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Version 3.0 - Europlant

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Kupfer<br />

Nickel<br />

Quecksilber<br />

Zink<br />

100 mg/kg<br />

50 mg/kg<br />

1 mg/kg<br />

400 mg/kg<br />

Jahresbilanz entsprechend der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung der Einsatzstoffe<br />

Unbedenklichkeitsnachweis Gärsubstrate für Gemüseanbau<br />

Dünge-Verordnung; Bioabfallverordnung; Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />

3.5.9 Risikoanalyse für organische Dünger<br />

Werden organische Dünger innerhalb der letzten drei Monate vor der Ernte eingesetzt, muss vor der<br />

Ausbringung eine Risikoanalyse durchgeführt und dokumentiert werden. Diese beinhaltet z.B.:<br />

die Gefahr der Übertragung von Pflanzenkrankheiten und des Eintrags von Unkrautsamen<br />

die Art und Herkunft des organischen Düngers<br />

die Methode der Kompostierung<br />

die Gefahr des Eintrags von Schwermetallen<br />

den Zeitpunkt der Anwendung<br />

die Gefahr des direkten Kontaktes mit essbaren Teilen der Kulturen<br />

Sofern der organische Dünger ständig aus einer Quelle bezogen wird (Stallmist, Komposte usw.), ist eine<br />

einmalige Risikoanalyse für den organischen Dünger ausreichend. Basierend auf der durchgeführten<br />

Risikoanalyse werden die Bedingungen für den Einsatz organischer Düngemittel festgelegt, um eine<br />

Gefährdung der Lebensmittelsicherheit zu vermeiden.<br />

Risikoanalyse für organische Dünger<br />

3.5.10 Wartung der Ausbringungsmaschinen<br />

Die Ausbringungsmaschinen sind jährlich zu warten und in einem guten Zustand zu halten. Die Wartung<br />

ist unter Angabe von Datum und Art der Wartung zu dokumentieren. Alternativ kann der Nachweis auch<br />

über Rechnungen erbracht werden. Die Überprüfung der Kalibrierung muss von einem Fachunternehmen,<br />

einem Lieferanten von Düngerstreuern oder einer verantwortlichen Person durchgeführt werden und<br />

umfasst die Menge pro Zeiteinheit und pro Fläche.<br />

Nachweis Wartung Ausbringungsmaschinen<br />

3.5.11 Lagerung fester und flüssiger Mineraldünger<br />

Mineraldünger müssen in trockenen Räumlichkeiten gelagert werden, deren Böden undurchlässig sind.<br />

Ein Schutz aller anorganischen Düngemittel vor Witterungseinflüssen muss durch die Überdachung<br />

gewährleistet sein. Nur gesackte und auf der Palette zusätzlich abgedeckte Ware kann kurzfristig im<br />

Freien aufbewahrt werden.<br />

Die Lagerstelle muss von Abfall und Nagetierbrutstätten freigehalten werden und muss im Falle des<br />

Verschüttens oder Auslaufens von Düngemitteln leicht zu reinigen sein. Die Lagerstelle ist gut durchlüftet<br />

und vor Regenwasser und starker Kondenswasserbildung geschützt.<br />

Der Ort der Lagerstelle muss so gewählt werden, dass das Risiko einer Gewässerbelastung durch<br />

Düngemittel auf ein Minimum reduziert ist. Voraussetzungen für die Lagerung von flüssigen<br />

Mineraldüngern sind ein Auffangraum ohne Abfluss bzw. eine Auffangwanne. Das Auffangvolumen beträgt<br />

10 % der gesamten Lagermenge (in Schutzgebieten 100 %), mindestens aber 100 % des Volumens des<br />

größten Einzelbehälters; in anderen Fällen sind aus Sicherheitsgründen 110 % anzustreben.<br />

Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />

<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

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