20.01.2014 Aufrufe

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

Naturschutzrechtliche Befreiung des Landkreises Lüneburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu Kosten:<br />

Als Antragsteller haben Sie Anlass zu diesem Verfahren gegeben. Die Kostenentscheidung beruht auf den<br />

§ 1, 3, 5 und 13 Niedersächsisches Verwaltungskostengesetzes (NVwKostG) vom 07.05.1962 (Nds. GVBI.<br />

S. 43) in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Gebührenordnung (AIIGO) vom 05.06.1997 (Nds. GVB.. S.<br />

171,1998 S. 501) jeweils in den zu Zeit gültigen Fassungen.<br />

Dazu wird Ihnen ein gesonderter Kostenbescheid zugehen.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der<br />

Widerspruch ist beim Landkreis Lüneburg, Auf dem Michaeliskloster 4, 31335 Lüneburg schriftlich oder zur<br />

Niederschrift einzulegen.<br />

it freundlichen Grüßen<br />

artscpt<br />

Seite 5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!