Nr. 18 - ausgegeben am 30.08.2013 - Landkreis Emsland
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2013 Ausgegeben in Meppen <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong><br />
Inhalt<br />
Seite<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
A. Bekanntmachungen des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong><br />
371 Sitzung des Ausschusses für Jugend- 286<br />
hilfe und Sport<br />
372 Sitzung des Ausschusses für Kultur 286<br />
und Tourismus<br />
373 Sitzung des Schulausschusses 286<br />
374 Bekanntmachung des Ergebnisses der 287<br />
Vorprüfung nach dem Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),<br />
Heinrich Schartmann, Beesten<br />
375 Jahresabschluss der Emsländischen 287<br />
Eisenbahn GmbH für das Geschäftsjahr<br />
2012<br />
B. Bekanntmachungen der<br />
Städte, Gemeinden und<br />
S<strong>am</strong>tgemeinden<br />
376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 287<br />
der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />
Groß Berßen für das Haushaltsjahr<br />
2013<br />
383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 291<br />
der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Lathen für das Haushaltsjahr 2013<br />
384 Satzung der Gemeinde Sögel über Park- 292<br />
gebühren (Parkgebührenordnung)<br />
385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 292<br />
der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Sögel für das Haushaltsjahr 2013<br />
C. Sonstige Bekanntmachungen<br />
386 Bekanntmachung des Staatlichen Ge- 293<br />
werbeaufsichts<strong>am</strong>tes Emden nach dem<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG); Firma G&W Bioenergie<br />
GmbH&Co.KG, Meppen<br />
387 Bekanntmachung des Landes<strong>am</strong>tes für 293<br />
Geoinformation und Landentwicklung<br />
Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen<br />
– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung<br />
Hüntel, <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />
388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 294<br />
der Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
Volkshochschule Meppen für das<br />
Wirtschaftsjahr 2013/2014<br />
377 Bekanntmachung der Gemeinde Bred- 288<br />
denberg; Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf<br />
dem Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />
378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 289<br />
der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />
Gemeinde Emsbüren mbH<br />
zum 31. Dezember 2012<br />
379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 289<br />
der Haushaltssatzung der Gemeinde<br />
Hüven für das Haushaltsjahr 2013<br />
380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />
– 1. Änderung der Gemeinde Langen<br />
381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 290<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet<br />
Therapeutisches Reiten“ der<br />
Gemeinde Langen<br />
382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen; 291<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der<br />
Gemeinde Langen
286<br />
A. Bekanntmachungen des <strong>Landkreis</strong>es<br />
<strong>Emsland</strong><br />
371 Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe<br />
und Sport<br />
Am Dienstag, dem 03.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung<br />
des Ausschusses für Jugendhilfe und Sport im Kreishaus I, Sitzungszimmer<br />
1,Ordeniederung 1, 49716 Meppen, statt.<br />
TAGESORDNUNG<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses<br />
für Jugendhilfe und Sport vom 04.06.2013<br />
5. Pflegekinder und Adoptionen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />
6. Sachstand zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder<br />
unter drei Jahren; Angebotssituation zum Kindergartenjahr<br />
2013/2014<br />
7. Investitionen in Kindertagesstätten<br />
a) Kath. Kindertagesstätte St. Vitus Spelle-Venhaus<br />
– Erweiterung um eine Kinderkrippe<br />
– Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand<br />
– Anschaffung einer Kücheneinrichtung<br />
b) Umbaumaßnahmen zur Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe<br />
in der Kath. Kindertagesstätte St. Amandus<br />
Aschendorf<br />
c) Kath. Kindertagesstätte St. Josef Emsbüren<br />
– Erweiterung um eine Kinderkrippe<br />
– Umbaumaßnahmen im Bestand<br />
d) Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Elisabeth Haren<br />
(Ems)<br />
8. Investitionen im Sportbereich<br />
a) VfB Lingen 1958 e.V. – Sanierung des Umkleidegebäudes<br />
b) SC Spelle-Venhaus e.V. – Durchführung verschiedener<br />
baulicher Maßnahmen auf dem Sportgelände<br />
c) SV Flechum 1968 e.V. – Erweiterung und Sanierung des<br />
Umkleidegebäudes<br />
9. Fortsetzung des Projektes SP!EL<br />
– Sozialräumliche Prävention im <strong>Emsland</strong> in den Jahren<br />
2014 und 2015<br />
10. Gemeinde Vrees – Bauliche Erweiterung des Zeltplatzes<br />
Vrees <strong>am</strong> Dosenweg<br />
11. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />
12. Anfragen und Anregungen<br />
13. Schließung der Sitzung<br />
Winter<br />
Landrat<br />
LANDKREIS EMSLAND<br />
Meppen, 21.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
372 Sitzung des Ausschusses für Kultur und<br />
Tourismus<br />
Am Dienstag, dem 10.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine Sitzung<br />
des Ausschusses für Kultur und Tourismus im Theaterpädagogischen<br />
Zentrum Lingen (Professorenhaus, Saal), Universitätsplatz<br />
5, 49808 Lingen (Ems), statt.<br />
I. Öffentliche Sitzung<br />
TAGESORDNUNG<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses<br />
für Kultur und Tourismus vom 30.05.2013<br />
5. Theaterförderung im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />
6. Förderung der Büchereien im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>;<br />
Laufende Büchereiförderung und Ausleihe von elektronischen<br />
Medien<br />
7. KULTOURsommer im <strong>Emsland</strong> 2014 – Modifizierung des<br />
Konzeptes;<br />
Kleines Fest im großen Park Clemenswerth 2014<br />
8. Emsländische Freilichtspiele Meppen e.V.;<br />
Erneuerung des Bühnenbodens<br />
9. Tourismusentwicklung im <strong>Emsland</strong>;<br />
Bericht der Geschäftsführung<br />
10. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />
11. Anfragen und Anregungen<br />
12. Schließung der Sitzung<br />
Winter<br />
Landrat<br />
LANDKREIS EMSLAND<br />
Meppen, 29.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
373 Sitzung des Schulausschusses<br />
Am Donnerstag, dem 12.09.2013, findet um 15:00 Uhr eine<br />
Sitzung des Schulausschusses in der BBS Lingen – landw.<br />
u. hausw. Fachr. –, Studio (Raum 195/1. OG.), Beckstr. 23,<br />
49809 Lingen (Ems), statt.<br />
Vor Beginn der Sitzung ist eine Führung über die an diesem Tag<br />
stattfindende Berufsinformationsbörse (BIB) <strong>Emsland</strong> geplant.<br />
Treffpunkt ist 14:15 Uhr vor dem Haupteingang der Schule.<br />
TAGESORDNUNG<br />
1. Eröffnung der Sitzung<br />
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Tagesordnung<br />
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Schulausschusses<br />
vom 05.06.2013<br />
5. Berufsinformationsbörse (BIB) <strong>Emsland</strong> 2013; Sachstandsbericht<br />
6. Bildungsregion <strong>Emsland</strong><br />
– Besetzung der Leitung des Bildungsbüros <strong>Emsland</strong><br />
– Zwischenbericht 2. Projektphase Bildungsregion <strong>Emsland</strong><br />
(2010 – 2013)<br />
7. Umwandlung der Kreisbildstellen im <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> in<br />
„Medienzentrum <strong>Emsland</strong>“<br />
8. Bericht über wichtige Angelegenheiten<br />
9. Anfragen und Anregungen<br />
10. Schließung der Sitzung<br />
Winter<br />
Landrat<br />
LANDKREIS EMSLAND<br />
Meppen, 28.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
287<br />
374 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung<br />
nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG), Heinrich<br />
Schartmann, Beesten<br />
Herr Heinrich Schartmann, Frerener Straße 28, 49832 Beesten,<br />
beabsichtigt die Änderung der vorhandenen BGA durch den Neubau<br />
von Fahrsilos, den Neubau eines UDR-Fermenters, den Neubau<br />
eines Nachgärers, den Neubau eines Getreidelagers, die Steigerung<br />
der genehmigten elektrischen Leistung durch den Austausch<br />
der bestehenden BHKW von 360 auf 515 kW (1273 kW<br />
Feuerungswärmeleistung) auf dem Grundstück Flur 1, Flurstücke<br />
29/15, 29/17 und 29.<strong>18</strong> der Gemarkung Beesten.<br />
Gemäß § 3c Abs. 1 Satz 1 UVPG ist eine allgemeine Vorprüfung<br />
durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass für dieses<br />
Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich ist.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig<br />
anfechtbar ist (siehe § 3a Satz 3 UVPG).<br />
LANDKREIS EMSLAND<br />
Der Landrat<br />
Meppen, 22.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
375 Jahresabschluss der Emsländischen Eisenbahn<br />
GmbH für das Geschäftsjahr 2012<br />
Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Emsländischen Eisenbahn<br />
GmbH hat in ihrer Sitzung <strong>am</strong> 28.05.2013 den Jahresabschluss für<br />
das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und der Geschäftsführung<br />
Entlastung erteilt.<br />
Es wurde beschlossen, das nach Dividendenausschüttung verbleibende<br />
Ergebnis auf das Jahr 2013 vorzutragen.<br />
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Volbers Vehmeyer Kollegen<br />
GmbH“ hat mit Datum vom 08.04.2013 folgenden Bestätigungsvermerk<br />
erteilt:<br />
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinnund<br />
Verlustrechnung sowie Anhang – und den Lagebericht<br />
unter Einbeziehung der Buchführung der Emsländischen Eisenbahn<br />
GmbH, Meppen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum<br />
31. Dezember 2012 geprüft. Durch § 29 EigBetrVO Nds. wurde der<br />
Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach<br />
auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die<br />
Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die<br />
Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen<br />
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen<br />
Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der<br />
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung<br />
über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung<br />
und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,<br />
über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />
sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt<br />
wird, abzugeben.<br />
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und<br />
nach § 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die<br />
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und<br />
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss<br />
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung<br />
und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />
Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender<br />
Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der<br />
Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft<br />
Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft<br />
wirtschaftlich geführt wird.<br />
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie<br />
der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW<br />
Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung<br />
und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53<br />
HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich<br />
geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans<br />
beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die<br />
sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Geschäftsführung<br />
und die Geschäftspolitik zu beurteilen.<br />
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse<br />
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und<br />
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über<br />
mögliche Fehler berücksichtigt.<br />
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirks<strong>am</strong>keit des rechnungslegungsbezogenen<br />
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für<br />
die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht<br />
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung<br />
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze<br />
und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung der<br />
Gesellschaft sowie die Würdigung der Ges<strong>am</strong>tdarstellung des<br />
Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung,<br />
dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für<br />
unsere Beurteilung bildet.<br />
Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse<br />
bestätigen wir:<br />
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen<br />
Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen<br />
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger<br />
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen<br />
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />
Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss,<br />
vermittelt insges<strong>am</strong>t ein zutreffendes Bild von der Lage<br />
der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen<br />
Entwicklung zutreffend dar. Der Jahresabschluss, der Lagebericht<br />
und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer<br />
Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt<br />
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen<br />
keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.“<br />
Gemäß § 34 der Eigenbetriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />
an 7 Werktagen im Anschluss an diese Bekanntmachung<br />
öffentlich aus.<br />
Die Unterlagen können beim <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>, Ordeniederung 1,<br />
49716 Meppen, Zimmer 329, eingesehen werden.<br />
Winter<br />
Landrat<br />
LANDKREIS EMSLAND<br />
Meppen, 27.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden<br />
und S<strong>am</strong>tgemeinden<br />
376 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der Gemeinde Groß<br />
Berßen für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
hat der Rat der Gemeinde Groß Berßen in der<br />
Sitzung <strong>am</strong> 23.04.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
288<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.935.400,00 €<br />
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.935.400,00 €<br />
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 2.946.600,00 €<br />
2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 3.453.400,00 €<br />
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />
47.000,00 €<br />
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
651.300,00 €<br />
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
110.000,00 €<br />
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
0,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />
3.103.600,00 €<br />
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
4.104.700,00 €<br />
§ 2<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
wird auf 110.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 400.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) 270 v. H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />
Kurlemann<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE GROß BERßEN<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Groß Berßen, 23.04.2013<br />
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 16.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />
202-15-2/10 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />
vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Groß<br />
Berßen in 49777 Groß Berßen, Dorfstraße, und im Rathaus der<br />
S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich<br />
aus.<br />
GEMEINDE GROß BERßEN<br />
Der Bürgermeister<br />
--------------------------------------------------<br />
Groß Berßen, 21.08.2013<br />
377 Bekanntmachung der Gemeinde Breddenberg;<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem<br />
Schwindelberg“; Satzungsbeschluss<br />
Der Rat der Gemeinde Breddenberg hat in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />
26. Februar 2013 den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“<br />
nebst Begründung einschl. Umweltbericht gemäß § 1 Abs. 3<br />
und § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den<br />
§§ 10 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG) als Satzung beschlossen.<br />
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des<br />
<strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> <strong>30.08.2013</strong> wird der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ nebst Begründung rechtskräftig.<br />
Bei dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 handelt es sich um die Ausweisung<br />
eines allgemeinen Wohngebietes. Das Plangebiet liegt <strong>am</strong> nördlichen<br />
Ortsrand von Breddenberg direkt östlich der Schulstraße.<br />
Eine genauere Gebietsabgrenzung ist dem unten aufgeführten<br />
Übersichtsplan zu entnehmen.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 13 „Auf dem Schwindelberg“ einschließlich<br />
der Begründung und zus<strong>am</strong>menfassender Erklärung kann gem.<br />
§ 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der<br />
Dienststunden im Gemeindebüro, Hauptstr. 25 in Breddenberg<br />
oder im Rathaus – Bauverwaltung –, Poststraße 13 in Esterwegen,<br />
von jedermann eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft<br />
erhalten.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung<br />
etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42<br />
BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
bei nicht fristgerechter Geltendmachung<br />
wird hingewiesen.<br />
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,<br />
dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 BauGB<br />
sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB<br />
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach<br />
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel der Abwägung<br />
dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit<br />
Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber<br />
der Gemeinde Esterwegen unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
GEMEINDE BREDDENBERG<br />
Der Bürgermeister<br />
Breddenberg, 27.08.2013<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
289<br />
– Ü b e r s i c h t s p l a n – Maßstab: 1:5 000<br />
Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN, Kataster<strong>am</strong>t<br />
Papenburg<br />
379 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der Gemeinde Hüven<br />
für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
hat der Rat der Gemeinde Hüven in der Sitzung<br />
<strong>am</strong> 12.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
1.1 der ordentlichen Erträge auf 450.000,00 €<br />
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 450.000,00 €<br />
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 426.500,00 €<br />
2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 390.000,00 €<br />
--------------------------------------------------<br />
378 Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der<br />
Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />
Gemeinde Emsbüren mbH zum<br />
31. Dezember 2012<br />
Die Gesellschaftervers<strong>am</strong>mlung der Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft<br />
Gemeinde Emsbüren mbH hat in der Sitzung<br />
<strong>am</strong> <strong>18</strong>.06.2013 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
festgestellt und der Geschäftsführung vorbehaltlos die Entlastung<br />
für das Geschäftsjahr 2012 erteilt. Gleichzeitig wurde beschlossen,<br />
dass der Jahresüberschuss in Höhe von 43.383,08 € auf neue<br />
Rechnung vorzutragen ist.<br />
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Oldiges Wirtschaftsprüfung<br />
GmbH, Meppen, hat mit Datum vom 12. Juni 2013 folgenden uneingeschränkten<br />
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2012<br />
erteilt:<br />
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen<br />
nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften.<br />
Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung<br />
der Vermögens, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der<br />
Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich<br />
geführt.“<br />
Gemäß § 34 der Eigenvertriebsverordnung liegt der Jahresabschluss<br />
2012 eine Woche nach dieser Veröffentlichung während<br />
der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 27, Markt <strong>18</strong>, 48488 Emsbüren,<br />
zur Einsichtnahme aus.<br />
Overberg<br />
Bürgermeister<br />
GEMEINDE EMSBÜREN<br />
--------------------------------------------------<br />
Emsbüren, 20.08.2013<br />
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />
144.000,00 €<br />
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
177.000,00 €<br />
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
51.000,00 €<br />
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
10.800,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />
621.500,00 €<br />
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
577.800,00 €<br />
§ 2<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
wird auf 51.000 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 71.083,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />
Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen<br />
Betriebe (Grundsteuer A) 315 v. H.<br />
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 315 v. H.<br />
Fust-Sanders<br />
Bürgermeisterin<br />
GEMEINDE HÜVEN<br />
Hüven, 12.03.2013<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
290<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch<br />
den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 08.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />
202-15-2/10 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />
vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 in der Gemeinde Hüven,<br />
49751 Hüven, Schulstr. 3, und im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
GEMEINDE HÜVEN<br />
Die Bürgermeisterin<br />
Hüven, 21.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
380 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />
– 1. Änderung der Gemeinde Langen<br />
Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />
den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung der Gemeinde<br />
Langen einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“<br />
– 1. Änderung der Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt<br />
dargestellt.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />
Abwägungsvorgangs<br />
nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />
Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
GEMEINDE LANGEN<br />
Der Bürgermeister<br />
Langen, 09.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
381 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet<br />
Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde<br />
Langen<br />
Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />
den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches<br />
Reiten“ der Gemeinde Langen einschließlich Begründung<br />
als Satzung beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch –<br />
Sondergebiet Therapeutisches Reiten“ der Gemeinde Langen ist<br />
im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.<br />
Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong> „Klein Tirol III“ – 1. Änderung liegt mit<br />
Begründung in der S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße<br />
15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung<br />
Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht<br />
bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />
Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches Reiten“<br />
in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 20 „Am Esch – Sondergebiet Therapeutisches<br />
Reiten“ liegt mit Begründung in der S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung<br />
Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich, und in der Gemeindeverwaltung<br />
Langen, Bawinkeler Straße 4, 49838 Langen,<br />
zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen<br />
Auskunft gegeben.<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
291<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />
Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />
Abwägungsvorgangs<br />
nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />
Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
GEMEINDE LANGEN<br />
Der Bürgermeister<br />
Langen, 09.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
382 Bekanntmachung der Gemeinde Langen;<br />
Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde<br />
Langen<br />
Der Rat der Gemeinde Langen hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 21.05.2013<br />
den Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der Gemeinde Langen<br />
einschließlich Begründung als Satzung beschlossen.<br />
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ der<br />
Gemeinde Langen ist im nachstehenden Planausschnitt dargestellt.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB über die<br />
Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen<br />
von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter<br />
Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des<br />
Abwägungsvorgangs<br />
nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes<br />
schriftlich gegenüber der Gemeinde Langen, Bawinkeler<br />
Straße 4, 49838 Langen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
GEMEINDE LANGEN<br />
Der Bürgermeister<br />
Langen, 09.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
383 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Lathen für das Haushaltsjahr 2013<br />
1. Haushaltssatzung<br />
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) hat der Rat der S<strong>am</strong>tgemeinde Lathen<br />
in der Sitzung <strong>am</strong> 13.06.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.258.200,00 €<br />
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.258.200,00 €<br />
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0,00 €<br />
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 5.824.000,00 €<br />
2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 5.712.900,00 €<br />
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />
4<strong>18</strong>.800,00 €<br />
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
1.010.800,00 €<br />
Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 21 „Zum Diek“ liegt mit Begründung in der<br />
S<strong>am</strong>tgemeindeverwaltung Lengerich, Mittelstraße 15, 49838 Lengerich,<br />
und in der Gemeindeverwaltung Langen, Bawinkeler Straße<br />
4, 49838 Langen, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den<br />
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
592.000,00 €<br />
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
264.600,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
<br />
<br />
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />
6.834.800,00 €<br />
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
6.988.300,00 €<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
292<br />
§ 2<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditsaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
wird auf 592.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf<br />
95.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Hebesatz für die S<strong>am</strong>tgemeindeumlage wird wie folgt festgesetzt:<br />
1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A,<br />
der Grundsteuer B, der Gemeindeanteile an<br />
der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 16,50 %<br />
2. Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer 20,50 %<br />
Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage<br />
in Höhe von 198.334,00 €.<br />
§ 6<br />
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen<br />
i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von<br />
10.000,00 €.<br />
Karl-Heinz Weber<br />
S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />
SAMTGEMEINDE LATHEN<br />
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Lathen, 13.06.2013<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die nach § 120 Abs. 2, § 119 Abs. 4 und § 122 Abs. 2 des NKomVG<br />
sowie gemäß § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über<br />
den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung mit § 111 Abs. 3<br />
NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Emsland</strong>, Fachbereich Finanzen und Kommunales, <strong>am</strong> 13.08.2013<br />
unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2<br />
Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung<br />
an sieben Werktagen (außer s<strong>am</strong>stags) in der Zeit vom<br />
09.09.2013 bis 17.09.2013 (einschließlich)<br />
im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3<br />
in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme<br />
öffentlich aus.<br />
SAMTGEMEINDE LATHEN<br />
Der S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />
Lathen, 21.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
384 Satzung der Gemeinde Sögel über Parkgebühren<br />
(Parkgebührenordnung)<br />
Aufgrund der §§ 10, 11 und 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz<br />
(NKomVG) in der Fassung vom 17.12.2010 (Niedersächsisches<br />
GVBl. S. 576) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 des<br />
Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310), zuletzt geändert durch<br />
Artikel 2 Absatz 1<strong>18</strong> des Gesetzes vom 22.12.2011 (BGBl. I<br />
S. 3044), hat der Rat der Gemeinde Sögel in seiner Sitzung <strong>am</strong><br />
19. August 2013 folgende Parkgebührenordnung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Gegenstand der Erhebung der Parkgebühr<br />
Gebühren für die Nutzung von Parkeinrichtungen auf öffentlichen<br />
Straßen, Wegen und Plätzen im Geltungsbereich von Parkscheinautomaten<br />
werden nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.<br />
Gebührenpflicht: täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr.<br />
Während der übrigen Zeiten ist das Parken gebührenfrei.<br />
§ 2<br />
Parkgebühren<br />
Für den Parkplatz <strong>am</strong> Hümmling-Krankenhaus im hinteren Bereich<br />
der Grundstücke „Mühlenstraße 13 und 15“ betragen die Gebühren:<br />
Parkscheinautomat<br />
Dauer<br />
Gebühr<br />
1. angefangene Stunde 0,50 €<br />
2. jede weitere angefangene Stunde 0,50 €<br />
Tageshöchstsatz 8,00 €<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Gebührenordnung tritt <strong>am</strong> Tage ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
Welling<br />
Bürgermeisterin<br />
GEMEINDE SÖGEL<br />
Sögel, 19.08.2013<br />
Wigbers<br />
Gemeindedirektor<br />
--------------------------------------------------<br />
385 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Sögel für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
hat der Rat der S<strong>am</strong>tgemeinde Sögel in der<br />
Sitzung <strong>am</strong> 06.03.2013 folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnishaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
1.1 der ordentlichen Erträge auf 12.441.900,00 €<br />
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 12.441.900,00 €<br />
1.3 der außerordentlichen Erträge 0,00 €<br />
1.4 der außerordentlichen Aufwendung auf 0,00 €<br />
2. im Finanzhaushalt<br />
mit dem jeweiligen Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
2.1 der Einzahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 11.973.800,00 €<br />
2.2 der Auszahlungen aus laufender<br />
Verwaltungstätigkeit 11.231.000,00 €<br />
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit<br />
843.100,00 €<br />
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit<br />
3.351.900,00 €<br />
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
1.280.000,00 €<br />
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit<br />
602.300,00 €<br />
festgesetzt.<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
293<br />
Nachrichtlich: Ges<strong>am</strong>tbetrag<br />
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes<br />
14.096.900,00 €<br />
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes<br />
15.<strong>18</strong>5.200,00 €<br />
§ 2<br />
Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />
und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />
wird auf 1.280.000 € festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite<br />
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Hebesatz für die Bemessung der S<strong>am</strong>tgemeindeumlage wird<br />
auf 19,0 % der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer<br />
B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der<br />
Einkommensteuer der Mitgliedsgemeinden festgesetzt.<br />
Wigbers<br />
S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />
SAMTGEMEINDE SÖGEL<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />
Sögel, 06.03.2013<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013<br />
wird öffentlich bekanntgemacht.<br />
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes<br />
(NKomVG) sowie gemäß §15 Abs. 6 des Niedersächsischen<br />
Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) in Verbindung<br />
mit § 111 Abs. 3 NKomVG erforderlichen Genehmigungen<br />
sind durch den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> <strong>am</strong> 13.08.2013 unter dem Aktenzeichen<br />
20-202-15-2/10 erteilt worden.<br />
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit<br />
vom 02.09.2013 bis zum 10.09.2013 im Rathaus der S<strong>am</strong>tgemeinde<br />
Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.<br />
SAMTGEMEINDE SÖGEL<br />
Der S<strong>am</strong>tgemeindebürgermeister<br />
Sögel, 21.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
C. Sonstige Bekanntmachungen<br />
386 Bekanntmachung des Staatlichen Gewerbeaufsichts<strong>am</strong>tes<br />
Emden nach dem Gesetz<br />
über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG); Firma G&W Bioenergie<br />
GmbH&Co.KG, Meppen<br />
Bek. des GAA Emden v. 26.04.2013 – L 23.000.58/99<br />
Die Firma G&W Bioenergie GmbH&Co.KG, Holthauser Dorfstr. 4,<br />
49716 Meppen, hat beim Staatlichen Gewerbeaufsichts<strong>am</strong>t Emden<br />
die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
(BImSchG) zur Änderung ihrer Biogasanlage in 49716 Meppen,<br />
Gemarkung Hüntel, Flur 5, Flurstück 23/11, beantragt.<br />
Die Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Anlage 2<br />
zum UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig<br />
anfechtbar ist.<br />
STAATLICHES GEWERBE-<br />
AUFSICHTSAMT EMDEN<br />
L 23.000.58/99<br />
Im Auftrag<br />
Schulze<br />
Emden, 23.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
387 Bekanntmachung des Landes<strong>am</strong>tes für<br />
Geoinformation und Landentwicklung<br />
Niedersachsen, Regionaldirektion Meppen<br />
– Amt für Landentwicklung –; Flurbereinigung<br />
Hüntel, <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
– Ladung –<br />
In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Hüntel, <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Emsland</strong> werden hiermit die Beteiligten gem. § 59 des Flurbereinigungsgesetzes<br />
(FlurbG) in der z. Zt. gültigen Fassung zur Bekanntgabe<br />
des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung geladen.<br />
Die Bekanntgabe und Anhörung findet statt <strong>am</strong><br />
Donnerstag, 12. September 2013 um 14:30 Uhr,<br />
im Sitzungssaal des Amtes für Landentwicklung,<br />
Zimmer 30, Hasebrinkstraße 8, 49716 Meppen<br />
In diesem Termin werden die wesentlichen Teile des Flurbereinigungsplanes<br />
erläutert. Der Flurbereinigungsplan mit den dazu<br />
gehörigen Übersichtskarten liegt in der Zeit vom 26.08.2013 bis<br />
zum 06.09.2013, während der Dienststunden im Amt für Landentwicklung<br />
Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer 101, zur Einsichtnahme<br />
für die Beteiligten aus.<br />
Der Flurbereinigungsplan fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens<br />
zus<strong>am</strong>men.<br />
Jeder vom Flurbereinigungsplan des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens<br />
Hüntel betroffene Beteiligte, erhält gem. § 59<br />
Abs. 3 FlurbG, mit dieser Ladung, als Nachweis über Anspruch und<br />
Abfindung, folgende Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan:<br />
– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Teilnehmer –<br />
– Nachweis über Anspruch und Abfindung – alte Flächen –<br />
– Nachweis über Anspruch und Abfindung – neue Flächen –<br />
– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Belastungen und<br />
Rechte –<br />
– Öffentlich-rechtliche Festlegungen und sonstige Hinweise<br />
– Nachweis über Anspruch und Abfindung – Anspruchsberechnung<br />
und Geldleistung –<br />
– Zus<strong>am</strong>menstellung Geldleistungen – Übersicht Zahlungsstand<br />
–<br />
– Auszug aus den Besitzstandskarten (Alter und Neuer Bestand)<br />
Ein Merkblatt zu den Nachweisen ist den Unterlagen beigefügt.<br />
Diese Auszüge weisen die alten und neuen Grundstücke nach<br />
Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Ges<strong>am</strong>tabfindung zu<br />
dem von ihm eingebrachten Grundbesitz nach. Sollten einem<br />
Beteiligten bis zum Termin die entsprechenden Unterlagen nicht<br />
vorliegen, erhält er auf Anforderung entsprechende Ersatzunterlagen<br />
(Tel.-<strong>Nr</strong>. 05931/159-443 – Herr Hinrichs –) oder 159-442<br />
– Herr Hermsen –). Auch telefonische Auskünfte werden unter den<br />
vorgenannten Telefonnummern erteilt.<br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>
294<br />
Evtl. Widersprüche gegen den Flurbereinigungsplan können gem.<br />
§ 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im<br />
Anhörungstermin <strong>am</strong> 12. September 2013 vorgebracht werden. Es<br />
sollte nach Möglichkeit eine schriftliche Begründung vorgelegt<br />
werden.<br />
Zur Erläuterung der den Beteiligten übersandten Auszüge findet<br />
vorweg ein Auskunftstermin <strong>am</strong> Dienstag, 10. September 2013, in<br />
der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr,<br />
im Amt für Landentwicklung Meppen, Hasebrinkstraße 8, Zimmer<br />
101, statt.<br />
Bei diesem Auskunftstermin kann kein Widerspruch gegen den<br />
Flurbereinigungsplan eingelegt werden. Die den Teilnehmern<br />
übersandten Auszüge sind zu den Terminen mitzubringen.<br />
Soweit es sich bei den Grundstücken um gemeinschaftliches<br />
Eigentum handelt, hat der Empfänger der Auszüge die übrigen<br />
Miteigentümer über den Inhalt zu informieren.<br />
Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten<br />
lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht<br />
auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf<br />
Anforderung zu übergeben. Vollmachtsformulare sind beim Amt<br />
für Landentwicklung erhältlich.<br />
Gemäß §§ 114 und 134 FlurbG wird darauf hingewiesen, dass von<br />
den Beteiligten, die nicht zu dem Anhörungstermin <strong>am</strong> 12. September<br />
2013 erscheinen und nicht bis zum Schluss des Termins eine<br />
Erklärung abgegeben haben, angenommen wird, dass sie mit den<br />
Ergebnissen und dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden<br />
sind.<br />
LANDESAMT FÜR GEOINFOR-<br />
MATION UND LANDENTWICK-<br />
LUNG NIEDERSACHSEN<br />
REGIONALDIREKTION MEPPEN<br />
– AMT FÜR LANDENTWICKLUNG –<br />
Öllering<br />
Meppen, 19.08.2013<br />
--------------------------------------------------<br />
388 Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung des Zweckverbandes<br />
Volkshochschule Meppen für das Wirtschaftsjahr<br />
2013/2014<br />
Aufgrund des § 16 des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit (NKomZG) in Verbindung mit §§ 110 ff.<br />
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und<br />
§ 6 Abs. 3 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />
Meppen hat die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung in der Sitzung <strong>am</strong><br />
19.06.2013 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr<br />
2013/2014 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 des Zweckverbandes<br />
Volkshochschule Meppen wird gem. Anlage wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
a) Erfolgsplan<br />
in der Einnahme auf<br />
und in der Ausgabe auf<br />
b) Vermögensplan<br />
in der Einnahme auf<br />
und in der Ausgabe auf<br />
§ 2<br />
732.911,00 EUR<br />
732.911,00 EUR<br />
8.975,00 EUR<br />
8.975,00 EUR<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Wirtschaftsjahr<br />
2013/2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />
genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.<br />
§ 4<br />
(1) Der Ges<strong>am</strong>tbetrag der Zweckverbandsumlage wird auf<br />
364.961,00 EUR festgesetzt.<br />
(2) Die Verbandsumlage wird nach den Vorschriften des § 15 der<br />
Verbandsordnung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />
Meppen auf die Verbandsmitglieder umgelegt.<br />
Es entfallen auf die Stadt Meppen 257.715,00 EUR, auf<br />
die Stadt Haren (Ems) 47.366,00 EUR, die Stadt Haselünne<br />
26.220,00 EUR, auf die S<strong>am</strong>tgemeinde Herzlake<br />
7.086,00 EUR, auf die Gemeinde Geeste 13.110,00 EUR und<br />
auf die Gemeinde Twist 13.464,00 EUR.<br />
Matthias Walter<br />
Verbandsgeschäftsführer<br />
ZWECKVERBAND<br />
VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN<br />
Meppen, 19.06.2013<br />
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013/2014<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr<br />
2013/2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gemäß Schreiben des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Emsland</strong> vom 24.07.2013<br />
enthält die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule<br />
Meppen keine genehmigungspflichtigen Teile. Eine Haushaltsgenehmigung<br />
ist somit nicht erforderlich.<br />
Der Wirtschaftsplan liegt nach § 114, Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom<br />
21.10.2013 bis 29.10.2013 zur Einsichtnahme im VHS-Gebäude,<br />
Freiherr-vom-Stein-Str. 1, Zimmer 27, montags bis freitags von<br />
08:00 bis 12:30 Uhr und donnerstags nachmittags von 14:30 bis<br />
17:30 Uhr, öffentlich aus.<br />
ZWECKVERBAND<br />
VOLKSHOCHSCHULE MEPPEN<br />
Der Verbandsgeschäftsführer<br />
Meppen, 20.08.2013<br />
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Herausgeber: <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> – Der Landrat<br />
Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 €; Bestellungen nimmt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong>, Postfach 15 62, 49705 Meppen, entgegen.<br />
Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende<br />
Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong> in<br />
Meppen zu richten.<br />
Druck und Vertrieb: <strong>Landkreis</strong> <strong>Emsland</strong><br />
Amtsblatt des LK EL <strong>Nr</strong>. <strong>18</strong>/2013 vom <strong>30.08.2013</strong>