Version 3.0 - Europlant
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3.7 Beregnung und Bewässerung<br />
3.7.1 [K.O.]Wasserqualität<br />
Bei Freiland- und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr sind bei der Benetzung der für den<br />
Rohverzehr geeigneten Pflanzenteile folgende Werte einzuhalten:<br />
Intestinale Enterokokken unter 400 KbE/100 ml<br />
Escherichia coli unter 1000 KbE/100 ml<br />
Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der<br />
Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen<br />
Eignungsklassen.<br />
Die erforderlichen Untersuchungen für die Einstufung des Wassers sind vorzunehmen. Dazu können<br />
Analysen, die im Rahmen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasserüberwachungen vorliegen (z. B. im<br />
Rahmen von Gewässergüteuntersuchungen) herangezogen werden.<br />
Nachweis Wasserqualität, Wasseruntersuchungsergebnisse (Gewässergüteuntersuchungen)<br />
3.7.2 [K.O.]Nachhaltige Nutzung von Wasser<br />
Die gewählte Bewässerungsmethode muss hinsichtlich der nachhaltigen Nutzung von Wasser<br />
gerechtfertigt und für die jeweilige Kultur ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein. Darüber hinaus<br />
müssen alle Vorschriften über die örtlichen Beschränkungen für den Wasserverbrauch erfüllt sein.<br />
Um die Umwelt zu schützen, soll der Bezug von Wasser aus sich erneuernden Quellen vorgenommen<br />
werden. Sich erneuernde Quellen sind solche, die unter normalen (durchschnittlichen) Bedingungen<br />
genug Wasser liefern.<br />
Zur Optimierung der Bewässerung sind zusätzlich obst- und gemüsespezifische Maßnahmen zu nutzen,<br />
wie z. B.:<br />
Optimierung der Bewässerung, z. B. durch wassersparende Bewässerungsmethoden, Beachtung der<br />
Witterungsverhältnisse<br />
Bedarfsgerechte Bewässerung, z. B. durch Ermittlung der Bodenfeuchte und der Nutzung der<br />
klimatischen Wasserbilanz<br />
Nutzung des Drainagewassers im geschützten Anbau<br />
3.7.3 Beratung über die Wasserentnahme<br />
Eine Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde über die Wasserentnahme muss – sofern<br />
rechtlich erforderlich – vorgelegt werden.<br />
Dokumentation Beratung Wasserentnahme (Brief, Lizenz usw.)<br />
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), Richtlinie<br />
2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />
Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)<br />
3.7.4 Wasseranalyse gemäß Risikoanalyse<br />
Es muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, die eine mögliche chemische oder physikalische<br />
Verunreinigung aller Quellen des Bewässerungswassers/Bewässerungsdüngungswassers berücksichtigt.<br />
Bestandteile der Risikoanalyse sind:<br />
die Bewässerungsmethode<br />
die Kultur,<br />
die Herkunft des Wassers<br />
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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