Version 3.0 - Europlant
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Hygieneverfahrens verantwortlich ist (Name der verantwortlichen Person). Das Hygieneverfahren muss<br />
mindestens folgende Anforderungen erfüllen:<br />
Die Erntemaschinen und wieder verwendbare Behälter werden mindestens einmal jährlich gesäubert<br />
und gewartet. Erntewerkzeuge werden nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich desinfiziert.<br />
Die Reinigung bzw. Desinfektion wird dokumentiert.<br />
Alle Produkte, die direkt auf dem Feld/der Obstplantage/dem Gewächshaus abgepackt werden,<br />
müssen über Nacht von diesem entfernt werden. Abgepackte Produkte sind während der Zeit bis zum<br />
Abtransport und während des Transportes (vom Feld oder von den Außenbetrieben zum Lagerplatz)<br />
abgedeckt (z. B. durch Planen, geschlossener Anhänger usw.).<br />
Falls betriebseigene Transportmittel auch für andere Zwecke als den Transport von Produkten<br />
eingesetzt werden (z. B. Düngemittel), sind diese vor dem Einsatz zu säubern.<br />
Die Erntearbeiter haben Zugang zu einer ständigen oder mobilen Einrichtung zum Händewaschen<br />
Risikoanalyse für die Ernte- und Transportvorgänge; Hygieneverfahren für die Ernte- und<br />
Transportvorgänge<br />
3.9 Lagerung von Ernteprodukten<br />
3.9.1 Warenidentifikation<br />
Die Herkunft der Ernteprodukte muss für jede Partie dokumentiert und nachvollziehbar sein. Die Identität<br />
der Ernteprodukte (ggf. Partienummer) muss auf allen Schriftstücken vermerkt werden, die die Partie<br />
von der Einlagerung bis zur Auslagerung/Ausgang aus dem Betrieb an den Kunden begleiten. Alle zur<br />
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit notwendigen Daten müssen dokumentiert sein.Es müssen alle<br />
Lieferungen von Produkten dokumentiert sein, z.B. über Lieferscheine.<br />
⇒ 3.11.2 Rückverfolgbarkeit<br />
Dokumentation Warenidentifikation<br />
3.9.2 [K.O.]Qualitätserhaltende Maßnahmen<br />
Bei der Lagerbefüllung/Einlagerung ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine<br />
Vermischung oder Kontamination des Lagergutes erfolgt. Das eingelagerte Erntegut ist entsprechend der<br />
Lagerdauer in einen lagerfähigen Zustand zu versetzen (z. B. durch geeignete Trocknungs- oder<br />
Belüftungsmaßnahmen) und regelmäßig hinsichtlich der fruchtartspezifischen qualitätsbestimmenden<br />
Merkmale zu kontrollieren. Davon ausgenommen ist Ware, die für den unmittelbaren Verkauf vorgesehen<br />
ist.<br />
Die Maßnahmen zur Lagerung und Erhaltung der Produktqualität sind zu optimieren, damit das Lagergut<br />
nicht beeinträchtigt wird. Die Lagerkontrollen sind zu dokumentieren hinsichtlich:<br />
Ggf. Luftfeuchtigkeit<br />
Ggf. Temperaturführung<br />
Schädlingsbefall<br />
Verschmutzungen des Erntegutes (bei der Einlagerung soweit möglich zu vermeiden)<br />
Treten Abweichungen zu vorgegebenen Sollwerten auf, sind geeignete Gegenmaßnahmen (z. B.<br />
Trocknung, Belüftung, Umlagerung, Schädlingsbekämpfung oder Keimhemmung) durchzuführen und zu<br />
dokumentieren.<br />
Die technischen Anlagen müssen nachweislich regelmäßig gewartet werden, um sicherzustellen, dass sie<br />
für die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen geeignet sind.<br />
Dokumentation Lagerkontrollen, ggf. Aufzeichnungen qualitätssichernder Maßnahmen,<br />
Temperaturführung, Nachweise Anlagenwartung, ggf. Köderplan<br />
Leitfaden QS-GAP Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln<br />
<strong>Version</strong>: 01.01.2014<br />
Status: • Freigabe<br />
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