMT FÜR LANDENTWICKLUNG –<br />

Öllering<br />

Meppen, 19.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />

Volkshochschule Meppen für das Wirtschaftsjahr<br />

2013/2014<br />

Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit (NKomZG) in Verbindung mit §§ 110 ff.<br />

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und<br />

§ 6 Abs. 3 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />

Meppen hat die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung in der Sitzung <strong>am</strong><br />

19.06.2013 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr<br />

2013/2014 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 des Zweckverbandes<br />

Volkshochschule Meppen wird gem. Anlage wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

a) Erfolgsplan<br />

in der Einnahme auf<br />

und in der Ausgabe auf<br />

b) Vermögensplan<br />

in der Einnahme auf<br />

und in der Ausgabe auf<br />

§ 2<br />

732.911,00 EUR<br />

732.911,00 EUR<br />

8.975,00 EUR<br />

8.975,00 EUR<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr<br />

2013/2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />

genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.<br />

§ 4<br />

(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Zweckverbandsumlage wird auf<br />

364.961,00 EUR festgesetzt.<br />

(2) Die Verbandsumlage wird nach den Vorschriften des § 15 der<br />

Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />

Meppen auf die Verbandsmitglieder umgelegt.<br />

Es entfallen auf die Stadt Meppen 257.715,00 EUR, auf<br />

die Stadt Haren (Ems) 47.366,00 EUR, die Stadt Haselünne<br />

26.220,00 EUR, auf die S<strong>am</strong>tgemeinde Herzlake<br />

7.086,00 EUR, auf die Gemeinde Geeste 13.110,00 EUR und<br />

auf die Gemeinde Twist 13.464,00 EUR.<br />

Matthias Walter<br />

Verbandsgeschäftsführer<br />

ZWECKVERBAND<br />

VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN<br />

Meppen, 19.06.2013<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr<br />

2013/2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Gemäß Schreiben des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> vom 24.07.2013<br />

enthält die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />

Meppen keine genehmigungspflichtigen Teile. Eine Haushaltsgenehmigung<br />

ist somit nicht erforderlich.<br />

Der Wirtschaftsplan liegt nach § 114, Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom<br />

21.10.2013 bis 29.10.2013 zur Einsichtnahme im VHS-Gebäude,<br />

Freiherr-vom-Stein-Str. 1, Zimmer 27, montags bis freitags von<br />

08:00 bis 12:30 Uhr und donnerstags nachmittags von 14:30 bis<br />

17:30 Uhr, öffentlich aus.<br />

ZWECKVERBAND<br />

VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN<br />

Der Verbandsgeschäftsführer<br />

Meppen, 20.08.2013<br />

--------------------------------------------------<br />

Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> – Der Landrat<br />

Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 €; Bestellungen nimmt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>, Postfach 15 62, 49705 Meppen, entgegen.<br />

Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende<br />

Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> in<br />

Meppen zu richten.<br />

Druck und Vertrieb: <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />

Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>

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