17.01.2014 Aufrufe

Version 3.0 - Europlant

Version 3.0 - Europlant

Version 3.0 - Europlant

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hygieneverfahrens verantwortlich ist (Name der verantwortlichen Person). Das Hygieneverfahren muss<br />

mindestens folgende Anforderungen erfüllen:<br />

Die Erntemaschinen und wieder verwendbare Behälter werden mindestens einmal jährlich gesäubert<br />

und gewartet. Erntewerkzeuge werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich desinfiziert.<br />

Die Reinigung bzw. Desinfektion wird dokumentiert.<br />

Alle Produkte, die direkt auf dem Feld/der Obstplantage/dem Gewächshaus abgepackt werden,<br />

müssen über Nacht von diesem entfernt werden. Abgepackte Produkte sind während der Zeit bis zum<br />

Abtransport und während des Transportes (vom Feld oder von den Außenbetrieben zum Lagerplatz)<br />

abgedeckt (z. B. durch Planen, geschlossener Anhänger usw.).<br />

Falls betriebseigene Transportmittel auch für andere Zwecke als den Transport von Produkten<br />

eingesetzt werden (z. B. Düngemittel), sind diese vor dem Einsatz zu säubern.<br />

Die Erntearbeiter haben Zugang zu einer ständigen oder mobilen Einrichtung zum Händewaschen<br />

Risikoanalyse für die Ernte- und Transportvorgänge; Hygieneverfahren für die Ernte- und<br />

Transportvorgänge<br />

3.9 Lagerung von Ernteprodukten<br />

3.9.1 Warenidentifikation<br />

Die Herkunft der Ernteprodukte muss für jede Partie dokumentiert und nachvollziehbar sein. Die Identität<br />

der Ernteprodukte (ggf. Partienummer) muss auf allen Schriftstücken vermerkt werden, die die Partie<br />

von der Einlagerung bis zur Auslagerung/Ausgang aus dem Betrieb an den Kunden begleiten. Alle zur<br />

Identifizierung und Rückverfolgbarkeit notwendigen Daten müssen dokumentiert sein.Es müssen alle<br />

Lieferungen von Produkten dokumentiert sein, z.B. über Lieferscheine.<br />

⇒ 3.11.2 Rückverfolgbarkeit<br />

Dokumentation Warenidentifikation<br />

3.9.2 [K.O.]Qualitätserhaltende Maßnahmen<br />

Bei der Lagerbefüllung/Einlagerung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine<br />

Vermischung oder Kontamination des Lagergutes erfolgt. Das eingelagerte Erntegut ist entsprechend der<br />

Lagerdauer in einen lagerfähigen Zustand zu versetzen (z. B. durch geeignete Trocknungs- oder<br />

Belüftungsmaßnahmen) und regelmäßig hinsichtlich der fruchtartspezifischen qualitätsbestimmenden<br />

Merkmale zu kontrollieren. Davon ausgenommen ist Ware, die für den unmittelbaren Verkauf vorgesehen<br />

ist.<br />

Die Maßnahmen zur Lagerung und Erhaltung der Produktqualität sind zu optimieren, damit das Lagergut<br />

nicht beeinträchtigt wird. Die Lagerkontrollen sind zu dokumentieren hinsichtlich:<br />

Ggf. Luftfeuchtigkeit<br />

Ggf. Temperaturführung<br />

Schädlingsbefall<br />

Verschmutzungen des Erntegutes (bei der Einlagerung soweit möglich zu vermeiden)<br />

Treten Abweichungen zu vorgegebenen Sollwerten auf, sind geeignete Gegenmaßnahmen (z. B.<br />

Trocknung, Belüftung, Umlagerung, Schädlingsbekämpfung oder Keimhemmung) durchzuführen und zu<br />

dokumentieren.<br />

Die technischen Anlagen müssen nachweislich regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie<br />

für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen geeignet sind.<br />

Dokumentation Lagerkontrollen, ggf. Aufzeichnungen qualitätssichernder Maßnahmen,<br />

Temperaturführung, Nachweise Anlagenwartung, ggf. Köderplan<br />

Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />

<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />

Status: • Freigabe<br />

Seite 27 von 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!