Version 3.0 - Europlant
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3.5.12 Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln<br />
Für die Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemitteln sind mindestens die<br />
folgenden Vorgaben einzuhalten:<br />
Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemittel dürfen auf keinen Fall mit giftigen oder<br />
sehr giftigen Pflanzenschutzmitteln zusammen gelagert werden. Es besteht Explosionsgefahr!<br />
Die Stoffe und Zubereitungen sind gegen Witterungseinflüsse und Verunreinigungen geschützt zu<br />
lagern.<br />
Unbefugten ist der Zutritt zum Ort der Lagerung zu verbieten. Entsprechende Hinweise sind in gut<br />
sichtbarer Form anzubringen.<br />
Am Ort der Lagerung darf nicht geraucht oder mit Feuer oder offenem Licht umgegangen werden.<br />
Entsprechende dauerhafte und gut sichtbare Hinweise sind anzubringen.<br />
Anlagen, Einrichtungen und Betriebsmittel, die Wärme abgeben, müssen so angeordnet und<br />
abgesichert sein, dass keine Wärmeübertragung stattfinden kann, die eine Zersetzung einleiten<br />
könnte.<br />
3.5.13 Bestandsliste Düngemittel<br />
Eine Bestandsliste (Typ und Menge) aller anorganischen Düngemitteln muss vorliegen. Bei Änderungen<br />
muss diese spätestens nach drei Monaten aktualisiert werden.<br />
Bestandsliste Düngemittel<br />
3.5.14 Lagerung von organischen Düngemitteln<br />
Die Lagerung von organischen Düngemitteln muss so erfolgen, dass eine Kontamination von<br />
Oberflächengewässern verhindert wird. Bei längerer Stallmist- und Kompostlagerung (über drei Monate)<br />
sind die Mieten abzudecken oder das Sickerwasser aufzufangen.<br />
Die Lagerkapazität für Gülle, Jauche und Festmist sind zu dokumentieren.<br />
Dokumentation Lagerkapazität für organische Düngemittel<br />
3.5.15 Chemische Zusammensetzung von Dünger<br />
Unterlagen über den Nährstoffgehalt bzw. anerkannte Standardwerte (bei organischen Düngern) stehen<br />
für alle zugekauften Dünger der letzten 12 Monate zur Verfügung.<br />
Dokumentation chemische Zusammenstzung von Düngern<br />
3.6 Pflanzenschutz<br />
Rückstandsuntersuchungen<br />
Hinweis: Die Probenahme von Ernteproben als Produktkontrollen (Pflanzenschutzmittelrückstände und<br />
Nitrat) kann jederzeit unangekündigt durch autorisierte Probenehmer oder Kontrolleure erfolgen. Dem<br />
Probenehmer muss während der üblichen Geschäfts/Betriebszeiten Zugang zu den Grundstücken, Lagern,<br />
Verkaufseinrichtungen und Transportmitteln gewährt werden.<br />
Leitfaden Rückstandsmonitoring Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
3.6.1 [K.O.]Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen<br />
Vollständige Aufzeichnungen aller durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen inklusive selbst<br />
hergestellter Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel, Bodenentseuchungsmaßnahmen und<br />
chemischer Sterilisation von Substraten nach guter fachlicher Praxis sind verpflichtend. Die<br />
Aufzeichnungen müssen auch für die Eigenvermehrung von Saat-/ Pflanzgut vorliegen.<br />
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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