Mai 2013 - DEHOGA Niedersachsen
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Recht und Rat 38 <strong>DEHOGA</strong> aktuell 03/<strong>2013</strong><br />
Gelbe-Seiten-Portal darf nicht direkt zu HRS<br />
verlinken<br />
Wichtiges Signal gegen Affiliate-Wildwuchs der Online-Buchungsportale<br />
Das LG Frankfurt hat auf Antrag der Zentrale<br />
zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs<br />
der Deutschen Telekom Medien<br />
GmbH untersagt, von den Internetauftritten<br />
der Gelben Seiten und des Örtlichen<br />
über einen Button „online buchen“ bzw.<br />
„Hotelbuchung“ auf die Buchungsstrecke<br />
des Online-Portals HRS zu verlinken. Das<br />
erstinstanzliche Urteil (Az.: 3-08 O 197/12)<br />
erging am 20. Februar <strong>2013</strong> und ist noch<br />
nicht rechtskräftig.<br />
Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale<br />
ist es für den Verbraucher bei seiner<br />
Buchungsentscheidung von zentraler Bedeutung<br />
ob er das Hotel direkt oder aber<br />
über einen Vermittler bucht. Hierüber<br />
müsse der Verbraucher zutreffend und exakt<br />
informiert werden. „Eine Verlinkung<br />
auf ein Drittportal, wie sie hier erfolgt ist,<br />
verstößt gegen die Spielregeln im Wettbewerb<br />
um den Kunden“, so Hans-Frieder<br />
Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung<br />
der Wettbewerbszentrale, in einer ersten<br />
Bewertung der Entscheidung. Der Verbraucher<br />
werde in seiner Erwartungshaltung<br />
in rechtsrelevanter Weise getäuscht,<br />
wenn tatsächlich keine direkte Online-Buchungsmöglichkeit<br />
beim Hotelbetreiber<br />
selbst gegeben sei.<br />
„Für die Hotellerie ist die Entscheidung<br />
des LG Frankfurt ein wichtiges Signal<br />
gegen den Wildwuchs abertausender<br />
Affiliate-Partner einiger weniger, marktbeherrschender<br />
Buchungsportale. Das<br />
Urteil wird dem Verbraucher mehr Sicherheit<br />
gewährleisten und die Direktbuchung<br />
von Hotelzimmern stärken“, kommentiert<br />
Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des<br />
Hotelverbandes Deutschland (IHA).<br />
In den Entscheidungsgründen führt<br />
das Landgericht aus, dass eine Weiterleitung<br />
von den Internetseiten „dasoertliche.<br />
de“ und „gelbeseiten.de“ auf das HRS-Buchungsportal<br />
irreführend sei. Denn der<br />
Hoteleintrag auf diesen Seiten richte sich<br />
gerade an Internetnutzer, die auf der unmittelbaren<br />
Suche nach einem Hotel in<br />
der jeweiligen Stadt seien. Der Verbraucher<br />
gehe davon aus, auf diesen Seiten nicht<br />
nur die angegebene Telefonnummer, Anschrift<br />
und Internetadresse des gesuchten<br />
Hotels, sondern auch einen direkten Link<br />
zur Buchung im Hotel und nicht zum Buchungsportal<br />
eines Maklers zu finden. <br />
GEMA-Tarifreform<br />
Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht<br />
Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt<br />
der GEMA-Tarifreform eine klare Absage.<br />
Die Tarifreform stelle „einen Verstoß<br />
gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“,<br />
da Nutzungsart, Nutzungsintensität und<br />
Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung<br />
nicht berücksichtigt und keine sachgerechte<br />
Differenzierung vorgenommen wurden.<br />
Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform<br />
einen Verstoß gegen urheber- und<br />
kartellrechtliche Vorschriften. Die von der<br />
GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete<br />
die Schiedsstelle als „nicht angemessen“<br />
und „überhöht“. Die Mehrzahl<br />
der im Streit stehenden Tarife bleibt völlig<br />
unverändert.<br />
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter<br />
nimmt die nun vorliegende,<br />
fast 70 Seiten umfassende Schiedsstellenentscheidung<br />
allerdings mit gemischten<br />
Gefühlen zur Kenntnis. „So sehr wir<br />
uns über die Beibehaltung der bisherigen<br />
Strukturen, über sieben völlig unangetastete<br />
Tarife und über Entlastungen kleiner<br />
Veranstaltungen freuen, sind wir doch<br />
sehr verwundert über die zum Teil sehr<br />
deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für<br />
Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen,<br />
Clubs und Discotheken“, erklärt<br />
Ernst Fischer, Präsident des <strong>DEHOGA</strong><br />
Bundesverbandes und Vorsitzender der<br />
Bundesvereinigung der Musikveranstalter.<br />
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter<br />
wird daher den Einigungsvorschlag<br />
der Schiedsstelle sehr sorgfältig<br />
analysieren und prüfen, ob der weitere<br />
Rechtsweg zum OLG München und zum<br />
Bundesgerichtshof beschritten werden<br />
sollte. Ausschlaggebend werden hierbei<br />
sicherlich auch die in Kürze beginnenden<br />
Tarifverhandlungen mit der GEMA sein,<br />
in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung<br />
eine gemeinsame vertragliche<br />
Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014<br />
gesucht wird. Die mit der GEMA für das<br />
Jahr <strong>2013</strong> getroffene Übergangsregelung<br />
bleibt weiterhin bestehen. <br />
IMPRESSUM<br />
Herausgeber:<br />
<strong>DEHOGA</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Förderungsgesellschaft des niedersächsischen<br />
Hotel- und Gaststättengewerbes<br />
mbH<br />
Yorckstraße 3, 30161 Hannover<br />
Tel. 0511 - 337 06-0<br />
Fax 0511 - 337 06-29<br />
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Redaktion:<br />
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Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann<br />
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Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450<br />
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Gestaltung:<br />
Karena Weiß, Tel. 04183 - 989 081<br />
Druck:<br />
Compact Media GmbH, Hamburg<br />
www.compactmedia.de<br />
Die Ausgabe 4/<strong>2013</strong> des <strong>DEHOGA</strong> aktuell<br />
Magazins erscheint am 19. Juni <strong>2013</strong>.<br />
Foto: © Jürgen Fälchle - fotolia.com