Wiener Erklärung und Aktionsprogramm - Deutsche Gesellschaft für ...
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<strong>Wiener</strong>_Erklaerung_<strong>und</strong>_<strong>Aktionsprogramm</strong>_web.pdf<br />
http://www.dgvn.de/fileadmin/user_upload/PUBLlKATIONEN/.<br />
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daß damit irgendeine Handlungsweise erlaubt oder ermutigt wird, welche die<br />
territoriale Integrität oder politische Einheit souveräner <strong>und</strong> unabhängiger<br />
Staaten, die sich gemäß dem Gr<strong>und</strong>satz der Gleichberechtigung <strong>und</strong> des<br />
Selbstbestimmungsrechts der Völker verhalten <strong>und</strong> daher eine Regierung be<br />
sitzen, die ohne Unterschiede irgendwelcher Art die gesamte zu dem betref<br />
fenden Gebiet gehördende Bevölkerung vertritt, zur Gänze oder zum Teil zer<br />
stören oder beeinträchtigt würde.<br />
3. FürBevölkerungen, die unter ausländischer Besatzung stehen, sollten wirksa<br />
me internationale Maßnahmen zur Sicherstellung <strong>und</strong> Überwachung der Ein<br />
haltung der Menschenrechtsnormen getroffen werden <strong>und</strong> ein wirksamer<br />
Rechtsschutz gegen die Verletzung ihrer Menschenrechte wäre im Einklang<br />
mit den Menschenrechtsnormen <strong>und</strong> dem Völkerrecht, vor allem der Genfer<br />
Konvention über den Schutz von Zivilpersonen inKriegszeiten von 1949, <strong>und</strong><br />
anderer einschlägigen Normen des humanitären Rechts vorzusehen.<br />
4. Die Förderung <strong>und</strong> der Schutz aller Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten hat<br />
als prioritäre Zielsetzung der Vereinten Nationen im Sinne ihrer Zwecke<strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>sätze, vor allem der internationalen Zusammenarbeit, zu gelten. Im<br />
Rahmen dieser Zwecke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze ist die Förderung <strong>und</strong> Wahrung aller<br />
Menschenrechte ein legitimes Anliegen der internationalen Gemeinschaft.<br />
Die mit den Menschenrechten befaßten Organe <strong>und</strong> spezialisierten Dienststel<br />
len sollten daher die Koordination ihrerTätigkeiten aufder Basis der konse<br />
quenten <strong>und</strong> objektiven Anwendung der internationalen Menschenrechtsin<br />
strumente weiter vorantreiben.<br />
5. Alle Menschenrechte sind allgemeingültig, unteilbar, bedingen einander <strong>und</strong><br />
bilden einen Sinnzusammenhang. Die internationale Gemeinschaft muß die<br />
Menschenrechte weltweit in fairer <strong>und</strong> gleicher Weise, auf derselben Basis<br />
<strong>und</strong> mit dem selben Nachdruck behandeln. Zwar istdie Bedeutung nationaler<br />
<strong>und</strong> regionaler Besonderheiten <strong>und</strong>unterschiedlicher historischer, kultureller<br />
<strong>und</strong> religiöser Voraussetzungen im Auge zu behalten, aber es ist die Pflicht<br />
der Staaten, ohne Rücksicht auf ihr jeweiliges politisches, wirtschaftliches<br />
<strong>und</strong> kulturelles System alle Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten zu fördern<br />
<strong>und</strong> zu schützen.<br />
6. Die Bemühungen derVereinten Nationen umallgemeine Achtung <strong>und</strong> Einhal<br />
tung der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>freiheiten für alle tragen zur Stabilität<br />
<strong>und</strong> Wohlfahrt bei, die für friedliche <strong>und</strong> fre<strong>und</strong>schaftliche Beziehungen unter<br />
den Nationen notwendig sind, sowie zurVerbesserung der Voraussetzungen<br />
für Frieden <strong>und</strong> Sicherung sowie wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Entwicklung im<br />
Einklang mit der Satzung der Vereinten Nationen.<br />
7. Die konkrete Durchfuhrung der Förderung <strong>und</strong> des Schutzes der Menschen<br />
rechte soll im Einklang mit den Zielsetzungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen der Satzung<br />
der Vereinten Nationen <strong>und</strong> im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgen.<br />
8. Demokratie, Entwicklung <strong>und</strong> Achtung der Menschenrechte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>frei<br />
heiten bedingen <strong>und</strong> stärken einander. Die Demokratie beruht auf dem frei<br />
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