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Fachgruppe 1: Schulangebot / Schulqualität<br />

Bericht vom 28.02.2013<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppe:<br />

- Erni Bächler Rita, PuMaConsult GmbH Bern<br />

- Faes Hansruedi, Schulleitung Kreisschule Buchs-Rohr<br />

- Meier Jeannine, Vorsteherin Soziale Dienste <strong>Aarau</strong><br />

- Rohr This, Schulleitung <strong>Aarau</strong><br />

- Senn Christel, Mitglied Kreisschulpflege Buchs-Rohr<br />

- Wertli Emanuela, Mitglied Schulpflege <strong>Aarau</strong><br />

1


Schulangebot / Schulqualität / Personelle Situation<br />

Grundlagen:<br />

Grundlagenbericht der Arbeitsgruppe zum Variantenentscheid: Neue Schulorganisation<br />

<strong>Aarau</strong> – Buchs (inkl. Beilagen)<br />

Folienpräsentation PuMaConsult GmbH zu Kick-off Veranstaltung vom 20. November<br />

2012<br />

1. Ausgangslage<br />

Beschreibung der aktuellen Situation Schulen <strong>Aarau</strong> und Kreisschule Buchs-<br />

Rohr<br />

Übersicht über die aktuellen Angebote und vertiefter Abklärungsbedarf<br />

Eine Übersicht über alle Schulangebote und schulnahen Angeboten inklusive den<br />

finanziellen Konsequenzen werden auf der Basis der „Übersichtliste Schulangebote <strong>Aarau</strong><br />

Buchs“ erarbeitet. Letztere ist integrierender Bestandteil des vorliegenden Fachberichtes.<br />

Betreffend der aktuellen Schülerzuteilung, der Klassenbildung und der Pensengestaltung<br />

wird auf die Berichte des Projektes Schulraumplanung (Berichte metron) verwiesen. Die<br />

Thematik wurde durch die Fachgruppe nicht vertieft behandelt.<br />

Verweis auf:<br />

Für die Übersicht über alle bestehenden Angebote mit<br />

Kosten für die Stadt und die Gemeinde Buchs<br />

Übersichtliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs<br />

(IST- Situation)<br />

Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung Projekt Schulraumplanung (Berichte<br />

metron)<br />

Die Fachgruppe hat in folgenden Bereichen einen vertieften Abklärungs- bzw.<br />

Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf eine künftige neue Schulorganisation eruiert und<br />

Lösungsansätze bzw. Empfehlungen für die Varianten Verbands- und Vertragslösung<br />

entwickelt (vgl. Kap. 2.5 bis 2.8):<br />

• Schulsozialarbeit<br />

• Angebote Sonderpädagogik<br />

• FUSTA Angebote<br />

• Musikschule<br />

Zudem liegen Unterschiede bei der Pensengestaltung im Fach „Textiles Werken“ und bei<br />

den „Blockzeiten“ vor. Diese haben bei künftigen Lösungsansätzen finanzielle<br />

2


Konsequenzen (über Fachgruppe Finanzen zu erarbeiten). Organisatorisch und aus fachlichinhaltlicher<br />

Sicht sollten diese Bereiche jedoch gut in eine neue Organisationsform (Vertragsund<br />

Verbandslösung) überführbar sein. Die Ergebnisse der finanziellen Konsequenzen<br />

werden in der „Übersichtsliste Schulangebote <strong>Aarau</strong> Buchs“ ausgewiesen, nachfolgend aber<br />

nicht weiter erörtert.<br />

Bei allen übrigen Angeboten – also den regulären Klassenführungen auf Kindergarten-,<br />

Primar- und Oberstufe liegt bezüglich der Rahmenbedingungen 1 ein vergleichbares Angebot<br />

vor, so dass im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation diesbezüglich kein<br />

Harmonisierungsbedarf vorliegt. Beide Schulorganisationen richten sich hinsichtlich<br />

Schulqualität und Schulentwicklung nach den Vorgaben des Kantons (vgl. Kap. 2.2).<br />

Herausforderungen und Handlungsbedarf (hinsichtlich Status quo)<br />

Die wesentlichen Herausforderungen bei einer Auflösung der Kreisschule Buchs-Rohr sind:<br />

Für die Schule Buchs (ohne Ortsteil Rohr):<br />

Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ab Schuljahr 2013/2014 wird Buchs<br />

beim Alleingang langfristig zu wenig Schüler haben, um den Fortbestand der<br />

Bezirksschule Buchs zu gewährleisten. Rund ein Drittel der Schülerinnen und<br />

Schüler an der heutigen Oberstufe kommen aus dem Stadtteil Rohr.<br />

Als Folge davon kann auch die Sportschule nicht mehr weiter geführt werden. Sie ist<br />

organisatorisch und personell an die Bezirksschule bzw. die Oberstufe der KSBR<br />

angeschlossen und könnte aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht mehr weiter<br />

geführt werden. 2<br />

Eine Schule Buchs ohne Schülerinnen und Schüler des Ortsteiles Rohr könnte<br />

somit den Fortbestand sowohl der Bezirksschule wie auch der Sportklasse nicht<br />

mehr sicherstellen.<br />

Für die Schulen <strong>Aarau</strong>:<br />

Während Buchs ohne Ortsteil Rohr über zu wenig Schüler verfügt, stösst die Stadt<br />

<strong>Aarau</strong> im Bereich der Schulliegenschaften an Grenzen. In unmittelbarer Zukunft ist<br />

1 Bezüglich Unterschiede in der „Umsetzung“ wird auf die externen Evaluationsberichte verwiesen,<br />

die in den letzten Jahren an beiden Schulen durchgeführt wurden.<br />

2 Mit dem Vorhaben „Stärkung der Volksschule“ wurde eine Teilrevision der Verfassung und des Schulgesetzes<br />

eingeleitet, welches u.a. eine neue Regelung der Bezirksschulstandorte vorsieht:<br />

1. Bezirksschulen müssen mindestens sechs Abteilungen umfassen. Damit werden neue Kleinstandorte<br />

ausgeschlossen.<br />

2. Die bestehenden Bezirksschulen dürfen während einer Übergangsfrist von acht Jahren mit mindestens<br />

drei Abteilungen weitergeführt werden.“<br />

3


mir einem erhöhten Investitionsbedarf zu rechnen (Quantifizierung siehe FG<br />

Liegenschaften).<br />

2. Künftige Schulorganisation (Soll-Situation): Konsequenzen<br />

bezüglich Schulangebote und Schulentwicklung<br />

Schulangebote<br />

Die finanziellen und räumlichen Konsequenzen der regulären Schulangebote sind betreffend<br />

die Lösungsvarianten Verband- und Vertragslösung auf der Basis des metron Berichtes mit<br />

der FG Finanzen zu erarbeiten:<br />

Verweis auf:<br />

Für die Übersicht über alle bestehenden Angebote mit<br />

Kosten für die Stadt und die Gemeinde Buchs<br />

Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung<br />

Datei Übersichtliste (Excel Datei): SOLL-<br />

Situation (mit FG Finanzen noch zu<br />

erstellen)<br />

Verweis auf Projekt Schulraumplanung<br />

(Berichte metron)<br />

Im Hinblick auf eine künftige Schulorganisation wurde kein massgeblicher<br />

Harmonisierungsbedarf bezüglich der regulären Angebote auf Kindergarten-, Primar- und<br />

Oberstufe eruiert, die Angebote sind vergleichbar.<br />

Dies gilt auch für den Bereich Schulqualität und Schulentwicklung (vgl. nachfolgendes<br />

Kapitel Kap. 2.2).<br />

Auch bezüglich folgender Angebote wird ein Harmonisierungsbedarf als nicht problematisch<br />

erachtet:<br />

Angebote Bemerkungen Harmonisierungsbedarf -<br />

Vertragslösung<br />

Einschulungsklasse<br />

Schulsport<br />

Schwimmunterricht<br />

Bei der Einschulungsklasse werden die Kinder<br />

auf einen Übertritt in die zweite Primarklasse<br />

vorbereitet, der Stoff der ersten Klasse wird auf<br />

zwei Jahre verteilt. Die KSBR führt 2<br />

Abteilungen. Die Stadt <strong>Aarau</strong> führt 2<br />

Einschulungsklassen.<br />

Die Angebote sind vergleichbar. Es besteht<br />

bereits eine Zusammenarbeit.<br />

Das Angebot wird in <strong>Aarau</strong> angeboten, nicht<br />

aber in Buchs. Bei einer künftigen Organisation<br />

sind die Schwimmmöglichkeiten in Buchs zu<br />

überprüfen. Diskrepanzen im Leistungsangebot<br />

in diesem Bereich werden jedoch auch bei einer<br />

- Verbandslösung<br />

Kein H-bedarf<br />

Kein H-bedarf<br />

Kein wesentlicher H-bedarf<br />

4


Vom Kanton<br />

finanziert und<br />

gesteuerte Angebote<br />

Spezialklassen<br />

Schullager /<br />

Themenwochen<br />

Blockzeiten /<br />

Textiles Werken (TW)<br />

künftigen Organisation als vertretbar erachtet.<br />

Bei Angeboten, die vom Kanton finanziert und<br />

gesteuert werden (Therapieangebote,<br />

Begabtenförderung usw.) liegt kein<br />

Harmonisierungsbedarf vor.<br />

Spezialklassen auf der Oberstufe werden in der<br />

Stadt <strong>Aarau</strong> als separate Angebote der Stadt<br />

<strong>Aarau</strong> geführt: Regionaler Integrationskurs RIK,<br />

Integrations- und Berufsfindungsklasse IBK,<br />

Werkjahr, Berufswahljahr).<br />

Diese Angebote sind gekoppelt an die<br />

Zentrumsfunktion der Stadt <strong>Aarau</strong> und werden<br />

als regionale Angebote geführt. Bei einer<br />

künftig neuen Organisationsform liegt es<br />

weiterhin in Verantwortung in der Verantwortung<br />

der Stadt <strong>Aarau</strong> die Angebote zu führen bzw.<br />

sicher zu stellen.<br />

In beiden Schulorganisationen liegen<br />

vergleichbare Angebote vor.<br />

Es liegen Unterschiede betreffend der<br />

Blockzeiten vor, indem die Stadt <strong>Aarau</strong> (mit 110<br />

Lektionen) im Vergleich zur KSBR (mit 44<br />

Lektionen) ausgedehntere Blockzeiten sicher<br />

stellt.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass die Stadt <strong>Aarau</strong><br />

letztere auch über Lektionen im Bereich Textiles<br />

Werken abdeckt. <strong>Aarau</strong> bietet freiwillig 2<br />

Lektionen TW an. Die KSBR hat per Schuljahr<br />

2014/15 zwei Stunden TW in der 2. Klasse<br />

bewilligt.<br />

Ab SJ 14/15 wird der Kanton ergänzend zum<br />

oblig. Unterricht wieder eine Lektion TW<br />

obligatorisch einführen. D.h. die Abweichung<br />

zwischen den beiden Systemen würde dann nur<br />

noch 1 Lektion betragen. Diese Ausweitung<br />

könnte auch zugunsten ausgedehnterer<br />

Blockzeiten in einer gemeinsam gedachten<br />

Schulorganisation organisiert werden.<br />

Die Unterschiede sind somit nicht inhaltlicher Art<br />

sondern quantitativ. Aufgrund der<br />

obligatorischen Ausweitung der Angebote im<br />

TW werden die Unterschiede zwischen <strong>Aarau</strong><br />

und der KSBR relativiert.<br />

Kein H-bedarf<br />

Vertragslösung:<br />

- Kein H-bedarf<br />

Verbandslösung:<br />

- Weiterhin Angebote der Stadt<br />

<strong>Aarau</strong> / organisatorische<br />

Unterstellung ist zu prüfen<br />

(Aufgabenerfüllung an Kreisschule<br />

i.A. der Stadt delegieren oder an<br />

Abteilung der Stadtverwaltung)<br />

Kein H-bedarf<br />

Vertragslösung und Verbandslösung<br />

- Bei einer Prämisse von<br />

vergleichbaren Angeboten sind<br />

die beiden Angebote künftig bei<br />

beiden Lösungen aufeinander<br />

abzustimmen.<br />

- Es ist davon auszugehen, dass<br />

eine Angleichung nach oben<br />

erfolgt (gemäss Standard <strong>Aarau</strong>),<br />

ein Teil dieser Angleichung wird<br />

durch neue kantonalen Vorgaben<br />

im TW ab SJ 14/15 (1 Lektion TW<br />

oblig.) abgefedert, welche auch<br />

zugunsten einer ausgedehnteren<br />

Blockzeit im Raum Buchs-Rohr<br />

eingesetzt werden könnte.<br />

- Konkrete finanzielle<br />

Konsequenzen für Buchs und<br />

<strong>Aarau</strong> (Fachgruppe Finanzen)<br />

Schulqualität und Schulentwicklung<br />

Beide Schulen sind im Aufbau eines Qualitätsmanagements, welches sich an den<br />

Ansprüchen des Kantons orientiert.<br />

5


Sowohl bei der Verbandslösung wie auch bei der Vertragslösung sind aufgrund der<br />

gemeinsamen Zielgrössen und Standards im Bereich des Qualitätsmanagements keine<br />

grundlegenden Probleme zu erwarten.<br />

Die Prämisse vergleichbares Angebot im gesamten Schulraum sollte in beiden Varianten<br />

organisierbar sein.<br />

Personelle Konsequenzen (Pensengestaltung, Anstellungsbedingungen, usw.)<br />

Die Pensengestaltung ist in den regulären Angeboten in den beiden Schulorganisationen<br />

bezüglich der Rahmenbedingungen vergleichbar. Die konkreten Konsequenzen betreffend<br />

die Pensengestaltung aufgrund einer neuen Klassenzuteilung sind über das Projekt<br />

Schulraumplanung zu eruieren (in Absprache mit FG Finanzen).<br />

Unterschiede in der Anstellung ergeben sich in der Pensionskassenregelung. Für detaillierte<br />

Ausführungen in diesem Bereich: siehe BDO Bericht.<br />

Verweis auf:<br />

Für die Schülerzuteilung, Klassenbildung, Pensenplanung Projekt Schulraumplanung (Berichte<br />

metron)<br />

Für die Konsequenzen bezüglich der<br />

Anstellungsbedingungen (Pensionskassen)<br />

Grundlagenbericht zum Variantenentscheid<br />

(BDO Bericht)<br />

Die konkreten personellen Konsequenzen für die künftige Schulorganisation sind nach<br />

Vorliegen des Grundsatzentscheides im Detail zu überdenken und mit grosser Umsicht zu<br />

gestalten. Es sind verlässliche und transparente Regelungen in Bezug auf den<br />

Überführungsprozess zu erstellen.<br />

Kooperationen mit bestehenden Kommissionen und Institutionen<br />

Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs<br />

Die Schulen <strong>Aarau</strong> und Buchs-Rohr sind gut vernetzt mit dem örtlichen kulturellen und sozialen Leben<br />

und arbeiten beispielsweise bei Anlässen eng zusammen mit Kommissionen, Vereinen und<br />

Institutionen. Zu nennen ist hier u.a. der <strong>Aarau</strong>er Maienzug, der gemeinsam mit der<br />

Maienzugkommission organisiert wird oder das Buchser Jugendfest.<br />

Empfehlung der Fachgruppe<br />

Beim Aufbau der neuen Schulorganisation ist die zuständige Projektgruppe zu beauftragen,<br />

frühzeitig eine Bestandesaufnahme bezüglich der Kooperationen und Vernetzungen der<br />

beiden Schulorganisationen zu erstellen und die Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen<br />

der Kommissionen, Vereine und Institutionen zu terminieren.<br />

6


Vertiefte Abklärungen: Sonderpädagogik<br />

Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs (Problempunkte / Uneinigkeiten)<br />

Für die Schulung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten führt<br />

die Kreisschule drei altersdurchmischte Kleinklassen (KK) 3 . Die Stadt <strong>Aarau</strong> hingegen fördert<br />

integriert über das Modell der Integrierten Heilpädagogik, IHP (vormals ISF). IHP stellt eine<br />

alternative Schulungsform zur Kleinklasse dar, wobei Kinder und Jugendliche mit<br />

Lernschwierigkeiten von ausgebildeten schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen in<br />

enger Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson in den Regelklassen unterstützt und<br />

gefördert werden. Die Schulpflegen entscheiden ob sie Kleinklassen oder Klassen mit<br />

integrierter Heilpädagogik führen wollen.<br />

Bei der IHP profitieren alle Schülerinnen und Schüler, aber auch die Klassenlehrpersonen<br />

vom heilpädagogischen Fachwissen der Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,<br />

was sich positiv auf die Tragfähigkeit der gesamten Klasse auswirken kann.<br />

Sowohl bei der KK wie auch in den Regelklassen mit IHP können ergänzend verstärkte<br />

Massnahmen bzw. Förder- und Stützmassnahmen für die integrierte Sonderschulung<br />

gesprochen werden 4 . Abklärungen und Zuordnung erfolgen primär durch den<br />

Schulpsychologischen Dienst SPD.<br />

In nachfolgender Übersicht sind die wesentlichen Regelungen der Sonderpädagogik in den<br />

beiden Schulorganisationen stichwortartig dargestellt.<br />

3 Die Kleinklasse ist eine besondere Klasse der Primar- oder Sekundarstufe I. Sie wird mit 8 bis 12<br />

Schülerinnen und Schülern geführt. Die Kleinklasse ist eine alternative Schulungsform zur Integrierten<br />

Heilpädagogik. Die Kleinklasse ist ein Angebot für Kinder mit unterschiedlichen Lernschwierigkeiten.<br />

4 Regelung verstärkte Massnahmen: vgl. Schulgesetz Paragraph 15 Abs. 5<br />

7


Die Rechtsgrundlage im Kanton Aargau ermöglicht eine kombinierte Lösung IHP und KK<br />

innerhalb des gleichen Schulkreises:<br />

• Aktuelle Situation im Kanton (Stand August 2012):<br />

Unterstufe:<br />

Oberstufe:<br />

- Gemeinden mit KK: ca. 21 Gem. - KK: 13 Oberst.kreise<br />

- IHP: 44 Oberst.kreise<br />

- standortspezifisch IHP und KK: 4 Oberst.kreise<br />

Bei einer kombinierten Führung erfolgt die Pensenberechnung nach der Regelung, dass die<br />

gesamten Ressourcen nicht höher sein dürfen als bei einer flächendeckend integrierten<br />

Lösung.<br />

Lösungsoptionen Variante Verbandslösung<br />

Die aktuellen Tendenzen in der Sonderpädagogik gehen im Kanton wie auch<br />

gesamtschweizerisch in Richtung Integration. Auch wurden in der Stadt <strong>Aarau</strong> mehrheitlich<br />

gute Erfahrungen gemacht mit dem integrierenden Schulungskonzept, eine Rückführung in<br />

das System Kleinklasse wird sowohl aus pädagogisch-fachlichen Gründen als auch politisch<br />

als nicht zukunftsgerichtet und kaum umsetzbar erachtet.<br />

Allerdings zeigt sich, dass in Einzelfällen und insbesondere auf der Oberstufe das integrierte<br />

System auch an gewisse Grenzen stösst. Die Praxis in der Kreisschule Buchs-Rohr zeigt,<br />

dass auch das System der Kleinklasse ein sinnvolles Modell darstellt, welche breite<br />

Akzeptanz findet. Kindern und Jugendlichen mit Schwierigkeiten dem Unterricht in den<br />

Regelklassen zu folgen, kann hier ein adäquates Lernumfeld ermöglicht werden.<br />

8


Die neue Kreisschule würde aufgrund ihrer Grösse die Chance bieten, bedarfsgerecht beide<br />

Modelle parallel zu führen. Dies ist betreffend die Rechtsgrundlagen möglich und aufgrund<br />

der Grösse des Schulkreises auch in der Praxis gut umsetzbar 5 :<br />

Wichtig ist hierbei:<br />

• Die integrierte Förderung soll als primäres Modell gelten. Nur bei erhöhten<br />

Schwierigkeiten kann eine Zuweisung in eine Kleinklasse erfolgen. Die<br />

detaillierten Abklärungen und Zuweisungen in die KK erfolgen (wie heute) aus<br />

fachlicher Sicht über den SPD.<br />

• Ein parallel geführtes System hätte zur Konsequenz, dass die<br />

Fördermassnahmen pro Schulklasse insgesamt zurückgehen zugunsten der<br />

Kleinklassen - würde aber dadurch wieder wettgemacht, dass Kinder mit einer<br />

hohen Betreuungsintensität tendenziell eher in der KK gefördert würden, was<br />

wiederum der ganzen Klasse zu Gute kommt.<br />

Lösungsoptionen Variante Vertragslösung<br />

Zwei Varianten sind grundsätzlich zu diskutieren, wobei keine Variante einen befriedigenden<br />

Lösungsansatz bietet:<br />

5 Das Problem bei kombinierten Modellen besteht gemäss telefonischer Auskunft des BKS (Herr Urs Wilhelm) in<br />

der Umsetzung, da die Höhe der Aussonderung in Kleinklassen zu Lasten der integrierten Förderung zu viele<br />

Ressourcen benötigt. Eine Kreisschule <strong>Aarau</strong>-Buchs könnte dies aber über die Grösse weitgehend<br />

kompensieren. Damit genügend Ressourcen für die integrierte Förderung zur Verfügung stehen, wird<br />

jedoch als Richtgrösse empfohlen im gemeinsamen Schulraum nicht mehr als 3 KK zu führen (analog<br />

der bisher in Buchs-Rohr geführten Anzahl KK).<br />

9


• Variante 1: Buchs hält an den KK fest und <strong>Aarau</strong> an IHP<br />

• Variante 2: Buchs stellt auf das integrierende System IHP um<br />

Hinweis: Die Variante, dass <strong>Aarau</strong> erneut auf das System der Kleinklassen zurückkommt, wird als<br />

unrealistisch beurteilt.<br />

Beurteilung Variante 1: Buchs: KK Modell und <strong>Aarau</strong>: IHP<br />

Da beim integrativen Modell das Schulsystem bzw. die einzelne Regelklasse als Ganzes<br />

profitiert und beim Modell der Kleinklasse alle Ressourcen in die Einzelförderung fliessen,<br />

führt ein Nebeneinander der beiden Systeme unweigerlich zu ungleichen Angeboten in der<br />

Sonderpädagogik. Diese sind auch vertraglich kaum zu entschärfen, da unterschiedliche<br />

Finanzierungsgrundlagen vorliegen (bei KK: Beitrag pro Sch. / bei IHP: Pauschaler<br />

Pensenpool pro Schulklasse anhand der Anzahl Schüler).<br />

Diese Variante hätte zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler von <strong>Aarau</strong>, die in Buchs zur<br />

Schule gehen, keinen Zugang zum integrierenden Schulungskonzept haben und ein Zugang<br />

der <strong>Aarau</strong>er Kinder zu den KK in Buchs wäre ebenfalls nur erschwert möglich (bzw. nur mit<br />

insgesamt erhöhten Kosten im Sonderschulbereich). Schülerinnen und Schüler aus Buchs<br />

hingegen würden in den <strong>Aarau</strong>er Schulklassen von den integrierenden Massnahmen<br />

profitieren.<br />

Fazit:<br />

Die Prämisse, dass Schülerinnen und Schüler Zugang zu denselben Angeboten im<br />

Schulraum <strong>Aarau</strong> – Buchs haben, ist in diesem Fall kaum umsetzbar.<br />

10


Variante 2: Buchs stellt auf IHP um<br />

Fazit:<br />

Diese Variante würde der Prämisse vergleichbare Angebote genügen und könnte<br />

auch einfach und kostenneutral umgesetzt werden. Aufgrund der bisherigen guten<br />

Erfahrungen mit der KK in Buchs dürfte diese Variante – ohne Handlungsdruck<br />

einer gemeinsamen Kreisschule – jedoch politisch schwer umsetzbar sein.<br />

Empfehlung der Fachgruppe inklusive räumliche und finanzielle Konsequenzen<br />

Gilt die Prämisse des vergleichbaren Schulangebotes, so ist diese bei der Vertragslösung<br />

lediglich dann einlösbar, wenn Buchs auf IHP umstellt.<br />

Die Verbandslösung wird als Chance betrachtet ein kombiniertes und bedarfsgerechtes<br />

System in der Sonderpädagogik im Schulkreis <strong>Aarau</strong>-Buchs anbieten zu können.<br />

<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />

Finanz. Konsequenzen<br />

Räumliche Konsequenzen<br />

Verbandslösung<br />

kostenneutral kostenneutral Keine<br />

(bei 3 KK = Status<br />

quo)<br />

Keine<br />

(bei 3 KK = Status<br />

quo)<br />

Vertragslö<br />

sung<br />

dito dito dito dito<br />

Vertiefte Abklärungen: Schulsozialarbeit<br />

Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs (Problempunkte / Uneinigkeiten)<br />

In nachfolgender Übersicht sind die wesentlichen Reglungen der Schulsozialarbeit<br />

stichwortartig in den beiden Schulorganisationen dargestellt.<br />

11


Bezüglich der inhaltlichen Ausrichtung, der Zielgruppen und deren Zugänglichkeit zum<br />

Angebot liegen keine massgeblichen Unterschiede zwischen den beiden Angeboten vor.<br />

Der bedeutende Unterschied liegt in der organisatorischen Unterstellung und damit<br />

zusammenhängend allenfalls in der Methodik. Dies impliziert u.U. unterschiedliche<br />

Grundhaltungen im professionellen Verständnis der Schulsozialarbeitenden. Ein Wechsel<br />

der Unterstellung würde sicherlich einen gewissen «Kulturwandel» auslösen. Es wird aber<br />

davon ausgegangen, dass bei einer umsichtigen Überführung in eine neue<br />

Organisationsform, die bestehenden Unterschiede nicht zu erheblichen Schwierigkeiten<br />

führen.<br />

Ein weiterer Unterschied liegt im Umfang des Angebotes bezüglich der Stellenprozente. Der<br />

aktuelle Schlüssel bei der Pensenberechnung in der Stadt <strong>Aarau</strong> orientiert sich im<br />

Wesentlichen nach den Richtgrössen des Kantons (100% = 700 Sch.). Die Pensen in der<br />

Kreisschule hingegen sind mit einem 100% Pensum bezüglich der Richtgrösse eher<br />

unterdotiert. Bei der Anzahl Schülerinnen/Schüler in Buchs-Rohr von 1165 entspräche dies<br />

einem Pensum von ca. 165 %, d.h. Buchs liegt mit ca. 65% unter dem Richtwert.<br />

Lösungsoptionen Vertrags- und Verbandslösung<br />

Bezüglich Harmonisierungsbedarf gilt es bei künftigen Lösungsansätzen die Frage der<br />

organisatorischen Unterstellung sowie der unterschiedlichen Pensendotierung zu klären.<br />

Organisatorische Unterstellung: Die Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit im Kanton<br />

Aargau (4. Oktober 2011) sehen gleichberechtigt eine fachliche und personelle<br />

12


Unterstellung und Führung sowohl durch die Schulpflege, die Schulleitung oder durch<br />

die Sozialen Dienste vor. 6<br />

Entsprechend sind bei einer künftigen Lösung beide organisatorischen<br />

Unterstellungsmodelle möglich und realisierbar.<br />

Lösungsoptionen Verbandslösung<br />

Die Fachgruppe sieht folgende 2 Varianten bzw. Untervarianten vor:<br />

Variante 1: Die SSA ist der Schulpflege bzw. der Schulleitung unterstellt<br />

Variante 2: Die SSA wird bei den Sozialen Diensten der Stadt <strong>Aarau</strong> eingekauft<br />

Aufgrund der organisatorischen Nähe zu den Schulen und den einzelnen Schulhäusern soll<br />

die künftige Kreisschule <strong>Aarau</strong>-Buchs die SSA nur bei einer Stelle „eingekaufen“. Da die<br />

Sozialen Dienste der Stadt <strong>Aarau</strong> über umfassende Fachkompetenzen in der (Schul-)<br />

Sozialarbeit verfügen, drängt sich der Einkauf der SSA bei der Stadt <strong>Aarau</strong> auf. Denkbar<br />

wäre selbstverständlich auch, dass Buchs diese Dienstleistung ebenfalls im Rahmen ihrer<br />

sozialen Dienste aufbaut.<br />

Die Fachgruppe sieht folgende Vor- und Nachteile einer Unterstellung bei den sozialen<br />

Diensten:<br />

6 „Auf der einen Seite kann die Schulsozialarbeit fachlich und personell den sozialen Diensten der Gemeinde<br />

unterstellt sein und durch die entsprechende Fachperson geleitet werden. Auf der andern Seite ist<br />

Schulsozialarbeit in die Organisation der Schule integriert und kooperiert mit diesem System, welches durch die<br />

Schulleitung geleitet wird. Aufgaben und Zuständigkeiten für die personelle Führung sind geklärt.“<br />

Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit des Kantons Aargau, 4. Oktober 2011.<br />

13


Vor (+)- und Nachteile (-)<br />

+ Eigenständigkeit der SSA von der Schule / bei guter Einbindung der SSA in den Schulbetrieb<br />

+ Fachliche Nähe zur Sozialarbeit (Soziale Dienste) ermöglicht u.U. mehr sozialarbeiterische<br />

Professionalität<br />

+/- Entlastung der Schulleitung (keine personelle und fachliche Verantwortung im Bereich SSA) /<br />

Aufgabenbreite der Schulleitung wird vermindert<br />

Es werden zudem 2 Untervarianten unterschieden:<br />

Variante 2a: Kreisschule kauft die DL SSA bei den sozialen Diensten ein.<br />

Variante 2b: Soziale Dienste der Stadt <strong>Aarau</strong> erbringt SSA für Kreisschule (analog aktueller<br />

Zusammenarbeit zwischen Sozialen Diensten und Schulen <strong>Aarau</strong>) / Gemeinde Buchs kauft<br />

die DL SSA bei den sozialen Diensten <strong>Aarau</strong> ein.<br />

Die beiden Untervarianten 2a und 2b werden durch die Fachgruppe als gleichwertig erachtet.<br />

Lösungsoptionen Vertragslösung<br />

Bei der Vertragslösung liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde<br />

die SSA zu organisieren, bzw. jede Gemeinde organisiert ihre SSA für die Schulhäuser auf<br />

ihrem Gemeindegebiet unabhängig.<br />

Da die SSA an das Schulhaus gekoppelt und eine enge Verflechtung mit der Arbeit der<br />

Lehrpersonen und der Schulleitung erforderlich ist (z.B. bei Präventionsarbeit oder bei der<br />

Unterstützung und Beratung der Lehrpersonen) ist eine rein subjektorientierte (klienten- und<br />

leistungsbezogene) Ausübung und Finanzierung der SSA nicht praxistauglich. Deshalb wäre<br />

14


es naheliegend die Dienstleistung SSA bei einem Schüleraustausch an eine<br />

Schülerpauschale zu koppeln.<br />

• Konsequenz für <strong>Aarau</strong>: Es wäre keine organisatorische Veränderung gegenüber<br />

dem Status quo erforderlich, d.h. die SSA kann weiterhin durch die Sozialen<br />

Diensten organsiert und sichergestellt werden.<br />

Es entstehen Zusatzkosten für die SSA für die Schüler des Stadtteiles Rohr<br />

(Differenz Pensenerhöhung gemäss Qualitätsrichtlinien)<br />

• Konsequenz für Buchs: Die SSA müsste neu für die kommunalen Schulen<br />

organisiert bzw. aufgebaut werden (z.B. im Rahmen der kommunalen<br />

Schulorganisation oder den sozialen Diensten unterstellt oder Einkauf der DL bei<br />

der Stadt <strong>Aarau</strong>).<br />

Es entstehen Zusatzkosten aufgrund der Pensenerhöhung der SSA (Differenz<br />

Pensenerhöhung gemäss Qualitätsrichtlinien)<br />

Hinweise: Aufgrund der unterschiedlichen organisatorischen Unterstellung ist die Maxime<br />

«vergleichbares Angebot» im gemeinsam gedachten Schulraum <strong>Aarau</strong>-Buchs in<br />

der Praxis schwierig umsetzbar.<br />

Empfehlung Fachgruppe inklusive finanzielle und räumliche Konsequenzen:<br />

15


Die Fachgruppe empfiehlt als Referenzgrösse für die Pensendotierung bei einem künftigen<br />

Lösungsansatz (Verband- und Vertragslösung) die Qualitätsrichtlinien Schulsozialarbeit des<br />

Kantons Aargau (vom 4. Oktober 2011) 7 . Diese sind:<br />

100 % Pensum ≈ 700 Schülerinnen/Schüler<br />

Die SSA ist in beiden Schulorganisationen jeweils in den Schulhäusern vor Ort präsent. Dies<br />

dürfte auch bei einer Änderung der Organisationsform so beibehalten werden. Deshalb sind<br />

bezüglich der Raumsituation keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Status<br />

quo zu erwarten.<br />

<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />

Finanz. Konsequenzen<br />

Räumliche Konsequenzen<br />

Verbandslösung<br />

Zusätzliche Kosten<br />

Erhöhung Pensen SSA<br />

für Stadtteil Rohr:<br />

Zusätzliche Kosten für<br />

Pensenerhöhung<br />

gemäss kantonalen<br />

Richtlinien<br />

keine<br />

keine<br />

CHF (Anteil Rohr am<br />

65% SSA)<br />

CH (Anteil Buchs am<br />

65%)<br />

Vertragslö<br />

sung<br />

dito dito dito dito<br />

Die Fachgruppe empfiehlt die Verbandslösung. Bezüglich der organisatorischen<br />

Unterstellung der SSA erachtet sie grundsätzlich beide Lösungsansätze (Unterstellung bei<br />

den Sozialen Diensten der Stadt <strong>Aarau</strong> oder organisatorische und personelle Einbindung in<br />

die Kreisschule) als gut umsetzbar. Sie favorisiert aber aus fachlichen Überlegungen – die<br />

Vorgesetzten sind fachkompetente Personen aus dem Bereich Sozialarbeit - eine<br />

Unterstellung bei den sozialen Diensten.<br />

Vertiefte Abklärungen Musikschule<br />

Bezug zur IST Situation in <strong>Aarau</strong> und Buchs<br />

Die Musikschule Buchs-Rohr ist der Kreisschule unterstellt und wird durch einen<br />

Musikschulleiter geführt. Sie bietet freiwilligen Instrumentalunterricht an für Schüler<br />

und Schülerinnen ab der 1. Primarklasse bzw. Einführungsklasse. Der Musikunterricht<br />

findet im Schulhaus Suhrenmatte Buchs und im Stäpflischulhaus Rohr statt. 22<br />

Musiklehrkräfte unterrichten die Schülerinnen und Schüler im Einzel- und im<br />

Ensembleunterricht. Die Musikschule betreut auch das Fach “Musik und Bewegung”,<br />

7 „Die Rahmenbedingungen und das Arbeitspensum sind aufeinander abgestimmt. Jede Schule/Gemeinde setzt<br />

ihre Schwerpunkte entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten und stellt den konkreten Arbeitsauftrag in<br />

ein Verhältnis zum vorhandenen Arbeitspensum. Erfahrungswerte im Kanton Aargau zeigen, dass ein<br />

Arbeitspensum von 100%, die Arbeit mit ca. 700 Schülerinnen und Schüler abdeckt.“ Qualitätsrichtlinien<br />

Schulsozialarbeit des Kantons Aargau, 4. Oktober 2011.<br />

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das per Fachlehrsystem im 1. und 2. Schuljahr im Stundenplan mit einer<br />

Wochenstunde enthalten ist.<br />

Die Musikschule <strong>Aarau</strong> verfügt über eine Musikschulleitung und ein Lehrpersonenteam mit<br />

33 Musikerinnen und Musikern. Diese unterrichten über 650 Schülerinnen und Schüler<br />

einzeln, in Gruppen und in Ensembles. <strong>Aarau</strong> führt im Bereich des Instrumentalunterrichtes<br />

ein breiteres Angebot (z.B. Harfe und Orgel).<br />

Ein Austausch von Schülerinnen und Schülern zwischen den beiden Musikschulen ist bereits<br />

heute möglich und geregelt.<br />

Im finanziellen Bereich liegen wesentliche Unterschiede vor. Die Stadt <strong>Aarau</strong> zahlt einen<br />

höheren Beitrag an die <strong>Aarau</strong>er Musikschule als verhältnismässig an die Kreisschule für den<br />

Ortsteil Rohr. Auch sind die Elternbeiträge in der Stadt <strong>Aarau</strong> einiges attraktiver ausgestaltet<br />

als diejenigen der Kreisschule Buchs-Rohr.<br />

Demgegenüber erhalten in der KSBR die Musiklehrpersonen eine bessere Entlöhnung als<br />

die Lehrpersonen der Musikschule <strong>Aarau</strong>. Sie werden wie die anderen Lehrpersonen nach<br />

GALL besoldet.<br />

<strong>Aarau</strong><br />

KSBR<br />

Kosten Musikschule total<br />

Fachgruppe Finanzen<br />

davon Elternbeiträge<br />

davon Kantonsbeiträge<br />

(für Oberstufenschüler)<br />

Effektive Kosten Musikschule<br />

Effektive Kosten pro Schüler<br />

Lösungsoptionen Verband- und Vertragslösung<br />

Bei den beiden Musikschulen liegen wesentliche Unterschiede in der Kostenstruktur<br />

vor. Geht man davon aus, dass die Gemeinde Buchs bei einem gemeinsam gedachten<br />

Schulraum, ihr Leistungsniveau an dasjenige der Stadt <strong>Aarau</strong> angleicht, so ist mit<br />

zusätzlichen Kosten im Musikschulbereich zu rechnen:<br />

Aufgrund der bereits bestehenden Zusammenarbeit der beiden Musikschulen können<br />

hingegen die Unterschiede in der Angebotsbreite als gegenseitige Ergänzung beurteilt<br />

werden.<br />

Organisatorisch und personell gilt es zu bedenken, dass aktuell die Musikschulen durch je<br />

einen Schulleiter geführt werden. Bei einer Überführung in eine neue Organisation ist dieser<br />

personellen Situation besondere Beachtung zu schenken.<br />

Lösungsoptionen bei Verbandslösung:<br />

Hier sind zwei Varianten denkbar:<br />

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Variante 1: Die Musikschulen werden zusammengelegt und der gemeinsamen Kreisschule<br />

unterstellt.<br />

Variante 2: Die Musikschule wird ausserhalb der Schulorganisation geführt. D.h. die Stadt<br />

<strong>Aarau</strong> und die Gemeinde Buchs führen je eine eigene Musikschule. Die<br />

Räumlichkeiten werden den Musikschulen durch die neue Kreisschule zu<br />

einheitlichen Konditionen zur Verfügung gestellt.<br />

Die Gemeindeautonomie bei der Ausgestaltung des Musikschulangebotes, der<br />

Finanzierungsbeteiligung der Gemeinde bzw. der Eltern kann auf diese Weise<br />

weiterhin Bestand haben.<br />

Auf der organisatorischen Ebene ist zu prüfen, wie bzw. durch welche<br />

Dienststellen / Ressorts die jeweiligen Musikschulen geführt werden sollen.<br />

Bei dieser Variante hat Prämisse, vergleichbares Angebot im gemeinsamen<br />

Schulraum, keine Gültigkeit!<br />

Lösungsoptionen bei Vertragslösung<br />

Bei einer Vertragslösung führen beide Gemeinden im Rahmen ihrer Schulorganisation eine<br />

unabhängige Musikschule mit eigener Angebot- und Preisgestaltung. Bezüglich des<br />

Austausches von Schülerinnen und Schülern kann an die aktuellen Regelungen angeknüpft<br />

werden. Die Prämisse, dass im gemeinsamen Schulraum ein vergleichbares Angebot zur<br />

Verfügung steht, wird bei der Musikschule bei dieser Lösung nicht eingelöst.<br />

Empfehlung Fachgruppe inklusive finanzielle und räumliche Konsequenzen<br />

Die Fachgruppe empfiehlt aus fachlicher Perspektive die Verbandslösung mit der Variante<br />

der Unterstellung bei der Kreisschule.<br />

<strong>Aarau</strong> Buchs <strong>Aarau</strong> Buchs<br />

Finanz. Konsequenzen<br />

Räumliche Konsequenzen<br />

Verbandslösung<br />

Erhöhung Kosten für<br />

Stadtteil Rohr<br />

(Angleichung an<br />

Leistungsniveau <strong>Aarau</strong>)<br />

Erhöhung der Kosten<br />

(Angleichung an<br />

Leistungsniveau<br />

<strong>Aarau</strong>)<br />

Keine (gemäss<br />

Status quo)<br />

Keine (gemäss<br />

Status quo)<br />

CHF (FG Finanzen)<br />

CHF (FG Finanzen)<br />

Vertragslö<br />

sung<br />

dito kostenneutral dito dito<br />

Vertiefte Abklärungen: FUSTA<br />

Im Bereich FUSTA ist die Angebotsstruktur in <strong>Aarau</strong> und in Buchs-Rohr sehr unterschiedlich<br />

gestaltet. Nachfolgende Graphik hält stichwortartig die wesentlichen Unterschiede fest:<br />

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Künftiger Lösungsansatz und Empfehlung:<br />

Der Projektausschuss hat an seiner Sitzung vom 17. Januar 2013 beschlossen, die FUSTA<br />

Angebote nicht im Rahmen der Reorganisation der Schulorganisation zu diskutieren. Sie<br />

sollen ausserhalb der Schulorganisation thematisiert werden.<br />

Die Fachgruppe weist darauf hin, dass die Prämisse vergleichbare Angebote für alle damit<br />

nicht sichergestellt werden kann.<br />

3. Empfehlung Variantenentscheid zu Handen der Exekutiven<br />

Die Fachgruppe favorisiert insgesamt die Verbandslösung.<br />

Für die Fachgruppe 1: Rita Erni / 28. Februar 2013<br />

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