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Version 3.0 - Europlant

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3.7 Beregnung und Bewässerung<br />

3.7.1 [K.O.]Wasserqualität<br />

Bei Freiland- und Gewächshauskulturen für den Rohverzehr sind bei der Benetzung der für den<br />

Rohverzehr geeigneten Pflanzenteile folgende Werte einzuhalten:<br />

Intestinale Enterokokken unter 400 KbE/100 ml<br />

Escherichia coli unter 1000 KbE/100 ml<br />

Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der<br />

Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen<br />

Eignungsklassen.<br />

Die erforderlichen Untersuchungen für die Einstufung des Wassers sind vorzunehmen. Dazu können<br />

Analysen, die im Rahmen von Trink-, Bade- oder Oberflächenwasserüberwachungen vorliegen (z. B. im<br />

Rahmen von Gewässergüteuntersuchungen) herangezogen werden.<br />

Nachweis Wasserqualität, Wasseruntersuchungsergebnisse (Gewässergüteuntersuchungen)<br />

3.7.2 [K.O.]Nachhaltige Nutzung von Wasser<br />

Die gewählte Bewässerungsmethode muss hinsichtlich der nachhaltigen Nutzung von Wasser<br />

gerechtfertigt und für die jeweilige Kultur ökonomisch und ökologisch sinnvoll sein. Darüber hinaus<br />

müssen alle Vorschriften über die örtlichen Beschränkungen für den Wasserverbrauch erfüllt sein.<br />

Um die Umwelt zu schützen, soll der Bezug von Wasser aus sich erneuernden Quellen vorgenommen<br />

werden. Sich erneuernde Quellen sind solche, die unter normalen (durchschnittlichen) Bedingungen<br />

genug Wasser liefern.<br />

Zur Optimierung der Bewässerung sind zusätzlich obst- und gemüsespezifische Maßnahmen zu nutzen,<br />

wie z. B.:<br />

Optimierung der Bewässerung, z. B. durch wassersparende Bewässerungsmethoden, Beachtung der<br />

Witterungsverhältnisse<br />

Bedarfsgerechte Bewässerung, z. B. durch Ermittlung der Bodenfeuchte und der Nutzung der<br />

klimatischen Wasserbilanz<br />

Nutzung des Drainagewassers im geschützten Anbau<br />

3.7.3 Beratung über die Wasserentnahme<br />

Eine Erlaubnis oder Bewilligung der zuständigen Behörde über die Wasserentnahme muss – sofern<br />

rechtlich erforderlich – vorgelegt werden.<br />

Dokumentation Beratung Wasserentnahme (Brief, Lizenz usw.)<br />

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG), Richtlinie<br />

2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im<br />

Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie)<br />

3.7.4 Wasseranalyse gemäß Risikoanalyse<br />

Es muss eine Risikoanalyse durchgeführt werden, die eine mögliche chemische oder physikalische<br />

Verunreinigung aller Quellen des Bewässerungswassers/Bewässerungsdüngungswassers berücksichtigt.<br />

Bestandteile der Risikoanalyse sind:<br />

die Bewässerungsmethode<br />

die Kultur,<br />

die Herkunft des Wassers<br />

Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />

<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

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