Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg
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Zu Kosten:<br />
Als Antragsteller haben Sie Anlass zu diesem Verfahren gegeben. Die Kostenentscheidung beruht auf den<br />
§ 1, 3, 5 und 13 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) vom 07.05.1962 (Nds. GVBI.<br />
S. 43) in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Gebührenordnung (AIIGO) vom 05.06.1997 (Nds. GVB.. S.<br />
171,1998 S. 501) jeweils in den zu Zeit gültigen Fassungen.<br />
Dazu wird Ihnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der<br />
Widerspruch ist beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 31335 Lüneburg schriftlich oder zur<br />
Niederschrift einzulegen.<br />
it freundlichen Grüßen<br />
artscpt<br />
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