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Version 3.0 - Europlant

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Die Beprobungshäufigkeit bei den Untersuchungen der angekeimten Ware muss für jede Sprossen- und<br />

Keimlingsart risikoorientiert erfolgen. Im Laufe eines Monats sollte jede Sprossenart miterfasst werden.<br />

Nachweis mikrobiologische Untersuchungen Samen/Saatgut; Nachweis mikrobiologische<br />

Untersuchungen angekeimte Ware<br />

3.3.7 Sprossen und Keimlinge: Qualität Anzuchtwasser<br />

Sofern Sprossen und Keimlinge in Keimgefäßen produziert werden, muss das verwendete Wasser<br />

nachweislich folgende mikrobiologische Parameter einhalten:<br />

Escherichia coli (E. coli) 0 KbE / 100 ml<br />

Enterokokken 0 KbE / 100 ml<br />

Für die mikrobiologischen Parameter muss die Untersuchung jährlich an der Entnahmestelle erfolgen.<br />

Darüber hinaus wird die Einhaltung folgender chemischer Parameter empfohlen:<br />

Arsen 0,01 mg/l<br />

Cadmium 0,005 mg/l<br />

Blei 10 µg/l<br />

Wenn das Wasser der Spezifikation der deutschen Trinkwasser-Verordnung bzw. der Europäischen<br />

„Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch“ entspricht, werden<br />

die oben genannten Anforderungen erfüllt.<br />

Nachweis Wasserqualität Anzuchtwasser<br />

Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch<br />

WHO Richtlinien für Trinkwasserqualität<br />

3.4 Gentechnisch veränderte Organismen<br />

3.4.1 [K.O.]Nationale GVO-Gesetzgebung<br />

Bei Anbau gentechnisch veränderter Sorten müssen alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen<br />

eingehalten werden. Ein Exemplar der nationalen Bestimmungen muss dann auf dem Betrieb vorliegen.<br />

Alternativ kann der Nachweis auch über den Zugriff auf die entsprechende Quelle im Internet erbracht<br />

werden.<br />

Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung – GenTPf; nationale GVO-Gesetzgebung<br />

3.4.2 Einsatz von GVO-Sorten und -Produkten<br />

Bei Erzeugung und Einsatz gentechnisch veränderter Sorten und/oder Produkte sind die Pflanzung, die<br />

Nutzung oder die Produktion der GVO-Sorte/des gentechnisch erzeugten Produktes zu dokumentieren.<br />

Dokumentation Pflanzung, Nutzung, Produktion gentechnisch veränderter Sorten<br />

3.4.3 [K.O.]Information der Kunden über den GVO-Status der Produkte<br />

Die direkten Kunden sind über den GVO-Status der Produkte zu informieren. Aufzeichnungen über die<br />

Kommunikation müssen vorliegen.<br />

Aufzeichnungen über Information der Kunden über GVO-Status<br />

Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />

<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

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