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Mai 2013 - DEHOGA Niedersachsen

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Recht und Rat 38 <strong>DEHOGA</strong> aktuell 03/<strong>2013</strong><br />

Gelbe-Seiten-Portal darf nicht direkt zu HRS<br />

verlinken<br />

Wichtiges Signal gegen Affiliate-Wildwuchs der Online-Buchungsportale<br />

Das LG Frankfurt hat auf Antrag der Zentrale<br />

zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs<br />

der Deutschen Telekom Medien<br />

GmbH untersagt, von den Internetauftritten<br />

der Gelben Seiten und des Örtlichen<br />

über einen Button „online buchen“ bzw.<br />

„Hotelbuchung“ auf die Buchungsstrecke<br />

des Online-Portals HRS zu verlinken. Das<br />

erstinstanzliche Urteil (Az.: 3-08 O 197/12)<br />

erging am 20. Februar <strong>2013</strong> und ist noch<br />

nicht rechtskräftig.<br />

Nach Auffassung der Wettbewerbszentrale<br />

ist es für den Verbraucher bei seiner<br />

Buchungsentscheidung von zentraler Bedeutung<br />

ob er das Hotel direkt oder aber<br />

über einen Vermittler bucht. Hierüber<br />

müsse der Verbraucher zutreffend und exakt<br />

informiert werden. „Eine Verlinkung<br />

auf ein Drittportal, wie sie hier erfolgt ist,<br />

verstößt gegen die Spielregeln im Wettbewerb<br />

um den Kunden“, so Hans-Frieder<br />

Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Wettbewerbszentrale, in einer ersten<br />

Bewertung der Entscheidung. Der Verbraucher<br />

werde in seiner Erwartungshaltung<br />

in rechtsrelevanter Weise getäuscht,<br />

wenn tatsächlich keine direkte Online-Buchungsmöglichkeit<br />

beim Hotelbetreiber<br />

selbst gegeben sei.<br />

„Für die Hotellerie ist die Entscheidung<br />

des LG Frankfurt ein wichtiges Signal<br />

gegen den Wildwuchs abertausender<br />

Affiliate-Partner einiger weniger, marktbeherrschender<br />

Buchungsportale. Das<br />

Urteil wird dem Verbraucher mehr Sicherheit<br />

gewährleisten und die Direktbuchung<br />

von Hotelzimmern stärken“, kommentiert<br />

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des<br />

Hotelverbandes Deutschland (IHA).<br />

In den Entscheidungsgründen führt<br />

das Landgericht aus, dass eine Weiterleitung<br />

von den Internetseiten „dasoertliche.<br />

de“ und „gelbeseiten.de“ auf das HRS-Buchungsportal<br />

irreführend sei. Denn der<br />

Hoteleintrag auf diesen Seiten richte sich<br />

gerade an Internetnutzer, die auf der unmittelbaren<br />

Suche nach einem Hotel in<br />

der jeweiligen Stadt seien. Der Verbraucher<br />

gehe davon aus, auf diesen Seiten nicht<br />

nur die angegebene Telefonnummer, Anschrift<br />

und Internetadresse des gesuchten<br />

Hotels, sondern auch einen direkten Link<br />

zur Buchung im Hotel und nicht zum Buchungsportal<br />

eines Maklers zu finden. <br />

GEMA-Tarifreform<br />

Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht<br />

Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt<br />

der GEMA-Tarifreform eine klare Absage.<br />

Die Tarifreform stelle „einen Verstoß<br />

gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“,<br />

da Nutzungsart, Nutzungsintensität und<br />

Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung<br />

nicht berücksichtigt und keine sachgerechte<br />

Differenzierung vorgenommen wurden.<br />

Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform<br />

einen Verstoß gegen urheber- und<br />

kartellrechtliche Vorschriften. Die von der<br />

GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete<br />

die Schiedsstelle als „nicht angemessen“<br />

und „überhöht“. Die Mehrzahl<br />

der im Streit stehenden Tarife bleibt völlig<br />

unverändert.<br />

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter<br />

nimmt die nun vorliegende,<br />

fast 70 Seiten umfassende Schiedsstellenentscheidung<br />

allerdings mit gemischten<br />

Gefühlen zur Kenntnis. „So sehr wir<br />

uns über die Beibehaltung der bisherigen<br />

Strukturen, über sieben völlig unangetastete<br />

Tarife und über Entlastungen kleiner<br />

Veranstaltungen freuen, sind wir doch<br />

sehr verwundert über die zum Teil sehr<br />

deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für<br />

Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen,<br />

Clubs und Discotheken“, erklärt<br />

Ernst Fischer, Präsident des <strong>DEHOGA</strong><br />

Bundesverbandes und Vorsitzender der<br />

Bundesvereinigung der Musikveranstalter.<br />

Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter<br />

wird daher den Einigungsvorschlag<br />

der Schiedsstelle sehr sorgfältig<br />

analysieren und prüfen, ob der weitere<br />

Rechtsweg zum OLG München und zum<br />

Bundesgerichtshof beschritten werden<br />

sollte. Ausschlaggebend werden hierbei<br />

sicherlich auch die in Kürze beginnenden<br />

Tarifverhandlungen mit der GEMA sein,<br />

in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung<br />

eine gemeinsame vertragliche<br />

Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014<br />

gesucht wird. Die mit der GEMA für das<br />

Jahr <strong>2013</strong> getroffene Übergangsregelung<br />

bleibt weiterhin bestehen. <br />

IMPRESSUM<br />

Herausgeber:<br />

<strong>DEHOGA</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Förderungsgesellschaft des niedersächsischen<br />

Hotel- und Gaststättengewerbes<br />

mbH<br />

Yorckstraße 3, 30161 Hannover<br />

Tel. 0511 - 337 06-0<br />

Fax 0511 - 337 06-29<br />

info@dehoga-niedersachsen.de<br />

Redaktion:<br />

Rainer Balke, Renate Mitulla, Sabine<br />

Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann<br />

presse@dehoga-niedersachsen.de<br />

Anzeigen:<br />

Verlagshaus Fachzeitungen Teegen GmbH<br />

Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450<br />

www.vht.de<br />

Gestaltung:<br />

Karena Weiß, Tel. 04183 - 989 081<br />

Druck:<br />

Compact Media GmbH, Hamburg<br />

www.compactmedia.de<br />

Die Ausgabe 4/<strong>2013</strong> des <strong>DEHOGA</strong> aktuell<br />

Magazins erscheint am 19. Juni <strong>2013</strong>.<br />

Foto: © Jürgen Fälchle - fotolia.com

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