Version 3.0 - Europlant
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Kupfer<br />
Nickel<br />
Quecksilber<br />
Zink<br />
100 mg/kg<br />
50 mg/kg<br />
1 mg/kg<br />
400 mg/kg<br />
Jahresbilanz entsprechend der düngemittelrechtlichen Kennzeichnung der Einsatzstoffe<br />
Unbedenklichkeitsnachweis Gärsubstrate für Gemüseanbau<br />
Dünge-Verordnung; Bioabfallverordnung; Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
3.5.9 Risikoanalyse für organische Dünger<br />
Werden organische Dünger innerhalb der letzten drei Monate vor der Ernte eingesetzt, muss vor der<br />
Ausbringung eine Risikoanalyse durchgeführt und dokumentiert werden. Diese beinhaltet z.B.:<br />
die Gefahr der Übertragung von Pflanzenkrankheiten und des Eintrags von Unkrautsamen<br />
die Art und Herkunft des organischen Düngers<br />
die Methode der Kompostierung<br />
die Gefahr des Eintrags von Schwermetallen<br />
den Zeitpunkt der Anwendung<br />
die Gefahr des direkten Kontaktes mit essbaren Teilen der Kulturen<br />
Sofern der organische Dünger ständig aus einer Quelle bezogen wird (Stallmist, Komposte usw.), ist eine<br />
einmalige Risikoanalyse für den organischen Dünger ausreichend. Basierend auf der durchgeführten<br />
Risikoanalyse werden die Bedingungen für den Einsatz organischer Düngemittel festgelegt, um eine<br />
Gefährdung der Lebensmittelsicherheit zu vermeiden.<br />
Risikoanalyse für organische Dünger<br />
3.5.10 Wartung der Ausbringungsmaschinen<br />
Die Ausbringungsmaschinen sind jährlich zu warten und in einem guten Zustand zu halten. Die Wartung<br />
ist unter Angabe von Datum und Art der Wartung zu dokumentieren. Alternativ kann der Nachweis auch<br />
über Rechnungen erbracht werden. Die Überprüfung der Kalibrierung muss von einem Fachunternehmen,<br />
einem Lieferanten von Düngerstreuern oder einer verantwortlichen Person durchgeführt werden und<br />
umfasst die Menge pro Zeiteinheit und pro Fläche.<br />
Nachweis Wartung Ausbringungsmaschinen<br />
3.5.11 Lagerung fester und flüssiger Mineraldünger<br />
Mineraldünger müssen in trockenen Räumlichkeiten gelagert werden, deren Böden undurchlässig sind.<br />
Ein Schutz aller anorganischen Düngemittel vor Witterungseinflüssen muss durch die Überdachung<br />
gewährleistet sein. Nur gesackte und auf der Palette zusätzlich abgedeckte Ware kann kurzfristig im<br />
Freien aufbewahrt werden.<br />
Die Lagerstelle muss von Abfall und Nagetierbrutstätten freigehalten werden und muss im Falle des<br />
Verschüttens oder Auslaufens von Düngemitteln leicht zu reinigen sein. Die Lagerstelle ist gut durchlüftet<br />
und vor Regenwasser und starker Kondenswasserbildung geschützt.<br />
Der Ort der Lagerstelle muss so gewählt werden, dass das Risiko einer Gewässerbelastung durch<br />
Düngemittel auf ein Minimum reduziert ist. Voraussetzungen für die Lagerung von flüssigen<br />
Mineraldüngern sind ein Auffangraum ohne Abfluss bzw. eine Auffangwanne. Das Auffangvolumen beträgt<br />
10 % der gesamten Lagermenge (in Schutzgebieten 100 %), mindestens aber 100 % des Volumens des<br />
größten Einzelbehälters; in anderen Fällen sind aus Sicherheitsgründen 110 % anzustreben.<br />
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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