Version 3.0 - Europlant
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Sofern auf der Stufe des Lebensmitteleinzelhandels keine Zeichennutzung vorgesehen ist, entfällt die<br />
Verpflichtung zur Abbildung des QS-Prüfzeichens für den Erzeuger. Der Erzeuger muss mit geeigneten<br />
Dokumenten (Gesprächsnotiz, Schreiben usw.), den Verzicht auf die Zeichennutzung seitens des<br />
Lebensmitteleinzelhandels nachweisen.<br />
ggf. Nachweis über Verzicht der Zeichennutzung im Lebensmitteleinzelhandel<br />
3.11.5 Gesetzliche Kennzeichnung<br />
Die europäischen und nationalen Verordnungen und Gesetze zur Kennzeichnung (Allgemeine<br />
Vermarktungsnorm, spezielle Vermarktungsnormen, ggf. verwendete UNECE-Normen) von frischem<br />
sowie bearbeiteten Obst und Gemüse sind einzuhalten.<br />
Dies gilt für die Kennzeichnung von:<br />
Packstücken (Kartons, Mehrwegkisten, u.a. Versandeinheiten)<br />
Verkaufsverpackungen<br />
Warenbegleitpapieren/Lieferscheinen/Etiketten<br />
Europäische und nationale Kennzeichnungsgesetze und –verordnungen<br />
3.12 Verpacken von Ernteprodukten<br />
3.12.1 [K.O.]Anforderungen und Lagerung von Verpackungsmaterial<br />
Die Lagerung der Um- und Kleinverpackungsmaterialien muss sachgemäß, trocken und hygienisch<br />
einwandfrei erfolgen (z. B. kein Schädlingsbefall, keine physikalischen und/oder chemischen<br />
Beeinträchtigungen oder durch Nagetiere, Vögel usw.).<br />
Werden Produkte unmittelbar auf dem Feld abgepackt, so ist das Verpackungsmaterial nach Beendigung<br />
bzw. längerer Unterbrechung der Ernte-/Abpackarbeiten (z. B. über Nacht) vom Feld zu entfernen oder<br />
sicher zwischenzulagern.<br />
Bei Verwendung von Mehrwegverpackungen müssen diese frei von Fremdbestandteilen sein und nach<br />
Möglichkeit einer turnusmäßigen Reinigung unterzogen werden.<br />
3.12.2 Konformitätserklärung/Unbedenklichkeitserklärung<br />
Für das verwendete Verpackungsmaterial, welches einen direkten Kontakt mit dem Lebensmittel hat,<br />
muss eine aktuelle Konformitätsbescheinigung vorliegen. Das Verpackungsmaterial, das unmittelbar mit<br />
Lebensmitteln in Berührung kommt, muss gesundheitlich unbedenklich und hygienisch einwandfrei sein.<br />
Für alle eingesetzten Verpackungsmaterialien, die einen direkten Kontakt mit dem Lebensmittel haben<br />
und für die keine Konformitätserklärung verlangt wird, muss eine Unbedenklichkeitserklärung vorliegen.<br />
Konformitätsbescheinigung bzw. Unbedenklichkeitserklärung Verpackungsmaterial<br />
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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