20.01.2014 Aufrufe

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gen <strong>des</strong> Landschaftspflegerischen Begleitplanes zum Bestandteil dieser <strong>Befreiung</strong> erklärt. Das vom Gesetzgeber<br />

eingeräumte Ermessen wird dahingehend ausgeübt, dass <strong>Befreiung</strong> auf Antrag unter der Erteilung<br />

von Nebenbestimmungen gewährt wird.<br />

Der Vorbehalt von weiteren Auflagen oder Änderungen von Auflagen begründet sich aus § 36 Abs.2 Nr. 5<br />

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Der Vorbehalt <strong>des</strong> Widerrufes der <strong>Befreiung</strong> begründet sich aus §<br />

36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG.<br />

Die FFH-Vorprüfung lässt keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet<br />

durch das Vorhaben erwarten (vgl. LBP Kapitel 8). Vorhabenbedingte negative Beeinträchtigungen, die<br />

erheblich im Sinne der FFH-Richtlinie sein könnten, wurden nicht festgestellt. Insgesamt wird das Vorhaben<br />

somit als FFH-verträglich eingestuft. Es wird nach derzeitigem Stand davon ausgegangen, dass die Frequentierung<br />

<strong>des</strong> Gebiets so gering ist, dass sie zu keinen nachteiligen Veränderungen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> hinsichtlich<br />

Vegetation und Fauna führt. Eine weitergehende Prüfung gemäß § 34 Abs.1 BNatSchG ist daher nicht<br />

notwendig.<br />

Die "Artenschutzrechtliche Prüfung <strong>des</strong> Vorhabens" (vgl. Kapitel 7 <strong>des</strong> LBP) ergibt keine artenschutzrechtliche<br />

Relevanz für Fledermäuse und Amphibien. Die Konfliktanalyse für die gefährdeten und streng<br />

geschützten Brutvogelarten kommt zu den Schlüssen, dass eine systematische Gefährdung der Brutplätze<br />

durch den Ruheforst nicht erkennbar ist, lokale Populationen stabil bleiben, eine Verschlechterung <strong>des</strong> Erhaltungszustan<strong>des</strong><br />

ausgeschlossen wird, der Zugriffsverbotstatbestand „Störung" nicht eintritt, der Lebens-'<br />

räum (bspw. <strong>des</strong> Pirols) insgesamt aufgewertet wird, so dass die lokale Population hiervon profitieren wird<br />

und weitere sehr störempfindliche Arten z.B. Schwarzstorch, Kranich oder Rotmilan nicht bzw. nicht als<br />

Brutvögel im Gebiet vorkommen.<br />

Begründung der Nebenbestimungen:<br />

Zu Nebenbestimmung 1 :<br />

Das überplante Gebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 18 ha. Hiervon sollen ca. 10 ha künftig für Waldbestattungen<br />

genutzt werden können. Die übrigen, am Westrand und im Nordosten gelegenen Flächen bleiben<br />

u.a. aufgrund der hier befindlichen, sehr wertvollen Feuchtbiotope von dieser Nutzung ausgenommen.<br />

Hier tragen zusätzlich Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes zu einer weiteren Wertsteigerung <strong>des</strong> Gebiets bei.<br />

Auf diesen Flächen von insgesamt 8 ha wird zukünftig keinerlei forstwirtschaftliche Nutzung, die gemäß<br />

Naturschutzgebietsverordnung nur sehr wenig eingeschränkt war (z.B. durch Verbot der Düngung, Kalkung<br />

oder Standortveränderung), mehr stattfinden, d.h. diese Flächen werden sich als Naturwald dauerhaft ungestört<br />

entwickeln können.<br />

*<br />

Zu Nebenbestimmung 2-12:<br />

Um Störungen, Beeinträchtigungen und Gefährdungen <strong>des</strong> naturnahen Gebietszustan<strong>des</strong> bzw. <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />

zu minimieren bzw. auszugleichen, wurden entsprechende Regelungen getroffen, die jeweils<br />

geeignet sind, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und / oder<br />

Bereiche im Gebiet und Lebensräume aufzuwerten und zu fördern.<br />

•<br />

Seite 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!