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Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland

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2013 Ausgegeben in Meppen am 30.08.2013 Nr. 18

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A. Bekanntmachungen des

Landkreises Emsland

371 Sitzung des Ausschusses für Jugend- 286

hilfe und Sport

372 Sitzung des Ausschusses für Kultur 286

und Tourismus

373 Sitzung des Schulausschusses 286

374 Bekanntmachung des Ergebnisses der 287

Vorprüfung nach dem Gesetz über die

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),

Heinrich Schartmann, Beesten

375 Jahresabschluss der Emsländischen 287

Eisenbahn GmbH für das Geschäftsjahr

2012

B. Bekanntmachungen der

Städte, Gemeinden und

Samtgemeinden

376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 287

der Haushaltssatzung der Gemeinde

Groß Berßen für das Haushaltsjahr

2013

383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 291

der Haushaltssatzung der Samtgemeinde

Lathen für das Haushaltsjahr 2013

384 Satzung der Gemeinde Sögel über Park- 292

gebühren (Parkgebührenordnung)

385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 292

der Haushaltssatzung der Samtgemeinde

Sögel für das Haushaltsjahr 2013

C. Sonstige Bekanntmachungen

386 Bekanntmachung des Staatlichen Ge- 293

werbeaufsichtsamtes Emden nach dem

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPG); Firma G&W Bioenergie

GmbH&Co.KG, Meppen

387 Bekanntmachung des Landesamtes für 293

Geoinformation und Landentwicklung

Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen

– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung

Hüntel, Landkreis Emsland

388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 294

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes

Volkshochschule Meppen für das

Wirtschaftsjahr 2013/2014

377 Bekanntmachung der Gemeinde Bred- 288

denberg; Bebauungsplan Nr. 13 „Auf

dem Schwindelberg“; Satzungsbeschluss

378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 289

der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft

Gemeinde Emsbüren mbH

zum 31. Dezember 2012

379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 289

der Haushaltssatzung der Gemeinde

Hüven für das Haushaltsjahr 2013

380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290

Bebauungsplan Nr. 18 „Klein Tirol III“

– 1. Änderung der Gemeinde Langen

381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290

Bebauungsplan Nr. 20 „Am Esch – Sondergebiet

Therapeutisches Reiten“ der

Gemeinde Langen

382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 291

Bebauungsplan Nr. 21 „Zum Diek“ der

Gemeinde Langen


286

A. Bekanntmachungen des Landkreises

Emsland

371 Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe

und Sport

Am Dienstag, dem 03.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung

des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport im Kreishaus I, Sitzungszimmer

1,Ordeniederung 1, 49716 Meppen, statt.

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3. Feststellung der Tagesordnung

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses

für Jugendhilfe und Sport vom 04.06.2013

5. Pflegekinder und Adoptionen im Landkreis Emsland

6. Sachstand zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder

unter drei Jahren; Angebotssituation zum Kindergartenjahr

2013/2014

7. Investitionen in Kindertagesstätten

a) Kath. Kindertagesstätte St. Vitus Spelle-Venhaus

– Erweiterung um eine Kinderkrippe

– Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand

– Anschaffung einer Kücheneinrichtung

b) Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe

in der Kath. Kindertagesstätte St. Amandus

Aschendorf

c) Kath. Kindertagesstätte St. Josef Emsbüren

– Erweiterung um eine Kinderkrippe

– Umbaumaßnahmen im Bestand

d) Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth Haren

(Ems)

8. Investitionen im Sportbereich

a) VfB Lingen 1958 e.V. – Sanierung des Umkleidegebäudes

b) SC Spelle-Venhaus e.V. – Durchführung verschiedener

baulicher Maßnahmen auf dem Sportgelände

c) SV Flechum 1968 e.V. – Erweiterung und Sanierung des

Umkleidegebäudes

9. Fortsetzung des Projektes SP!EL

– Sozialräumliche Prävention im Emsland in den Jahren

2014 und 2015

10. Gemeinde Vrees – Bauliche Erweiterung des Zeltplatzes

Vrees am Dosenweg

11. Bericht über wichtige Angelegenheiten

12. Anfragen und Anregungen

13. Schließung der Sitzung

Winter

Landrat

LANDKREIS EMSLAND

Meppen, 21.08.2013

--------------------------------------------------

372 Sitzung des Ausschusses für Kultur und

Tourismus

Am Dienstag, dem 10.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung

des Ausschusses für Kultur und Tourismus im Theaterpädagogischen

Zentrum Lingen (Professorenhaus, Saal), Universitätsplatz

5, 49808 Lingen (Ems), statt.

I. Öffentliche Sitzung

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3. Feststellung der Tagesordnung

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses

für Kultur und Tourismus vom 30.05.2013

5. Theaterförderung im Landkreis Emsland

6. Förderung der Büchereien im Landkreis Emsland;

Laufende Büchereiförderung und Ausleihe von elektronischen

Medien

7. KULTOURsommer im Emsland 2014 – Modifizierung des

Konzeptes;

Kleines Fest im großen Park Clemenswerth 2014

8. Emsländische Freilichtspiele Meppen e.V.;

Erneuerung des Bühnenbodens

9. Tourismusentwicklung im Emsland;

Bericht der Geschäftsführung

10. Bericht über wichtige Angelegenheiten

11. Anfragen und Anregungen

12. Schließung der Sitzung

Winter

Landrat

LANDKREIS EMSLAND

Meppen, 29.08.2013

--------------------------------------------------

373 Sitzung des Schulausschusses

Am Donnerstag, dem 12.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine

Sitzung des Schulausschusses in der BBS Lingen – landw.

u. hausw. Fachr. –, Studio (Raum 195/1. OG.), Beckstr. 23,

49809 Lingen (Ems), statt.

Vor Beginn der Sitzung ist eine Führung über die an diesem Tag

stattfindende Berufsinformationsbörse (BIB) Emsland geplant.

Treffpunkt ist 14:15 Uhr vor dem Haupteingang der Schule.

TAGESORDNUNG

1. Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit

3. Feststellung der Tagesordnung

4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Schulausschusses

vom 05.06.2013

5. Berufsinformationsbörse (BIB) Emsland 2013; Sachstandsbericht

6. Bildungsregion Emsland

– Besetzung der Leitung des Bildungsbüros Emsland

– Zwischenbericht 2. Projektphase Bildungsregion Emsland

(2010 – 2013)

7. Umwandlung der Kreisbildstellen im Landkreis Emsland in

„Medienzentrum Emsland

8. Bericht über wichtige Angelegenheiten

9. Anfragen und Anregungen

10. Schließung der Sitzung

Winter

Landrat

LANDKREIS EMSLAND

Meppen, 28.08.2013

--------------------------------------------------

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


287

374 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung

nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPG), Heinrich

Schartmann, Beesten

Herr Heinrich Schartmann, Frerener Straße 28, 49832 Beesten,

beabsichtigt die Änderung der vorhandenen BGA durch den Neubau

von Fahrsilos, den Neubau eines UDR-Fermenters, den Neubau

eines Nachgärers, den Neubau eines Getreidelagers, die Steigerung

der genehmigten elektrischen Leistung durch den Austausch

der bestehenden BHKW von 360 auf 515 kW (1273 kW

Feuerungswärmeleistung) auf dem Grundstück Flur 1, Flurstücke

29/15, 29/17 und 29.18 der Gemarkung Beesten.

Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung

durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses

Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung

nicht erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig

anfechtbar ist (siehe § 3a Satz 3 UVPG).

LANDKREIS EMSLAND

Der Landrat

Meppen, 22.08.2013

--------------------------------------------------

375 Jahresabschluss der Emsländischen Eisenbahn

GmbH für das Geschäftsjahr 2012

Die Gesellschafterversammlung der Emsländischen Eisenbahn

GmbH hat in ihrer Sitzung am 28.05.2013 den Jahresabschluss für

das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung

Entlastung erteilt.

Es wurde beschlossen, das nach Dividendenausschüttung verbleibende

Ergebnis auf das Jahr 2013 vorzutragen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Volbers Vehmeyer Kollegen

GmbH“ hat mit Datum vom 08.04.2013 folgenden Bestätigungsvermerk

erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund

Verlustrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht

unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Eisenbahn

GmbH, Meppen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum

31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 29 EigBetrVO Nds. wurde der

Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach

auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen

Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die

Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die

Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen

handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen

Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung

der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der

Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung

über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung

und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,

über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft

sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt

wird, abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und

nach § 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der

Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die

Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und

Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender

Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender

Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der

Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft

Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft

wirtschaftlich geführt wird.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie

der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW

Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53

HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich

geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans

beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die

sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung

und die Geschäftspolitik zu beurteilen.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse

über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und

rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über

mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen

internen Kontrollsystems sowie Nachweise für

die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht

überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung

umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze

und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der

Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des

Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,

dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für

unsere Beurteilung bildet.

Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse

bestätigen wir:

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen

Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen

Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen

entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der

Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,

vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage

der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen

Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht

und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer

Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt

ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen

keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“

Gemäß § 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss

an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung

öffentlich aus.

Die Unterlagen können beim Landkreis Emsland, Ordeniederung 1,

49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden.

Winter

Landrat

LANDKREIS EMSLAND

Meppen, 27.08.2013

--------------------------------------------------

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden

und Samtgemeinden

376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß

Berßen für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

hat der Rat der Gemeinde Groß Berßen in der

Sitzung am 23.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


288

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.935.400,00 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.935.400,00 €

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 2.946.600,00 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 3.453.400,00 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

47.000,00 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

651.300,00 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

110.000,00 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

3.103.600,00 €

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

4.104.700,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird auf 110.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.

2. Gewerbesteuer 315 v. H.

Kurlemann

Bürgermeister

GEMEINDE GROß BERßEN

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Groß Berßen, 23.04.2013

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch

den Landkreis Emsland am 16.08.2013 unter dem Aktenzeichen

202-15-2/10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Groß

Berßen in 49777 Groß Berßen, Dorfstraße, und im Rathaus der

Samtgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich

aus.

GEMEINDE GROß BERßEN

Der Bürgermeister

--------------------------------------------------

Groß Berßen, 21.08.2013

377 Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg;

Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem

Schwindelberg“; Satzungsbeschluss

Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung am

26. Februar 2013 den Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Schwindelberg“

nebst Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3

und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den

§§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

(NKomVG) als Satzung beschlossen.

Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des

Landkreises Emsland am 30.08.2013 wird der Bebauungsplan

Nr. 13 „Auf dem Schwindelberg“ nebst Begründung rechtskräftig.

Bei dem Bebauungsplan Nr. 13 handelt es sich um die Ausweisung

eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet liegt am nördlichen

Ortsrand von Breddenberg direkt östlich der Schulstraße.

Eine genauere Gebietsabgrenzung ist dem unten aufgeführten

Übersichtsplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Schwindelberg“ einschließlich

der Begründung und zusammenfassender Erklärung kann gem.

§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der

Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg

oder im Rathaus – Bauverwaltung –, Poststraße 13 in Esterwegen,

von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft

erhalten.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung

etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42

BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen

bei nicht fristgerechter Geltendmachung

wird hingewiesen.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,

dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB

sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB

beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach

§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung

dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit

Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber

der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

GEMEINDE BREDDENBERG

Der Bürgermeister

Breddenberg, 27.08.2013

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


289

– Ü b e r s i c h t s p l a n – Maßstab: 1:5 000

Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, Katasteramt

Papenburg

379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven

für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

hat der Rat der Gemeinde Hüven in der Sitzung

am 12.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 450.000,00 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 450.000,00 €

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 426.500,00 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 390.000,00 €

--------------------------------------------------

378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der

Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft

Gemeinde Emsbüren mbH zum

31. Dezember 2012

Die Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft

Gemeinde Emsbüren mbH hat in der Sitzung

am 18.06.2013 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012

festgestellt und der Geschäftsführung vorbehaltlos die Entlastung

für das Geschäftsjahr 2012 erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen,

dass der Jahresüberschuss in Höhe von 43.383,08 € auf neue

Rechnung vorzutragen ist.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung

GmbH, Meppen, hat mit Datum vom 12. Juni 2013 folgenden uneingeschränkten

Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2012

erteilt:

„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen

nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.

Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung

der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der

Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich

geführt.“

Gemäß § 34 der Eigenvertriebsverordnung liegt der Jahresabschluss

2012 eine Woche nach dieser Veröffentlichung während

der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 27, Markt 18, 48488 Emsbüren,

zur Einsichtnahme aus.

Overberg

Bürgermeister

GEMEINDE EMSBÜREN

--------------------------------------------------

Emsbüren, 20.08.2013

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

144.000,00 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

177.000,00 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

51.000,00 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

10.800,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

621.500,00 €

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

577.800,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird auf 51.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf 71.083,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das

Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 315 v. H.

1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v. H.

2. Gewerbesteuer 315 v. H.

Fust-Sanders

Bürgermeisterin

GEMEINDE HÜVEN

Hüven, 12.03.2013

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


290

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch

den Landkreis Emsland am 08.08.2013 unter dem Aktenzeichen

202-15-2/10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Hüven,

49751 Hüven, Schulstr. 3, und im Rathaus der Samtgemeinde

Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

GEMEINDE HÜVEN

Die Bürgermeisterin

Hüven, 21.08.2013

--------------------------------------------------

380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;

Bebauungsplan Nr. 18 „Klein Tirol III“

– 1. Änderung der Gemeinde Langen

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 21.05.2013

den Bebauungsplan Nr. 18 „Klein Tirol III“ – 1. Änderung der Gemeinde

Langen einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Klein Tirol III“

– 1. Änderung der Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt

dargestellt.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans

und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des

Abwägungsvorgangs

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

GEMEINDE LANGEN

Der Bürgermeister

Langen, 09.08.2013

--------------------------------------------------

381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;

Bebauungsplan Nr. 20 „Am Esch – Sondergebiet

Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde

Langen

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 21.05.2013

den Bebauungsplan Nr. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches

Reiten“ der Gemeinde Langen einschließlich Begründung

als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Am Esch –

Sondergebiet Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde Langen ist

im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan

Nr. 18 „Klein Tirol III“ – 1. Änderung in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 18 „Klein Tirol III“ – 1. Änderung liegt mit

Begründung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße

15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung

Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht

bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter

Geltendmachung wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan

Nr. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches Reiten“

in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches

Reiten“ liegt mit Begründung in der Samtgemeindeverwaltung

Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung

Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen,

zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen

Auskunft gegeben.

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


291

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter

Geltendmachung wird hingewiesen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans

und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des

Abwägungsvorgangs

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

GEMEINDE LANGEN

Der Bürgermeister

Langen, 09.08.2013

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382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;

Bebauungsplan Nr. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde

Langen

Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung am 21.05.2013

den Bebauungsplan Nr. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde Langen

einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Zum Diek“ der

Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die

Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den

§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen

von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter

Geltendmachung wird hingewiesen.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans

und des Flächennutzungsplans und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des

Abwägungsvorgangs

nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes

schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler

Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

GEMEINDE LANGEN

Der Bürgermeister

Langen, 09.08.2013

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383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Samtgemeinde

Lathen für das Haushaltsjahr 2013

1. Haushaltssatzung

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

(NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen

in der Sitzung am 13.06.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen.

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.258.200,00 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.258.200,00 €

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 5.824.000,00 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 5.712.900,00 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

418.800,00 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.010.800,00 €

Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan

Nr. 21 „Zum Diek“ in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 21 „Zum Diek“ liegt mit Begründung in der

Samtgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich,

und in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße

4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

592.000,00 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

264.600,00 €

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag



der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

6.834.800,00 €

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

6.988.300,00 €

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


292

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditsaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird auf 592.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf

95.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird wie folgt festgesetzt:

1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A,

der Grundsteuer B, der Gemeindeanteile an

der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 16,50 %

2. Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer 20,50 %

Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage

in Höhe von 198.334,00 €.

§ 6

Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen

i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von

10.000,00 €.

Karl-Heinz Weber

Samtgemeindebürgermeister

SAMTGEMEINDE LATHEN

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Lathen, 13.06.2013

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

wird öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 120 Abs. 2, § 119 Abs. 4 und § 122 Abs. 2 des NKomVG

sowie gemäß § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über

den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung mit § 111 Abs. 3

NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis

Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 13.08.2013

unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2

Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung

an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom

09.09.2013 bis 17.09.2013 (einschließlich)

im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3

in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme

öffentlich aus.

SAMTGEMEINDE LATHEN

Der Samtgemeindebürgermeister

Lathen, 21.08.2013

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384 Satzung der Gemeinde Sögel über Parkgebühren

(Parkgebührenordnung)

Aufgrund der §§ 10, 11 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Niedersächsisches

GVBl. S. 576) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 des

Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung

vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch

Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I

S. 3044), hat der Rat der Gemeinde Sögel in seiner Sitzung am

19. August 2013 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:

§ 1

Gegenstand der Erhebung der Parkgebühr

Gebühren für die Nutzung von Parkeinrichtungen auf öffentlichen

Straßen, Wegen und Plätzen im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten

werden nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.

Gebührenpflicht: täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

Während der übrigen Zeiten ist das Parken gebührenfrei.

§ 2

Parkgebühren

Für den Parkplatz am Hümmling-Krankenhaus im hinteren Bereich

der Grundstücke „Mühlenstraße 13 und 15“ betragen die Gebühren:

Parkscheinautomat

Dauer

Gebühr

1. angefangene Stunde 0,50 €

2. jede weitere angefangene Stunde 0,50 €

Tageshöchstsatz 8,00 €

§ 3

Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in

Kraft.

Welling

Bürgermeisterin

GEMEINDE SÖGEL

Sögel, 19.08.2013

Wigbers

Gemeindedirektor

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385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Samtgemeinde

Sögel für das Haushaltsjahr 2013

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

hat der Rat der Samtgemeinde Sögel in der

Sitzung am 06.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.441.900,00 €

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 12.441.900,00 €

1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €

1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €

2. im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 11.973.800,00 €

2.2 der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit 11.231.000,00 €

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

843.100,00 €

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.351.900,00 €

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.280.000,00 €

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

602.300,00 €

festgesetzt.

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


293

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

14.096.900,00 €

– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

15.185.200,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird auf 1.280.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Hebesatz für die Bemessung der Samtgemeindeumlage wird

auf 19,0 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer

B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der

Einkommensteuer der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.

Wigbers

Samtgemeindebürgermeister

SAMTGEMEINDE SÖGEL

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Sögel, 06.03.2013

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013

wird öffentlich bekanntgemacht.

Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

(NKomVG) sowie gemäß §15 Abs. 6 des Niedersächsischen

Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung

mit § 111 Abs. 3 NKomVG erforderlichen Genehmigungen

sind durch den Landkreis Emsland am 13.08.2013 unter dem Aktenzeichen

20-202-15-2/10 erteilt worden.

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit

vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 im Rathaus der Samtgemeinde

Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

SAMTGEMEINDE SÖGEL

Der Samtgemeindebürgermeister

Sögel, 21.08.2013

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C. Sonstige Bekanntmachungen

386 Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes

Emden nach dem Gesetz

über die Umweltverträglichkeitsprüfung

(UVPG); Firma G&W Bioenergie

GmbH&Co.KG, Meppen

Bek. des GAA Emden v. 26.04.2013 – L 23.000.58/99

Die Firma G&W Bioenergie GmbH&Co.KG, Holthauser Dorfstr. 4,

49716 Meppen, hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Emden

die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

(BImSchG) zur Änderung ihrer Biogasanlage in 49716 Meppen,

Gemarkung Hüntel, Flur 5, Flurstück 23/11, beantragt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Anlage 2

zum UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung

für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig

anfechtbar ist.

STAATLICHES GEWERBE-

AUFSICHTSAMT EMDEN

L 23.000.58/99

Im Auftrag

Schulze

Emden, 23.08.2013

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387 Bekanntmachung des Landesamtes für

Geoinformation und Landentwicklung

Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen

– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung

Hüntel, Landkreis Emsland

Öffentliche Bekanntmachung

– Ladung –

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hüntel, Landkreis

Emsland werden hiermit die Beteiligten gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes

(FlurbG) in der z. Zt. gültigen Fassung zur Bekanntgabe

des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung geladen.

Die Bekanntgabe und Anhörung findet statt am

Donnerstag, 12. September 2013 um 14:30 Uhr,

im Sitzungssaal des Amtes für Landentwicklung,

Zimmer 30, Hasebrinkstraße 8, 49716 Meppen

In diesem Termin werden die wesentlichen Teile des Flurbereinigungsplanes

erläutert. Der Flurbereinigungsplan mit den dazu

gehörigen Übersichtskarten liegt in der Zeit vom 26.08.2013 bis

zum 06.09.2013, während der Dienststunden im Amt für Landentwicklung

Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer 101, zur Einsichtnahme

für die Beteiligten aus.

Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens

zusammen.

Jeder vom Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

Hüntel betroffene Beteiligte, erhält gem. § 59

Abs. 3 FlurbG, mit dieser Ladung, als Nachweis über Anspruch und

Abfindung, folgende Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan:

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Teilnehmer –

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – alte Flächen –

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – neue Flächen –

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Belastungen und

Rechte –

– Öffentlich-rechtliche Festlegungen und sonstige Hinweise

– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Anspruchsberechnung

und Geldleistung –

– Zusammenstellung Geldleistungen – Übersicht Zahlungsstand


– Auszug aus den Besitzstandskarten (Alter und Neuer Bestand)

Ein Merkblatt zu den Nachweisen ist den Unterlagen beigefügt.

Diese Auszüge weisen die alten und neuen Grundstücke nach

Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu

dem von ihm eingebrachten Grundbesitz nach. Sollten einem

Beteiligten bis zum Termin die entsprechenden Unterlagen nicht

vorliegen, erhält er auf Anforderung entsprechende Ersatzunterlagen

(Tel.-Nr. 05931/159-443 – Herr Hinrichs –) oder 159-442

– Herr Hermsen –). Auch telefonische Auskünfte werden unter den

vorgenannten Telefonnummern erteilt.

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013


294

Evtl. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan können gem.

§ 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im

Anhörungstermin am 12. September 2013 vorgebracht werden. Es

sollte nach Möglichkeit eine schriftliche Begründung vorgelegt

werden.

Zur Erläuterung der den Beteiligten übersandten Auszüge findet

vorweg ein Auskunftstermin am Dienstag, 10. September 2013, in

der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr,

im Amt für Landentwicklung Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer

101, statt.

Bei diesem Auskunftstermin kann kein Widerspruch gegen den

Flurbereinigungsplan eingelegt werden. Die den Teilnehmern

übersandten Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen.

Soweit es sich bei den Grundstücken um gemeinschaftliches

Eigentum handelt, hat der Empfänger der Auszüge die übrigen

Miteigentümer über den Inhalt zu informieren.

Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten

lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht

auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf

Anforderung zu übergeben. Vollmachtsformulare sind beim Amt

für Landentwicklung erhältlich.

Gemäß §§ 114 und 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von

den Beteiligten, die nicht zu dem Anhörungstermin am 12. September

2013 erscheinen und nicht bis zum Schluss des Termins eine

Erklärung abgegeben haben, angenommen wird, dass sie mit den

Ergebnissen und dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden

sind.

LANDESAMT FÜR GEOINFOR-

MATION UND LANDENTWICK-

LUNG NIEDERSACHSEN

REGIONALDIREKTION MEPPEN

– AMT FÜR LANDENTWICKLUNG –

Öllering

Meppen, 19.08.2013

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388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Zweckverbandes

Volkshochschule Meppen für das Wirtschaftsjahr

2013/2014

Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale

Zusammenarbeit (NKomZG) in Verbindung mit §§ 110 ff.

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und

§ 6 Abs. 3 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule

Meppen hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am

19.06.2013 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr

2013/2014 beschlossen.

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 des Zweckverbandes

Volkshochschule Meppen wird gem. Anlage wie folgt

festgesetzt:

a) Erfolgsplan

in der Einnahme auf

und in der Ausgabe auf

b) Vermögensplan

in der Einnahme auf

und in der Ausgabe auf

§ 2

732.911,00 EUR

732.911,00 EUR

8.975,00 EUR

8.975,00 EUR

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr

2013/2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

(1) Der Gesamtbetrag der Zweckverbandsumlage wird auf

364.961,00 EUR festgesetzt.

(2) Die Verbandsumlage wird nach den Vorschriften des § 15 der

Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule

Meppen auf die Verbandsmitglieder umgelegt.

Es entfallen auf die Stadt Meppen 257.715,00 EUR, auf

die Stadt Haren (Ems) 47.366,00 EUR, die Stadt Haselünne

26.220,00 EUR, auf die Samtgemeinde Herzlake

7.086,00 EUR, auf die Gemeinde Geeste 13.110,00 EUR und

auf die Gemeinde Twist 13.464,00 EUR.

Matthias Walter

Verbandsgeschäftsführer

ZWECKVERBAND

VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN

Meppen, 19.06.2013

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr

2013/2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß Schreiben des Landkreises Emsland vom 24.07.2013

enthält die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule

Meppen keine genehmigungspflichtigen Teile. Eine Haushaltsgenehmigung

ist somit nicht erforderlich.

Der Wirtschaftsplan liegt nach § 114, Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom

21.10.2013 bis 29.10.2013 zur Einsichtnahme im VHS-Gebäude,

Freiherr-vom-Stein-Str. 1, Zimmer 27, montags bis freitags von

08:00 bis 12:30 Uhr und donnerstags nachmittags von 14:30 bis

17:30 Uhr, öffentlich aus.

ZWECKVERBAND

VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN

Der Verbandsgeschäftsführer

Meppen, 20.08.2013

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Herausgeber: Landkreis Emsland – Der Landrat

Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 €; Bestellungen nimmt der Landkreis Emsland, Postfach 15 62, 49705 Meppen, entgegen.

Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende

Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den Landkreis Emsland in

Meppen zu richten.

Druck und Vertrieb: Landkreis Emsland

Amtsblatt des LK EL Nr. 18/2013 vom 30.08.2013

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