PDF, 6.00 MB - Aarau
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Fachgruppe 1: Schulangebot / Schulqualität<br />
Bericht vom 28.02.2013<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppe:<br />
- Erni Bächler Rita, PuMaConsult GmbH Bern<br />
- Faes Hansruedi, Schulleitung Kreisschule Buchs-Rohr<br />
- Meier Jeannine, Vorsteherin Soziale Dienste <strong>Aarau</strong><br />
- Rohr This, Schulleitung <strong>Aarau</strong><br />
- Senn Christel, Mitglied Kreisschulpflege Buchs-Rohr<br />
- Wertli Emanuela, Mitglied Schulpflege <strong>Aarau</strong><br />
1
Schulangebot / Schulqualität / Personelle Situation<br />
Grundlagen:<br />
Grundlagenbericht der Arbeitsgruppe zum Variantenentscheid: Neue Schulorganisation<br />
<strong>Aarau</strong> – Buchs (inkl. Beilagen)<br />
Folienpräsentation PuMaConsult GmbH zu Kick-off Veranstaltung vom 20. November<br />
2012<br />
1. Ausgangslage<br />
Beschreibung der aktuellen Situation Schulen <strong>Aarau</strong> und Kreisschule Buchs-<br />
Rohr<br />
Übersicht über die aktuellen Angebote und vertiefter Abklärungsbedarf<br />
Eine Übersicht über alle Schulangebote und schulnahen Angeboten inklusive den<br />
finanziellen Konsequenzen werden auf der Basis der „Übersichtliste Schulangebote <strong>Aarau</strong><br />
Buchs“ erarbeitet. Letztere ist integrierender Bestandteil des vorliegenden Fachberichtes.<br />
Betreffend der aktuellen Schülerzuteilung, der Klassenbildung und der Pensengestaltung<br />
wird auf die Berichte des Projektes Schulraumplanung (Berichte metron) verwiesen. Die<br />
Thematik wurde durch die Fachgruppe nicht vertieft behandelt.<br />
Verweis auf:<br />
Für die Übersicht über alle bestehenden Angebote mit<br />
Kosten für die Stadt und die Gemeinde Buchs<br />
Übersichtliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs<br />
(IST- Situation)<br />
Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung Projekt Schulraumplanung (Berichte<br />
metron)<br />
Die Fachgruppe hat in folgenden Bereichen einen vertieften Abklärungs- bzw.<br />
Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf eine künftige neue Schulorganisation eruiert und<br />
Lösungsansätze bzw. Empfehlungen für die Varianten Verbands- und Vertragslösung<br />
entwickelt (vgl. Kap. 2.5 bis 2.8):<br />
• Schulsozialarbeit<br />
• Angebote Sonderpädagogik<br />
• FUSTA Angebote<br />
• Musikschule<br />
Zudem liegen Unterschiede bei der Pensengestaltung im Fach „Textiles Werken“ und bei<br />
den „Blockzeiten“ vor. Diese haben bei künftigen Lösungsansätzen finanzielle<br />
2
Konsequenzen (über Fachgruppe Finanzen zu erarbeiten). Organisatorisch und aus fachlichinhaltlicher<br />
Sicht sollten diese Bereiche jedoch gut in eine neue Organisationsform (Vertragsund<br />
Verbandslösung) überführbar sein. Die Ergebnisse der finanziellen Konsequenzen<br />
werden in der „Übersichtsliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs“ ausgewiesen, nachfolgend aber<br />
nicht weiter erörtert.<br />
Bei allen übrigen Angeboten – also den regulären Klassenführungen auf Kindergarten-,<br />
Primar- und Oberstufe liegt bezüglich der Rahmenbedingungen 1 ein vergleichbares Angebot<br />
vor, so dass im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation diesbezüglich kein<br />
Harmonisierungsbedarf vorliegt. Beide Schulorganisationen richten sich hinsichtlich<br />
Schulqualität und Schulentwicklung nach den Vorgaben des Kantons (vgl. Kap. 2.2).<br />
Herausforderungen und Handlungsbedarf (hinsichtlich Status quo)<br />
Die wesentlichen Herausforderungen bei einer Auflösung der Kreisschule Buchs-Rohr sind:<br />
Für die Schule Buchs (ohne Ortsteil Rohr):<br />
Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ab Schuljahr 2013/2014 wird Buchs<br />
beim Alleingang langfristig zu wenig Schüler haben, um den Fortbestand der<br />
Bezirksschule Buchs zu gewährleisten. Rund ein Drittel der Schülerinnen und<br />
Schüler an der heutigen Oberstufe kommen aus dem Stadtteil Rohr.<br />
Als Folge davon kann auch die Sportschule nicht mehr weiter geführt werden. Sie ist<br />
organisatorisch und personell an die Bezirksschule bzw. die Oberstufe der KSBR<br />
angeschlossen und könnte aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht mehr weiter<br />
geführt werden. 2<br />
Eine Schule Buchs ohne Schülerinnen und Schüler des Ortsteiles Rohr könnte<br />
somit den Fortbestand sowohl der Bezirksschule wie auch der Sportklasse nicht<br />
mehr sicherstellen.<br />
Für die Schulen <strong>Aarau</strong>:<br />
Während Buchs ohne Ortsteil Rohr über zu wenig Schüler verfügt, stösst die Stadt<br />
<strong>Aarau</strong> im Bereich der Schulliegenschaften an Grenzen. In unmittelbarer Zukunft ist<br />
1 Bezüglich Unterschiede in der „Umsetzung“ wird auf die externen Evaluationsberichte verwiesen,<br />
die in den letzten Jahren an beiden Schulen durchgeführt wurden.<br />
2 Mit dem Vorhaben „Stärkung der Volksschule“ wurde eine Teilrevision der Verfassung und des Schulgesetzes<br />
eingeleitet, welches u.a. eine neue Regelung der Bezirksschulstandorte vorsieht:<br />
1. Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. Damit werden neue Kleinstandorte<br />
ausgeschlossen.<br />
2. Die bestehenden Bezirksschulen dürfen während einer Übergangsfrist von acht Jahren mit mindestens<br />
drei Abteilungen weitergeführt werden.“<br />
3
mir einem erhöhten Investitionsbedarf zu rechnen (Quantifizierung siehe FG<br />
Liegenschaften).<br />
2. Künftige Schulorganisation (Soll-Situation): Konsequenzen<br />
bezüglich Schulangebote und Schulentwicklung<br />
Schulangebote<br />
Die finanziellen und räumlichen Konsequenzen der regulären Schulangebote sind betreffend<br />
die Lösungsvarianten Verband- und Vertragslösung auf der Basis des metron Berichtes mit<br />
der FG Finanzen zu erarbeiten:<br />
Verweis auf:<br />
Für die Übersicht über alle bestehenden Angebote mit<br />
Kosten für die Stadt und die Gemeinde Buchs<br />
Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung<br />
Datei Übersichtliste (Excel Datei): SOLL-<br />
Situation (mit FG Finanzen noch zu<br />
erstellen)<br />
Verweis auf Projekt Schulraumplanung<br />
(Berichte metron)<br />
Im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation wurde kein massgeblicher<br />
Harmonisierungsbedarf bezüglich der regulären Angebote auf Kindergarten-, Primar- und<br />
Oberstufe eruiert, die Angebote sind vergleichbar.<br />
Dies gilt auch für den Bereich Schulqualität und Schulentwicklung (vgl. nachfolgendes<br />
Kapitel Kap. 2.2).<br />
Auch bezüglich folgender Angebote wird ein Harmonisierungsbedarf als nicht problematisch<br />
erachtet:<br />
Angebote Bemerkungen Harmonisierungsbedarf -<br />
Vertragslösung<br />
Einschulungsklasse<br />
Schulsport<br />
Schwimmunterricht<br />
Bei der Einschulungsklasse werden die Kinder<br />
auf einen Übertritt in die zweite Primarklasse<br />
vorbereitet, der Stoff der ersten Klasse wird auf<br />
zwei Jahre verteilt. Die KSBR führt 2<br />
Abteilungen. Die Stadt <strong>Aarau</strong> führt 2<br />
Einschulungsklassen.<br />
Die Angebote sind vergleichbar. Es besteht<br />
bereits eine Zusammenarbeit.<br />
Das Angebot wird in <strong>Aarau</strong> angeboten, nicht<br />
aber in Buchs. Bei einer künftigen Organisation<br />
sind die Schwimmmöglichkeiten in Buchs zu<br />
überprüfen. Diskrepanzen im Leistungsangebot<br />
in diesem Bereich werden jedoch auch bei einer<br />
- Verbandslösung<br />
Kein H-bedarf<br />
Kein H-bedarf<br />
Kein wesentlicher H-bedarf<br />
4
Vom Kanton<br />
finanziert und<br />
gesteuerte Angebote<br />
Spezialklassen<br />
Schullager /<br />
Themenwochen<br />
Blockzeiten /<br />
Textiles Werken (TW)<br />
künftigen Organisation als vertretbar erachtet.<br />
Bei Angeboten, die vom Kanton finanziert und<br />
gesteuert werden (Therapieangebote,<br />
Begabtenförderung usw.) liegt kein<br />
Harmonisierungsbedarf vor.<br />
Spezialklassen auf der Oberstufe werden in der<br />
Stadt <strong>Aarau</strong> als separate Angebote der Stadt<br />
<strong>Aarau</strong> geführt: Regionaler Integrationskurs RIK,<br />
Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK,<br />
Werkjahr, Berufswahljahr).<br />
Diese Angebote sind gekoppelt an die<br />
Zentrumsfunktion der Stadt <strong>Aarau</strong> und werden<br />
als regionale Angebote geführt. Bei einer<br />
künftig neuen Organisationsform liegt es<br />
weiterhin in Verantwortung in der Verantwortung<br />
der Stadt <strong>Aarau</strong> die Angebote zu führen bzw.<br />
sicher zu stellen.<br />
In beiden Schulorganisationen liegen<br />
vergleichbare Angebote vor.<br />
Es liegen Unterschiede betreffend der<br />
Blockzeiten vor, indem die Stadt <strong>Aarau</strong> (mit 110<br />
Lektionen) im Vergleich zur KSBR (mit 44<br />
Lektionen) ausgedehntere Blockzeiten sicher<br />
stellt.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass die Stadt <strong>Aarau</strong><br />
letztere auch über Lektionen im Bereich Textiles<br />
Werken abdeckt. <strong>Aarau</strong> bietet freiwillig 2<br />
Lektionen TW an. Die KSBR hat per Schuljahr<br />
2014/15 zwei Stunden TW in der 2. Klasse<br />
bewilligt.<br />
Ab SJ 14/15 wird der Kanton ergänzend zum<br />
oblig. Unterricht wieder eine Lektion TW<br />
obligatorisch einführen. D.h. die Abweichung<br />
zwischen den beiden Systemen würde dann nur<br />
noch 1 Lektion betragen. Diese Ausweitung<br />
könnte auch zugunsten ausgedehnterer<br />
Blockzeiten in einer gemeinsam gedachten<br />
Schulorganisation organisiert werden.<br />
Die Unterschiede sind somit nicht inhaltlicher Art<br />
sondern quantitativ. Aufgrund der<br />
obligatorischen Ausweitung der Angebote im<br />
TW werden die Unterschiede zwischen <strong>Aarau</strong><br />
und der KSBR relativiert.<br />
Kein H-bedarf<br />
Vertragslösung:<br />
- Kein H-bedarf<br />
Verbandslösung:<br />
- Weiterhin Angebote der Stadt<br />
<strong>Aarau</strong> / organisatorische<br />
Unterstellung ist zu prüfen<br />
(Aufgabenerfüllung an Kreisschule<br />
i.A. der Stadt delegieren oder an<br />
Abteilung der Stadtverwaltung)<br />
Kein H-bedarf<br />
Vertragslösung und Verbandslösung<br />
- Bei einer Prämisse von<br />
vergleichbaren Angeboten sind<br />
die beiden Angebote künftig bei<br />
beiden Lösungen aufeinander<br />
abzustimmen.<br />
- Es ist davon auszugehen, dass<br />
eine Angleichung nach oben<br />
erfolgt (gemäss Standard <strong>Aarau</strong>),<br />
ein Teil dieser Angleichung wird<br />
durch neue kantonalen Vorgaben<br />
im TW ab SJ 14/15 (1 Lektion TW<br />
oblig.) abgefedert, welche auch<br />
zugunsten einer ausgedehnteren<br />
Blockzeit im Raum Buchs-Rohr<br />
eingesetzt werden könnte.<br />
- Konkrete finanzielle<br />
Konsequenzen für Buchs und<br />
<strong>Aarau</strong> (Fachgruppe Finanzen)<br />
Schulqualität und Schulentwicklung<br />
Beide Schulen sind im Aufbau eines Qualitätsmanagements, welches sich an den<br />
Ansprüchen des Kantons orientiert.<br />
5
Sowohl bei der Verbandslösung wie auch bei der Vertragslösung sind aufgrund der<br />
gemeinsamen Zielgrössen und Standards im Bereich des Qualitätsmanagements keine<br />
grundlegenden Probleme zu erwarten.<br />
Die Prämisse vergleichbares Angebot im gesamten Schulraum sollte in beiden Varianten<br />
organisierbar sein.<br />
Personelle Konsequenzen (Pensengestaltung, Anstellungsbedingungen, usw.)<br />
Die Pensengestaltung ist in den regulären Angeboten in den beiden Schulorganisationen<br />
bezüglich der Rahmenbedingungen vergleichbar. Die konkreten Konsequenzen betreffend<br />
die Pensengestaltung aufgrund einer neuen Klassenzuteilung sind über das Projekt<br />
Schulraumplanung zu eruieren (in Absprache mit FG Finanzen).<br />
Unterschiede in der Anstellung ergeben sich in der Pensionskassenregelung. Für detaillierte<br />
Ausführungen in diesem Bereich: siehe BDO Bericht.<br />
Verweis auf:<br />
Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung Projekt Schulraumplanung (Berichte<br />
metron)<br />
Für die Konsequenzen bezüglich der<br />
Anstellungsbedingungen (Pensionskassen)<br />
Grundlagenbericht zum Variantenentscheid<br />
(BDO Bericht)<br />
Die konkreten personellen Konsequenzen für die künftige Schulorganisation sind nach<br />
Vorliegen des Grundsatzentscheides im Detail zu überdenken und mit grosser Umsicht zu<br />
gestalten. Es sind verlässliche und transparente Regelungen in Bezug auf den<br />
Überführungsprozess zu erstellen.<br />
Kooperationen mit bestehenden Kommissionen und Institutionen<br />
Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs<br />
Die Schulen <strong>Aarau</strong> und Buchs-Rohr sind gut vernetzt mit dem örtlichen kulturellen und sozialen Leben<br />
und arbeiten beispielsweise bei Anlässen eng zusammen mit Kommissionen, Vereinen und<br />
Institutionen. Zu nennen ist hier u.a. der <strong>Aarau</strong>er Maienzug, der gemeinsam mit der<br />
Maienzugkommission organisiert wird oder das Buchser Jugendfest.<br />
Empfehlung der Fachgruppe<br />
Beim Aufbau der neuen Schulorganisation ist die zuständige Projektgruppe zu beauftragen,<br />
frühzeitig eine Bestandesaufnahme bezüglich der Kooperationen und Vernetzungen der<br />
beiden Schulorganisationen zu erstellen und die Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen<br />
der Kommissionen, Vereine und Institutionen zu terminieren.<br />
6
Vertiefte Abklärungen: Sonderpädagogik<br />
Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs (Problempunkte / Uneinigkeiten)<br />
Für die Schulung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten führt<br />
die Kreisschule drei altersdurchmischte Kleinklassen (KK) 3 . Die Stadt <strong>Aarau</strong> hingegen fördert<br />
integriert über das Modell der Integrierten Heilpädagogik, IHP (vormals ISF). IHP stellt eine<br />
alternative Schulungsform zur Kleinklasse dar, wobei Kinder und Jugendliche mit<br />
Lernschwierigkeiten von ausgebildeten schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in<br />
enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in den Regelklassen unterstützt und<br />
gefördert werden. Die Schulpflegen entscheiden ob sie Kleinklassen oder Klassen mit<br />
integrierter Heilpädagogik führen wollen.<br />
Bei der IHP profitieren alle Schülerinnen und Schüler, aber auch die Klassenlehrpersonen<br />
vom heilpädagogischen Fachwissen der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,<br />
was sich positiv auf die Tragfähigkeit der gesamten Klasse auswirken kann.<br />
Sowohl bei der KK wie auch in den Regelklassen mit IHP können ergänzend verstärkte<br />
Massnahmen bzw. Förder- und Stützmassnahmen für die integrierte Sonderschulung<br />
gesprochen werden 4 . Abklärungen und Zuordnung erfolgen primär durch den<br />
Schulpsychologischen Dienst SPD.<br />
In nachfolgender Übersicht sind die wesentlichen Regelungen der Sonderpädagogik in den<br />
beiden Schulorganisationen stichwortartig dargestellt.<br />
3 Die Kleinklasse ist eine besondere Klasse der Primar- oder Sekundarstufe I. Sie wird mit 8 bis 12<br />
Schülerinnen und Schülern geführt. Die Kleinklasse ist eine alternative Schulungsform zur Integrierten<br />
Heilpädagogik. Die Kleinklasse ist ein Angebot für Kinder mit unterschiedlichen Lernschwierigkeiten.<br />
4 Regelung verstärkte Massnahmen: vgl. Schulgesetz Paragraph 15 Abs. 5<br />
7
Die Rechtsgrundlage im Kanton Aargau ermöglicht eine kombinierte Lösung IHP und KK<br />
innerhalb des gleichen Schulkreises:<br />
• Aktuelle Situation im Kanton (Stand August 2012):<br />
Unterstufe:<br />
Oberstufe:<br />
- Gemeinden mit KK: ca. 21 Gem. - KK: 13 Oberst.kreise<br />
- IHP: 44 Oberst.kreise<br />
- standortspezifisch IHP und KK: 4 Oberst.kreise<br />
Bei einer kombinierten Führung erfolgt die Pensenberechnung nach der Regelung, dass die<br />
gesamten Ressourcen nicht höher sein dürfen als bei einer flächendeckend integrierten<br />
Lösung.<br />
Lösungsoptionen Variante Verbandslösung<br />
Die aktuellen Tendenzen in der Sonderpädagogik gehen im Kanton wie auch<br />
gesamtschweizerisch in Richtung Integration. Auch wurden in der Stadt <strong>Aarau</strong> mehrheitlich<br />
gute Erfahrungen gemacht mit dem integrierenden Schulungskonzept, eine Rückführung in<br />
das System Kleinklasse wird sowohl aus pädagogisch-fachlichen Gründen als auch politisch<br />
als nicht zukunftsgerichtet und kaum umsetzbar erachtet.<br />
Allerdings zeigt sich, dass in Einzelfällen und insbesondere auf der Oberstufe das integrierte<br />
System auch an gewisse Grenzen stösst. Die Praxis in der Kreisschule Buchs-Rohr zeigt,<br />
dass auch das System der Kleinklasse ein sinnvolles Modell darstellt, welche breite<br />
Akzeptanz findet. Kindern und Jugendlichen mit Schwierigkeiten dem Unterricht in den<br />
Regelklassen zu folgen, kann hier ein adäquates Lernumfeld ermöglicht werden.<br />
8
Die neue Kreisschule würde aufgrund ihrer Grösse die Chance bieten, bedarfsgerecht beide<br />
Modelle parallel zu führen. Dies ist betreffend die Rechtsgrundlagen möglich und aufgrund<br />
der Grösse des Schulkreises auch in der Praxis gut umsetzbar 5 :<br />
Wichtig ist hierbei:<br />
• Die integrierte Förderung soll als primäres Modell gelten. Nur bei erhöhten<br />
Schwierigkeiten kann eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen. Die<br />
detaillierten Abklärungen und Zuweisungen in die KK erfolgen (wie heute) aus<br />
fachlicher Sicht über den SPD.<br />
• Ein parallel geführtes System hätte zur Konsequenz, dass die<br />
Fördermassnahmen pro Schulklasse insgesamt zurückgehen zugunsten der<br />
Kleinklassen - würde aber dadurch wieder wettgemacht, dass Kinder mit einer<br />
hohen Betreuungsintensität tendenziell eher in der KK gefördert würden, was<br />
wiederum der ganzen Klasse zu Gute kommt.<br />
Lösungsoptionen Variante Vertragslösung<br />
Zwei Varianten sind grundsätzlich zu diskutieren, wobei keine Variante einen befriedigenden<br />
Lösungsansatz bietet:<br />
5 Das Problem bei kombinierten Modellen besteht gemäss telefonischer Auskunft des BKS (Herr Urs Wilhelm) in<br />
der Umsetzung, da die Höhe der Aussonderung in Kleinklassen zu Lasten der integrierten Förderung zu viele<br />
Ressourcen benötigt. Eine Kreisschule <strong>Aarau</strong>-Buchs könnte dies aber über die Grösse weitgehend<br />
kompensieren. Damit genügend Ressourcen für die integrierte Förderung zur Verfügung stehen, wird<br />
jedoch als Richtgrösse empfohlen im gemeinsamen Schulraum nicht mehr als 3 KK zu führen (analog<br />
der bisher in Buchs-Rohr geführten Anzahl KK).<br />
9
• Variante 1: Buchs hält an den KK fest und <strong>Aarau</strong> an IHP<br />
• Variante 2: Buchs stellt auf das integrierende System IHP um<br />
Hinweis: Die Variante, dass <strong>Aarau</strong> erneut auf das System der Kleinklassen zurückkommt, wird als<br />
unrealistisch beurteilt.<br />
Beurteilung Variante 1: Buchs: KK Modell und <strong>Aarau</strong>: IHP<br />
Da beim integrativen Modell das Schulsystem bzw. die einzelne Regelklasse als Ganzes<br />
profitiert und beim Modell der Kleinklasse alle Ressourcen in die Einzelförderung fliessen,<br />
führt ein Nebeneinander der beiden Systeme unweigerlich zu ungleichen Angeboten in der<br />
Sonderpädagogik. Diese sind auch vertraglich kaum zu entschärfen, da unterschiedliche<br />
Finanzierungsgrundlagen vorliegen (bei KK: Beitrag pro Sch. / bei IHP: Pauschaler<br />
Pensenpool pro Schulklasse anhand der Anzahl Schüler).<br />
Diese Variante hätte zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler von <strong>Aarau</strong>, die in Buchs zur<br />
Schule gehen, keinen Zugang zum integrierenden Schulungskonzept haben und ein Zugang<br />
der <strong>Aarau</strong>er Kinder zu den KK in Buchs wäre ebenfalls nur erschwert möglich (bzw. nur mit<br />
insgesamt erhöhten Kosten im Sonderschulbereich). Schülerinnen und Schüler aus Buchs<br />
hingegen würden in den <strong>Aarau</strong>er Schulklassen von den integrierenden Massnahmen<br />
profitieren.<br />
Fazit:<br />
Die Prämisse, dass Schülerinnen und Schüler Zugang zu denselben Angeboten im<br />
Schulraum <strong>Aarau</strong> – Buchs haben, ist in diesem Fall kaum umsetzbar.<br />
10
Variante 2: Buchs stellt auf IHP um<br />
Fazit:<br />
Diese Variante würde der Prämisse vergleichbare Angebote genügen und könnte<br />
auch einfach und kostenneutral umgesetzt werden. Aufgrund der bisherigen guten<br />
Erfahrungen mit der KK in Buchs dürfte diese Variante – ohne Handlungsdruck<br />
einer gemeinsamen Kreisschule – jedoch politisch schwer umsetzbar sein.<br />
Empfehlung der Fachgruppe inklusive räumliche und finanzielle Konsequenzen<br />
Gilt die Prämisse des vergleichbaren Schulangebotes, so ist diese bei der Vertragslösung<br />
lediglich dann einlösbar, wenn Buchs auf IHP umstellt.<br />
Die Verbandslösung wird als Chance betrachtet ein kombiniertes und bedarfsgerechtes<br />
System in der Sonderpädagogik im Schulkreis <strong>Aarau</strong>-Buchs anbieten zu können.<br />
<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />
Finanz. Konsequenzen<br />
Räumliche Konsequenzen<br />
Verbandslösung<br />
kostenneutral kostenneutral Keine<br />
(bei 3 KK = Status<br />
quo)<br />
Keine<br />
(bei 3 KK = Status<br />
quo)<br />
Vertragslö<br />
sung<br />
dito dito dito dito<br />
Vertiefte Abklärungen: Schulsozialarbeit<br />
Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs (Problempunkte / Uneinigkeiten)<br />
In nachfolgender Übersicht sind die wesentlichen Reglungen der Schulsozialarbeit<br />
stichwortartig in den beiden Schulorganisationen dargestellt.<br />
11
Bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung, der Zielgruppen und deren Zugänglichkeit zum<br />
Angebot liegen keine massgeblichen Unterschiede zwischen den beiden Angeboten vor.<br />
Der bedeutende Unterschied liegt in der organisatorischen Unterstellung und damit<br />
zusammenhängend allenfalls in der Methodik. Dies impliziert u.U. unterschiedliche<br />
Grundhaltungen im professionellen Verständnis der Schulsozialarbeitenden. Ein Wechsel<br />
der Unterstellung würde sicherlich einen gewissen «Kulturwandel» auslösen. Es wird aber<br />
davon ausgegangen, dass bei einer umsichtigen Überführung in eine neue<br />
Organisationsform, die bestehenden Unterschiede nicht zu erheblichen Schwierigkeiten<br />
führen.<br />
Ein weiterer Unterschied liegt im Umfang des Angebotes bezüglich der Stellenprozente. Der<br />
aktuelle Schlüssel bei der Pensenberechnung in der Stadt <strong>Aarau</strong> orientiert sich im<br />
Wesentlichen nach den Richtgrössen des Kantons (100% = 700 Sch.). Die Pensen in der<br />
Kreisschule hingegen sind mit einem 100% Pensum bezüglich der Richtgrösse eher<br />
unterdotiert. Bei der Anzahl Schülerinnen/Schüler in Buchs-Rohr von 1165 entspräche dies<br />
einem Pensum von ca. 165 %, d.h. Buchs liegt mit ca. 65% unter dem Richtwert.<br />
Lösungsoptionen Vertrags- und Verbandslösung<br />
Bezüglich Harmonisierungsbedarf gilt es bei künftigen Lösungsansätzen die Frage der<br />
organisatorischen Unterstellung sowie der unterschiedlichen Pensendotierung zu klären.<br />
Organisatorische Unterstellung: Die Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit im Kanton<br />
Aargau (4. Oktober 2011) sehen gleichberechtigt eine fachliche und personelle<br />
12
Unterstellung und Führung sowohl durch die Schulpflege, die Schulleitung oder durch<br />
die Sozialen Dienste vor. 6<br />
Entsprechend sind bei einer künftigen Lösung beide organisatorischen<br />
Unterstellungsmodelle möglich und realisierbar.<br />
Lösungsoptionen Verbandslösung<br />
Die Fachgruppe sieht folgende 2 Varianten bzw. Untervarianten vor:<br />
Variante 1: Die SSA ist der Schulpflege bzw. der Schulleitung unterstellt<br />
Variante 2: Die SSA wird bei den Sozialen Diensten der Stadt <strong>Aarau</strong> eingekauft<br />
Aufgrund der organisatorischen Nähe zu den Schulen und den einzelnen Schulhäusern soll<br />
die künftige Kreisschule <strong>Aarau</strong>-Buchs die SSA nur bei einer Stelle „eingekaufen“. Da die<br />
Sozialen Dienste der Stadt <strong>Aarau</strong> über umfassende Fachkompetenzen in der (Schul-)<br />
Sozialarbeit verfügen, drängt sich der Einkauf der SSA bei der Stadt <strong>Aarau</strong> auf. Denkbar<br />
wäre selbstverständlich auch, dass Buchs diese Dienstleistung ebenfalls im Rahmen ihrer<br />
sozialen Dienste aufbaut.<br />
Die Fachgruppe sieht folgende Vor- und Nachteile einer Unterstellung bei den sozialen<br />
Diensten:<br />
6 „Auf der einen Seite kann die Schulsozialarbeit fachlich und personell den sozialen Diensten der Gemeinde<br />
unterstellt sein und durch die entsprechende Fachperson geleitet werden. Auf der andern Seite ist<br />
Schulsozialarbeit in die Organisation der Schule integriert und kooperiert mit diesem System, welches durch die<br />
Schulleitung geleitet wird. Aufgaben und Zuständigkeiten für die personelle Führung sind geklärt.“<br />
Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit des Kantons Aargau, 4. Oktober 2011.<br />
13
Vor (+)- und Nachteile (-)<br />
+ Eigenständigkeit der SSA von der Schule / bei guter Einbindung der SSA in den Schulbetrieb<br />
+ Fachliche Nähe zur Sozialarbeit (Soziale Dienste) ermöglicht u.U. mehr sozialarbeiterische<br />
Professionalität<br />
+/- Entlastung der Schulleitung (keine personelle und fachliche Verantwortung im Bereich SSA) /<br />
Aufgabenbreite der Schulleitung wird vermindert<br />
Es werden zudem 2 Untervarianten unterschieden:<br />
Variante 2a: Kreisschule kauft die DL SSA bei den sozialen Diensten ein.<br />
Variante 2b: Soziale Dienste der Stadt <strong>Aarau</strong> erbringt SSA für Kreisschule (analog aktueller<br />
Zusammenarbeit zwischen Sozialen Diensten und Schulen <strong>Aarau</strong>) / Gemeinde Buchs kauft<br />
die DL SSA bei den sozialen Diensten <strong>Aarau</strong> ein.<br />
Die beiden Untervarianten 2a und 2b werden durch die Fachgruppe als gleichwertig erachtet.<br />
Lösungsoptionen Vertragslösung<br />
Bei der Vertragslösung liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde<br />
die SSA zu organisieren, bzw. jede Gemeinde organisiert ihre SSA für die Schulhäuser auf<br />
ihrem Gemeindegebiet unabhängig.<br />
Da die SSA an das Schulhaus gekoppelt und eine enge Verflechtung mit der Arbeit der<br />
Lehrpersonen und der Schulleitung erforderlich ist (z.B. bei Präventionsarbeit oder bei der<br />
Unterstützung und Beratung der Lehrpersonen) ist eine rein subjektorientierte (klienten- und<br />
leistungsbezogene) Ausübung und Finanzierung der SSA nicht praxistauglich. Deshalb wäre<br />
14
es naheliegend die Dienstleistung SSA bei einem Schüleraustausch an eine<br />
Schülerpauschale zu koppeln.<br />
• Konsequenz für <strong>Aarau</strong>: Es wäre keine organisatorische Veränderung gegenüber<br />
dem Status quo erforderlich, d.h. die SSA kann weiterhin durch die Sozialen<br />
Diensten organsiert und sichergestellt werden.<br />
Es entstehen Zusatzkosten für die SSA für die Schüler des Stadtteiles Rohr<br />
(Differenz Pensenerhöhung gemäss Qualitätsrichtlinien)<br />
• Konsequenz für Buchs: Die SSA müsste neu für die kommunalen Schulen<br />
organisiert bzw. aufgebaut werden (z.B. im Rahmen der kommunalen<br />
Schulorganisation oder den sozialen Diensten unterstellt oder Einkauf der DL bei<br />
der Stadt <strong>Aarau</strong>).<br />
Es entstehen Zusatzkosten aufgrund der Pensenerhöhung der SSA (Differenz<br />
Pensenerhöhung gemäss Qualitätsrichtlinien)<br />
Hinweise: Aufgrund der unterschiedlichen organisatorischen Unterstellung ist die Maxime<br />
«vergleichbares Angebot» im gemeinsam gedachten Schulraum <strong>Aarau</strong>-Buchs in<br />
der Praxis schwierig umsetzbar.<br />
Empfehlung Fachgruppe inklusive finanzielle und räumliche Konsequenzen:<br />
15
Die Fachgruppe empfiehlt als Referenzgrösse für die Pensendotierung bei einem künftigen<br />
Lösungsansatz (Verband- und Vertragslösung) die Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit des<br />
Kantons Aargau (vom 4. Oktober 2011) 7 . Diese sind:<br />
100 % Pensum ≈ 700 Schülerinnen/Schüler<br />
Die SSA ist in beiden Schulorganisationen jeweils in den Schulhäusern vor Ort präsent. Dies<br />
dürfte auch bei einer Änderung der Organisationsform so beibehalten werden. Deshalb sind<br />
bezüglich der Raumsituation keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Status<br />
quo zu erwarten.<br />
<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />
Finanz. Konsequenzen<br />
Räumliche Konsequenzen<br />
Verbandslösung<br />
Zusätzliche Kosten<br />
Erhöhung Pensen SSA<br />
für Stadtteil Rohr:<br />
Zusätzliche Kosten für<br />
Pensenerhöhung<br />
gemäss kantonalen<br />
Richtlinien<br />
keine<br />
keine<br />
CHF (Anteil Rohr am<br />
65% SSA)<br />
CH (Anteil Buchs am<br />
65%)<br />
Vertragslö<br />
sung<br />
dito dito dito dito<br />
Die Fachgruppe empfiehlt die Verbandslösung. Bezüglich der organisatorischen<br />
Unterstellung der SSA erachtet sie grundsätzlich beide Lösungsansätze (Unterstellung bei<br />
den Sozialen Diensten der Stadt <strong>Aarau</strong> oder organisatorische und personelle Einbindung in<br />
die Kreisschule) als gut umsetzbar. Sie favorisiert aber aus fachlichen Überlegungen – die<br />
Vorgesetzten sind fachkompetente Personen aus dem Bereich Sozialarbeit - eine<br />
Unterstellung bei den sozialen Diensten.<br />
Vertiefte Abklärungen Musikschule<br />
Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs<br />
Die Musikschule Buchs-Rohr ist der Kreisschule unterstellt und wird durch einen<br />
Musikschulleiter geführt. Sie bietet freiwilligen Instrumentalunterricht an für Schüler<br />
und Schülerinnen ab der 1. Primarklasse bzw. Einführungsklasse. Der Musikunterricht<br />
findet im Schulhaus Suhrenmatte Buchs und im Stäpflischulhaus Rohr statt. 22<br />
Musiklehrkräfte unterrichten die Schülerinnen und Schüler im Einzel- und im<br />
Ensembleunterricht. Die Musikschule betreut auch das Fach “Musik und Bewegung”,<br />
7 „Die Rahmenbedingungen und das Arbeitspensum sind aufeinander abgestimmt. Jede Schule/Gemeinde setzt<br />
ihre Schwerpunkte entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten und stellt den konkreten Arbeitsauftrag in<br />
ein Verhältnis zum vorhandenen Arbeitspensum. Erfahrungswerte im Kanton Aargau zeigen, dass ein<br />
Arbeitspensum von 100%, die Arbeit mit ca. 700 Schülerinnen und Schüler abdeckt.“ Qualitätsrichtlinien<br />
Schulsozialarbeit des Kantons Aargau, 4. Oktober 2011.<br />
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das per Fachlehrsystem im 1. und 2. Schuljahr im Stundenplan mit einer<br />
Wochenstunde enthalten ist.<br />
Die Musikschule <strong>Aarau</strong> verfügt über eine Musikschulleitung und ein Lehrpersonenteam mit<br />
33 Musikerinnen und Musikern. Diese unterrichten über 650 Schülerinnen und Schüler<br />
einzeln, in Gruppen und in Ensembles. <strong>Aarau</strong> führt im Bereich des Instrumentalunterrichtes<br />
ein breiteres Angebot (z.B. Harfe und Orgel).<br />
Ein Austausch von Schülerinnen und Schülern zwischen den beiden Musikschulen ist bereits<br />
heute möglich und geregelt.<br />
Im finanziellen Bereich liegen wesentliche Unterschiede vor. Die Stadt <strong>Aarau</strong> zahlt einen<br />
höheren Beitrag an die <strong>Aarau</strong>er Musikschule als verhältnismässig an die Kreisschule für den<br />
Ortsteil Rohr. Auch sind die Elternbeiträge in der Stadt <strong>Aarau</strong> einiges attraktiver ausgestaltet<br />
als diejenigen der Kreisschule Buchs-Rohr.<br />
Demgegenüber erhalten in der KSBR die Musiklehrpersonen eine bessere Entlöhnung als<br />
die Lehrpersonen der Musikschule <strong>Aarau</strong>. Sie werden wie die anderen Lehrpersonen nach<br />
GALL besoldet.<br />
<strong>Aarau</strong><br />
KSBR<br />
Kosten Musikschule total<br />
Fachgruppe Finanzen<br />
davon Elternbeiträge<br />
davon Kantonsbeiträge<br />
(für Oberstufenschüler)<br />
Effektive Kosten Musikschule<br />
Effektive Kosten pro Schüler<br />
Lösungsoptionen Verband- und Vertragslösung<br />
Bei den beiden Musikschulen liegen wesentliche Unterschiede in der Kostenstruktur<br />
vor. Geht man davon aus, dass die Gemeinde Buchs bei einem gemeinsam gedachten<br />
Schulraum, ihr Leistungsniveau an dasjenige der Stadt <strong>Aarau</strong> angleicht, so ist mit<br />
zusätzlichen Kosten im Musikschulbereich zu rechnen:<br />
Aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit der beiden Musikschulen können<br />
hingegen die Unterschiede in der Angebotsbreite als gegenseitige Ergänzung beurteilt<br />
werden.<br />
Organisatorisch und personell gilt es zu bedenken, dass aktuell die Musikschulen durch je<br />
einen Schulleiter geführt werden. Bei einer Überführung in eine neue Organisation ist dieser<br />
personellen Situation besondere Beachtung zu schenken.<br />
Lösungsoptionen bei Verbandslösung:<br />
Hier sind zwei Varianten denkbar:<br />
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Variante 1: Die Musikschulen werden zusammengelegt und der gemeinsamen Kreisschule<br />
unterstellt.<br />
Variante 2: Die Musikschule wird ausserhalb der Schulorganisation geführt. D.h. die Stadt<br />
<strong>Aarau</strong> und die Gemeinde Buchs führen je eine eigene Musikschule. Die<br />
Räumlichkeiten werden den Musikschulen durch die neue Kreisschule zu<br />
einheitlichen Konditionen zur Verfügung gestellt.<br />
Die Gemeindeautonomie bei der Ausgestaltung des Musikschulangebotes, der<br />
Finanzierungsbeteiligung der Gemeinde bzw. der Eltern kann auf diese Weise<br />
weiterhin Bestand haben.<br />
Auf der organisatorischen Ebene ist zu prüfen, wie bzw. durch welche<br />
Dienststellen / Ressorts die jeweiligen Musikschulen geführt werden sollen.<br />
Bei dieser Variante hat Prämisse, vergleichbares Angebot im gemeinsamen<br />
Schulraum, keine Gültigkeit!<br />
Lösungsoptionen bei Vertragslösung<br />
Bei einer Vertragslösung führen beide Gemeinden im Rahmen ihrer Schulorganisation eine<br />
unabhängige Musikschule mit eigener Angebot- und Preisgestaltung. Bezüglich des<br />
Austausches von Schülerinnen und Schülern kann an die aktuellen Regelungen angeknüpft<br />
werden. Die Prämisse, dass im gemeinsamen Schulraum ein vergleichbares Angebot zur<br />
Verfügung steht, wird bei der Musikschule bei dieser Lösung nicht eingelöst.<br />
Empfehlung Fachgruppe inklusive finanzielle und räumliche Konsequenzen<br />
Die Fachgruppe empfiehlt aus fachlicher Perspektive die Verbandslösung mit der Variante<br />
der Unterstellung bei der Kreisschule.<br />
<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />
Finanz. Konsequenzen<br />
Räumliche Konsequenzen<br />
Verbandslösung<br />
Erhöhung Kosten für<br />
Stadtteil Rohr<br />
(Angleichung an<br />
Leistungsniveau <strong>Aarau</strong>)<br />
Erhöhung der Kosten<br />
(Angleichung an<br />
Leistungsniveau<br />
<strong>Aarau</strong>)<br />
Keine (gemäss<br />
Status quo)<br />
Keine (gemäss<br />
Status quo)<br />
CHF (FG Finanzen)<br />
CHF (FG Finanzen)<br />
Vertragslö<br />
sung<br />
dito kostenneutral dito dito<br />
Vertiefte Abklärungen: FUSTA<br />
Im Bereich FUSTA ist die Angebotsstruktur in <strong>Aarau</strong> und in Buchs-Rohr sehr unterschiedlich<br />
gestaltet. Nachfolgende Graphik hält stichwortartig die wesentlichen Unterschiede fest:<br />
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Künftiger Lösungsansatz und Empfehlung:<br />
Der Projektausschuss hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2013 beschlossen, die FUSTA<br />
Angebote nicht im Rahmen der Reorganisation der Schulorganisation zu diskutieren. Sie<br />
sollen ausserhalb der Schulorganisation thematisiert werden.<br />
Die Fachgruppe weist darauf hin, dass die Prämisse vergleichbare Angebote für alle damit<br />
nicht sichergestellt werden kann.<br />
3. Empfehlung Variantenentscheid zu Handen der Exekutiven<br />
Die Fachgruppe favorisiert insgesamt die Verbandslösung.<br />
Für die Fachgruppe 1: Rita Erni / 28. Februar 2013<br />
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